Informationen zur Wahl   

Danke für Ihr Vertrauen

28.09.09 | Berlin

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Wählerinnen und Wähler,

liebe Freunde,

ich bedanke mich ganz herzlich für ihr Vertrauen in meine Arbeit. Im Gegensatz zum Bundestrend hat die CDU in meinem Wahlkreis mehr als 3 Prozent dazu gewonnen. Das ist ein toller Erfolg!

Mein Ziel, trotz meines guten Listenplatzes, mein Mandat direkt zu gewinnen, habe ich in einem spannenden Kopf-an-Kopf-Rennen knapp verfehlt. Dennoch mein Versprechen gilt: Ich werde mich auch weiterhin sehr engagiert für die Belange der Menschen aus der Uckermark und dem Barnim einsetzen. Ob vor Ort oder im Bundestag: Ich bin für Sie da!

Ein großes Dankeschön geht auch an unsere Basis, die vielen Helfer und Sponsoren sowie an mein engagiertes Team im Wahlkreis und in Berlin. Ohne ihren Einsatz und ihre Unterstützung wäre dieser Erfolg mit Sicherheit nicht erreichbar gewesen. Ich bin stolz auf meine Mannschaft und meine Unterstützer. Das ist für mich Ansporn und Verpflichtung.

Und noch ein Erfolg für die Brandenburger CDU. Unsere Landesgruppe wird nun mit einem Sitz mehr im Bundestag vertreten sein. Hier die gewählten Bundestagsmitglieder:

Katherina Reiche,
Michael Stübgen,
Andrea Voßhoff,
Jens Koeppen,
Hans-Georg von der Marwitz.

 

Auf eine gute Zeit. Lassen Sie uns gemeinsam weiter Nägel mit Koeppen machen!

Ihr Jens Koeppen


Ergebnisse der Bundestagswahl 2009 und der Landtagswahl Brandenburg 2009

Nachfolgend finden Sie die Ergebnisse der Bundestagswahl 2009 und der Landtagswahl Brandenburg 2009.

Ergebnis der Bundestagswahl 2009

Ergebnis der Landtagswahl Brandenburg 2009

Die Listen der gewählten Bundestags- und Landtagsabgeordneten habe ich für Sie als Download beigefügt...


Wie funktioniert die Wahl?

Informationen für Erstwähler und Wahlwissenwoller

Der Bundestag wird in der Regel alle vier Jahre gewählt. Das nächste Mal werden die rund 62,2 Millionen Wahlberechtigten in Deutschland am 27. September 2009 an die Wahlurnen treten und die Zusammensetzung des 17. Deutschen Bundestags bestimmen.

Welche Wahlgrundsätze und -vorschriften gibt es?

Wahlen müssen laut Artikel 38 des Grundgesetzes "allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim" sein, wobei die fünf Wahlgrundsätze folgende Bedeutung haben:

Allgemein: Alle Staatsbürgerinnen und Staatsbürger mit Vollendung des 18.
Lebensjahres dürfen wählen.
Unmittelbar: Die Abgeordneten werden direkt, d.h. ohne zwischengeschaltete Wahlmänner bestimmt.
Frei: Auf die Wähler darf kein Druck ausgeübt werden.
Gleich: Jede abgegebene Stimme hat das gleiche Gewicht.
Geheim: Jede Wahl muss so erfolgen, dass die Wahlentscheidung anonym bleibt.

Genauere Regeln zum Ablauf der Bundestagswahlen werden vom Gesetzgeber im Bundeswahlgesetz (BWahlG) festgelegt. Darin werden unter anderem Vorschriften zur Vorbereitung und Listenaufstellung, zum technischen Ablauf der Wahl, zur Wahlkreiseinteilung, zum Wahlrecht, zur Wählbarkeit, zur Auszählung der Stimmen sowie zum Sitzzuteilungsverfahren getroffen. Hinzu kommt die Ermächtigung des Bundesinnenministeriums, weitere Regelungen und Details in der Bundeswahlordnung festzulegen.

Die Festlegungen des Bundeswahlgesetzes und der Bundeswahlordnung wurden in der Vergangenheit mehrfach kritisiert, weil eine für eine bestimmte Partei abgegebene (Zweit-) Stimme dieser Partei unter gegebenen Umständen schaden kann. Man spricht hierbei vom negativen Stimmgewicht. Aus diesem Grunde wurde das bestehende Wahlrecht im Juli 2008 vom Bundesverfassungsgericht teilweise für verfassungswidrig erklärt, obwohl es sich als ein bewährtes und oft nachgeahmtes Recht herausgestellt hat. Bis spätestens Ende Juni 2011 muss nun eine Änderung des bestehenden Systems durch den Gesetzgeber vollzogen werden.

