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Stammzellenforschung
14.12.2007
"In der Bioethik werden wir nur dann miteinander ins Gespräch kommen, wenn beide Seiten einander moralische Anliegen zugestehen: Was den einen der Lebensschutz, ist den anderen die Hoffnung der Kranken. Wenn der einen Seite von vornherein lediglich kalter Materialismus unterstellt wird, kommt kein Gespräch zustande." (Ronald Dworkin, amerikanische Moralphilosoph)
Hintergund:
Im April 2002 hat der Bundestag nach fast zweijähriger Debatte das "Gesetz zur Sicherstellung des Embryonenschutzes im Zusammenhang mit Einfuhr und Verwendung menschlicher embryonaler Stammzellen" verabschiedet. Damit ist seither der Import embryonaler Stammzellen aus dem Ausland erlaubt. Allerdings nur in Ausnahmefällen und unter strengen Auflagen.
Stichtagsregelung:
Es dürfen nur Stammzellen und Stammzelllinien importiert werden, die vor dem 1. Januar 2002 (Stichtag) erzeugt wurden, um eine gezielte Produktion embryonaler Stammzellen für den deutschen Markt zu vermeiden.
Am 9. Mai 2007 hörte der Forschungsausschuss des Bundestags Experten an, um sich über den Bedarf einer Neuregelung ein Bild zu machen. Fachleute aus Medizin und Naturwissenschaft kamen zu Wort, daneben Juristen sowie Experten aus Ethik, Religion und Soziologie.
Am 16. Juli legte der Nationale Ethikrat seine Stellungnahme vor. Die Mehrheit (14 von 24 Mitgliedern) regte an, die Stichtagsregelung im Stammzellgesetz zu streichen. Künftig solle eine Einzelfallprüfung die Stichtagsregelung ersetzen, so der Vorschlag. Weiter schlug der Ethikrat vor, die Einfuhr von embryonalen Stammzellen auch für therapeutische oder diagnostische Anwendungen zu ermöglichen. Neun Mitglieder sprachen sich in einem Sondervotum strikt gegen diese Vorschläge aus. Sie befürchten eine Aufkündigung des bisherigen Kompromisses.
Derzeit wird auch eine Verschiebung des Stichtags auf das Jahr 2007 diskutiert. Danach dürften dann auch neue Stammzellen und Stammzelllinien importiert werden, die nach dem 1. Januar 2002 entstanden sind.
Geschichte der Stammzellenforschung:
Auf kaum einem anderen Gebiet macht die Medizin so viele Fortschritte, wie auf dem der Stammzellenforschung. Während man bis vor kurzem glaubte, dass es noch Jahrzehnte dauern wird, bis Menschen mit Stammzellen therapiert werden können, stehen sie bei vielen Krankheiten im oder kurz vor dem Einsatz. Dabei ist es noch gar nicht so lange her, dass die Existenz dieser Zellen und ihre möglichen Einsatzgebiete entdeckt wurden:
1907 Der Amerikaner Ross Harrison und später der Franzose Alexis Carrel entwickeln die Grundlagen der Gewebekultur. Jetzt war es möglich, Zellen in der Kulturschale am Leben zu halten und zu vermehren.
1963 Amerikanische Forscher entdecken im Knochenmark von Mäusen erstmals Stammzellen. Aus diesen blutbildenden Zellen entstehen die verschiedenen Zellarten des Blutes. Seit Anfang der siebziger Jahre werden Stammzellen des Knochenmarks Patienten mit Leukämien und anderen Erkrankungen des blutbildenden Systems transplantiert.
1981 Embryonale Stammzellen von Mäusen lassen sich im Labor kultivieren.
1982 Beginn der Studien mit Nabelschnurblut. Ergebnisse zeigen, dass Nabelschnurblut hämatopoetische Stammzellen enthält, die für eine Transplantation geeignet sein könnten.
1988 Erste Transplantation von Nabelschnurblut bei einem Patienten mit Fanconi Anämie in Frankreich.
1995 Seit diesem Jahr finden Wissenschaftler in immer mehr Geweben und Organen des Menschen adulte Stammzellen.
1998 Eine Forschergruppe um den Amerikaner James Thomson entwickelt die Technik, Stammzellen von menschlichen Embryonen im Labor so zu kultivieren, dass sie sich stabil weiter vermehren.
1999 Es gelingt aus embryonalen Stammzellen von Mäusen Nervenzellen zu entwickeln. Damit wurden erfolgreich Tiere behandelt, die an einer der Multiplen Sklerose ähnlichen Nervenkrankheit leiden.
Die Diskussion:
Die Verwendung von menschlichen embryonalen Stammzellen in der Forschung und Medizin wird von einem Teil der Gesellschaft abgelehnt, da zu ihrer Gewinnung die Zerstörung von frühen menschlichen Embryonen erforderlich ist („verbrauchende“ Embryonenforschung). Grundsätzlich geht es bei der Diskussion in Deutschland vor allem um die Frage, ob der frühe Embryo als menschliches Wesen unter den Würdeschutz des Grundgesetzes fällt und damit sein Leben keinerlei Abwägungen unterliegen dürfe. Die Befürworter der Forschung an embryonalen Stammzellen führen in dieser Diskussion das Argument des möglicherweise sehr hohen positiven Potentials der Forschung mit humanen embryonalen Stammzellen ins Feld: Die Wissenschaftler erhoffen sich unter anderem eine Heilung schwerer Krankheiten (Parkinson-Krankheit, Diabetes mellitus, Querschnittslähmung) sowie die Möglichkeit, zerstörte Organe nachwachsen zu lassen. Konkrete Hinweise auf solche therapeutischen Erfolge gibt es allerdings zum gegenwärtigen Zeitpunkt lediglich aus Tierexperimenten mit Nagern.
Bemerkenswert ist, dass sich die Kritiker der Stammzellforschung letztlich eine Position der katholischen Amtskirche zu eigen machen, die historisch relativ jung ist: Im Anschluss an Thomas von Aquin war man in der katholischen Kirche bis in die Neuzeit davon ausgegangen, dass die Beseelung des Embryos schrittweise erfolge (Sukzessivbeseelung) und die höchste Form der Seele, die anima intellectiva, erst ca. drei Monate nach der Empfängnis übertragen werde. Endgültig hat die katholische Kirche erst in der Bulle Apostolicae Sedis (1869, unter Pius IX.) die Lehre von der vollen Menschwerdung am 80. Tag aufgegeben.
Soll die Stichtagsregelung zur Einfuhr von embryonalen Stammzellen verschoben bzw. aufgehoben werden?
Diese Umfrage ist beendet.
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72,2 % |
ja (143 Stimmen)
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26,3 % |
nein (52 Stimmen)
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| 1,0 % |
weiß nicht (2 Stimmen)
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| 0,5 % |
ist mir egal (1 Stimmen)
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