
Jens Koeppen: Umweltzonen dürfen nicht zum bürokratischen Monstrum verkommen. Wir brauchen endlich bundeseinheitliche Ausnahmeregelungen.
Im Frühjahr 2006 hat das Bundeskabinett die bundeseinheitliche Kennzeichnung von Kraftfahrzeugen mit Schadstoff-Plaketten beschlossen. Mit Hilfe der Verordnung kann mittels kommunaler Luftreinhaltepläne der Kraftfahrzeugverkehr in so genannten „Umweltzonen“ dauerhaft für bestimmte Fahrzeuge verboten werden. Das natürlich wichtige Ziel der Maßnahme ist die Reduzierung des gesundheitsschädlichen Feinstaubaufkommens in den Städten.
Prinzipiell gibt es für nicht-nachrüstbare Fahrzeuge Ausnahmegenehmigungen. Die Erteilung von generellen oder einzelnen Ausnahmeregelungen liegt allerdings allein im Ermessen der jeweiligen Kommune bzw. Landesbehörde. Eine bundesweit einheitliche Regelung gibt es nur für Oldtimer. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 21.09.2007 einem Antrag des Landes Hessen zugestimmt, Oldtimern eine generelle Fahrerlaubnis in den Umweltzonen zu erteilen. Doch diese eine beschlossene Ausnahme reicht bei weitem nicht aus.
Zahlreiche, vor allem kleinere Unternehmen, sind durch das Fahrverbot in ihrer Existenz bedroht. Das kommt einem Berufsverbot gleich. Zusätzlich werden die Anwohner mit älteren Fahrzeugen faktisch enteignet, Ausnahmeregelungen sind bürokratisch und nicht ausreichend (18 Monate höchstens!). Zudem ist auch die Tourismusbranche stark betroffen.
Hier verkommt wieder einmal ein gut gemeintes Anliegen zu einem bürokratischen, unsinnigen Monstrum. Es geht nicht darum, durch weitreichende Ausnahmen die Umweltzonen "auszuhöhlen". Kern des Anliegens ist es, den Bürgern unnötige bürokratische Gängeleien zu ersparen und Ausnahmen, die ohnehin - allerdings mit enormen Aufwand für die Betroffen - erteilt würden (wie für Oldtimer, soziale Härtefälle, Markthändler, Handwerker, Reise-busse u.ä.) unkompliziert bundeseinheitlich zu regeln.
Zusammen mit zahlreichen Arbeitsgruppenleitern unserer Fraktion starten wir in diesen Tagen eine Initiative, um doch noch bundeseinheitliche Ausnahmeregelungen zu realisieren.
Die Verordnung über die Kennzeichnung emissionsarmer Fahrzeuge muss daher dringend geändert und um folgende 2 Punkte ergänzt werden:
1. Eine Ausnahmeregelung für Anwohner der betroffenen Umweltzonen, sofern das betroffene Fahrzeug sechs Monate vor dem Wirksamwerden der Fahrverbotsregelung erworben wurde und technisch nicht mit entsprechendem Filter nachrüstbar ist für eine Dauer von fünf Jahren ab Einrichtung der Umweltzone.
2. Eine Ausnahmeregelung für Fahrzeuge ortsansässiger oder auftragsgebundener Klein- und Mittelständischer Unternehmen (inkl. Reisebusse), wenn ihre Fahrzeuge technisch nicht mit entsprechendem Filter nachrüstbar sind für eine Dauer von fünf Jahren ab Einrichtung der Umweltzone.
Welche Variante der Kennzeichnung zum Nährwertgehalt auf Lebensmittelverpackungen würden Sie bevorzugen?
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