Wie wähle ich und was passiert mit meiner Stimme?

Zur Bundestagswahl 2009 wird noch nach den bisherigen Regelungen, d.h. nach der personifizierten Verhältniswahl, gewählt, einem Wahlsystem, das eine Verhältniswahl mit Elementen der Mehrheitswahl kombiniert. Nach der bestehenden Ordnung stehen deshalb jedem Bürger zwei Stimmen zu, deren Funktionen nachfolgend erläutert werden.

Erststimme:
Mit der sogenannten Erststimme wählt man einen im jeweiligen Wahlkreis aufgestellten Kandidaten einer Partei. In der Bundesrepublik Deutschland gibt es 299 Wahlkreise. Demnach wird etwa die Hälfte der mindestens 598 Abgeordneten im Bundestag durch ein Direktmandat gewählt. Direktmandate erhalten die Kandidaten, die in ihrem Wahlkreis mit den meisten Stimmen nach dem Mehrheitswahlrecht gewählt wurden. Die Direktkandidaten ziehen unabhängig vom Ergebnis ihrer Partei auf jeden Fall in den Bundestag ein.
Mit der Einführung der personenbezogenen Erststimme, zog man die Konsequenzen aus der vermeintlichen Bürgerferne der Abgeordneten der Weimarer Republik. Die Mehrheitswahl eines lokalen Kandidaten soll deshalb zu mehr Bürgernähe bei den Parlamentariern führen, da sich die Wähler einem gewählten Vertreter aus ihrer Region in der Regel vertrauter fühlen als einem nach Verhältniswahl gewählten Listenkandidaten.


Musterparteiliste

Zweitstimme:
Mit der Zweitstimme wird eine Partei gewählt, genauer gesagt, die von einer Partei im jeweiligen Bundesland aufgestellte Liste von Kandidaten für den Deutschen Bundestag.
Nach der Auszählung der abgegebenen Stimmen werden die Sitzplätze im Parlament, also die zukünftigen Fraktionsstärken nach dem Verfahren von Saintë-Lague/Schepers, welches das noch 2005 verwendete Hare/Niemeyer-Verfahren ablöste, auf die Parteien umgerechnet. Man spricht von der sogenannten „Oberverteilung“.
In einem zweiten Schritt, der „Unterverteilung“, werden die für eine Partei berechneten Sitze auf die einzelnen Bundesländer (also die Landeslisten) umgerechnet. In einem Bundesland durch die Erststimme gewählte Kandidaten erhalten ein Direktmandat und besetzen damit bereits einen Teil der für die jeweilige Landesliste berechneten Plätze. Alle übrigen Sitze werden in der festgelegten Reihenfolge durch die Listenkandidaten besetzt.

Die aus dem Wahlergebnis resultierenden Stärkeverhältnisse der Fraktionen im Bundestag ergeben sich also größtenteils aus den abgegebenen Zweitstimmen. Lediglich die personelle Besetzung Parteisitze wird bis zu einem gewissen Grad durch die Erststimme bestimmt. Insgesamt überwiegt daher in der Bundesrepublik Deutschland immer noch der Charakter der Mehrheitswahl.

Gibt es Besonderheiten? Wann und wie treten diese auf?

Überhangmandate:
Gelingt es einer Partei in einem Bundesland mehr Direktmandate zu erlangen, als ihr nach der Auszählung der Zweitstimmen (nach der „Unterverteilung“) eigentlich zustehen, so erhält diese Partei zusätzliche Sitze im Bundestag. Die Direktmandate können also die Fraktionsstärken im Parlament zu Gunsten der „überhängenden“ Partei verändern.
Insbesondere seit der Wiedervereinigung 1990 sind Überhangmandate eher die Regel als die Ausnahme. Sie treten seitdem regelmäßig etwa in der Stärke von einem Dutzend auf. Überhangmandate sind auch der Grund dafür, dass sich im Bundestag zurzeit 612 statt der eigentlich vorgesehenen Zahl von 598 Abgeordneten befinden.

