Pressemitteilungen 2007
Oldtimer werden nicht ausgebremst - Aber Fahrverbot für Unternehmen kommt Berufsverbot gleich
21.09.07 | Berlin
Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung dem Antrag des Landes Hessen zugestimmt, Oldtimer eine generelle Fahrerlaubnis in den Umweltzonen zu erteilen.
Jens Koeppen, CDU-Berichterstatter Feinstaub im Umweltausschuss des Deutschen Bundestages dazu: „Ich freue mich, dass meine Arbeit nunmehr einen Teilerfolg hat. Seit über einem Jahr kämpfe ich mit meinen Kollegen der CDU/CSU darum die bürokratischen und bürgerunfreundlichen Auswirkungen der Kennzeichnungsverordnung abzuschaffen.“
„Als die Bundesregierung 2006 diese Regelung beschloss war ich entsetzt. Es geht hier nicht um den Schutz der Umwelt, sondern um die Befriedigung bürokratischer und bürgerfeindlicher Ideologien des SPD-Umweltministeriums.
Die heute beschlossen Ausnahme der Oldtimer vom Fahrverbot – reicht jedoch nicht aus. Zahlreiche vor allem kleinere Unternehmen sind durch das Fahrverbot in ihrer Existenz bedroht. Das kommt einem Berufsverbot gleich. Und die Anwohner mit älteren Fahrzeugen werden faktisch enteignet.
Daher freut es mich, dass der Landesfachausschuss für Wirtschaft und Arbeit Brandenburg in seiner letzten Sitzung einem Beschluss fasste, der der Landes-CDU den Auftrag gibt, weiterhin für die Menschen und Unternehmen zu kämpfen. Sie soll sich für eine bundeseinheitliche längere Übergangsfrist für diese Betroffenen einsetzen.“, so Koeppen weiter
Im Frühjahr 2006 hat das Bundeskabinett die bundeseinheitliche Kennzeichnung von Kraftfahrzeugen mit Schadstoff-Plaketten beschlossen. Mit Hilfe der Verordnung kann mittels kommunaler Luftreinhaltepläne der Kraftfahrzeugverkehr in so genannten „Umweltzonen“ dauerhaft für bestimmte Fahrzeuge verboten werden. Ziel der Maßnahme ist die Reduzierung des Feinstaubaufkommens in den Städten in Umsetzung der EU-Richtlinie, nach der Luftreinhaltungspläne vorzulegen sind, sollte die Feinstaubbelastung an mehr als 35 Tagen im Jahr über den zulässigen Grenzwerten liegen.
zurück | Seite drucken