Sperr- und Grundmandatsklausel:
Eine Partei benötigt, um in den Bundestag einzuziehen 5% der Zweitstimmen. Gelingt es einer Partei nicht diese sogenannte 5%-Hürde zu überspringen, fällt sie unter die Sperrklausel und erhält keine Sitze im Parlament. Die Sperrklausel ist ebenfalls eine Reaktion auf die Erfahrungen der Weimarer Demokratie in den 1920er Jahren, als eine enorme Parteienvielfalt die parlamentarische Arbeit stark einschränkte oder gar unmöglich machte.
Ausnahmen von der Sperrklausel bilden Parteien, die Direktmandate erhalten. So ziehen Direktkandidaten unabhängig vom Zweitstimmenergebnis ihrer Partei in den Bundestag ein. Die PDS hatte aus eben diesem Grund in der Legislaturperiode zwischen 2002 und 2005 nur zwei Abgeordnete im Parlament.
Ein weiterer Sonderfall dieser Regelung betrifft den Gewinn von mindestens drei Direktmandaten. In dieser Situation erhält die betreffende Partei, auch wenn sie unter die Sperrklausel fällt, Sitze gemäß ihrer Zweitstimmenzahl (mindestens 24 Sitze). Als Beispiel ist wiederum die PDS anzuführen, die 1994, obwohl sie nur 4,4% der Zweitstimmen erhielt, trotzdem als Fraktion in den Bundestag gelangte, weil sich vier ihrer Kandidaten in ihren Wahlkreisen durchsetzten.

Negatives Stimmgewicht:
Angenommen eine Partei erhält in einem Bundesland eine bestimmte Anzahl an Zweitstimmen und gewinnt eine bestimmte Anzahl an Direktmandaten. In einer anderen Situation (die zum Beispiel durch eine notwendige Nachwahl entstehen könnte) gewinnt diese Partei dieselbe Zahl an Direktmandaten, verliert jedoch eine gewisse Anzahl an Zweitstimmen. Es kann unter diesen Umständen dazu kommen, dass die Partei im Bundesgebiet genauso viele Sitze erhält wie zuvor, aufgrund der geringeren Zweitstimmenzahl in dem Land jedoch weniger Plätze für das Land selbst. Stellt man sich nun vor, dass zuvor bereits alle Listenplätze durch direkt gewählte Kandidaten besetzt waren, so wird ein regulärer Listenplatz einfach in ein Überhangmandat umgewandelt, obwohl die Partei in einem anderen Bundesland einen gewöhnlichen Listenplatz dazu bekommt. So kann es sein, dass eine Partei trotz des Stimmenverlustes ein Mandat hinzugewinnt. Ähnliches ist auch in umgekehrter Weise vorstellbar, wenn sich etwa ein Überhangmandat in einen gewöhnlichen Listenplatz umwandelt.
Das Bundesverfassungsgericht erklärte diesen Sachverhalt am 3. Juli 2008 für verfassungswidrig, weil er nach Ansicht der Richter gegen die Wahlgrundsätze der Gleichheit und der Unmittelbarkeit verstoße.

Wo kann ich mich über Wahlen im Allgemeinen und über die anstehenden Wahlen informieren?

Unten stehend finden Sie eine Liste von Links zu Internetseiten, die sie über Wahlen in der Welt und in Deutschland informieren, das Verfahren von Saintë-Lague/Schepers erläutern sowie über weitere interessante Ausnahmefälle in der Besetzung des Parlaments aufklären. Außerdem stellen wir Ihnen einen Musterstimmzettel, eine beispielhafte Parteiliste sowie ein Rechenbeispiel für die Besetzung eines 56-köpfigen Parlaments zur Verfügung.

Weitere Informationen zu Wahlen sowie zur Erst- und Zweitstimme unter:
www.bundestag.de
www.bpb.de
www.wahlrecht.de

Einzelheiten zum Verfahren von Saintë-Lague/Schepers gibt es unter:
de.wikipedia.org

Erklärungen zu Direktmandaten und zum negativen Stimmgewicht finden Sie unter:
de.wikipedia.org
www.wahlrecht.de

Über die Kandidaten für die Aufstellung des 17. Deutschen Bundestages informiert der Bundeswahlleiter zu gegebener Zeit unter:
www.bundeswahlleiter.de



Wie würden Sie entscheiden

Online-Abstimmung

Kennzeichnung auf Lebensmittelverpackungen

Welche Variante der Kennzeichnung zum Nährwertgehalt auf Lebensmittelverpackungen würden Sie bevorzugen?

Variante A (Ampelkennzeichnung mit Farben)
Variante B (umfangreiche Nährwertkennzeichnung, keine Farben)
Ich bin mir nicht sicher
weitere Infos zur Thematik zum Ergebnis

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Jens Koeppen MdB | Alle Rechte vorbehalten | Seite drucken