Hintergrund/Sachstand/Rechtslage:
Am 1.1.1994 ist im Zuge der Bahnreform das Gesetz zur Regionalisierung des Öffentlichen Personenverkehrs in Kraft getreten. Damit wurde die Verantwortung für den SPNV (Schienenpersonennahverkehr) vom Bund auf die Länder übertragen.
Die Länder erhalten seitdem einen Anteil aus dem Mineralölsteueraufkommen des Bundes für die Erfüllung dieser Aufgabe, die sogenannten Regionalisierungsmittel. 2002 war es ein Betrag von 6,745 Mrd. Euro. Ab 2003 wurde er um jährlich 1,5 Prozent angehoben.
Mit diesen Mitteln ist laut Regionalisierungsgesetz insbesondere der SPNV zu finanzieren und laut § 1 eine ausreichende Bedienung der Bevölkerung mit Verkehrsleistungen im Öffentlichen Personennahverkehr als Daseinsvorsorge sicher zu stellen.
Die neue Aufgabe „SPNV“ haben die Länder 1994 übernommen und regeln die Organisation über eigene Gesetze in unterschiedlicher Form und unterschiedlichen Aufgabenträgern (landeseigene Gesellschaften, Zweckverbände, Verkehrsverbünde) häufig getrennt für Straße und Schiene.
Mit Hilfe der Regionalisierungsmittel können die Länder das Angebot im Nahverkehr auf der Schiene verbessern: Mehrbestellung von Zügen, Modernisierung der Fahrzeuge, Sanierung und Neueinrichtung von Bahnhöfen, Haltestellen und der regionalen Schieneninfrastruktur.
Laut Haushaltbegleitgesetz sollte eine Kürzung der Regionalisierungsmittel ursprünglich um 2,3 von 29,3 Mrd. Euro bis 2009 erfolgen. Am 16. Juni 2006 konnten Bund und Länder einen Kompromiss zu dem Haushaltbegleitgesetz vorgesehenen Einsparungen erzielen. Von 2008 bis 2010 erhalten die Länder eine Kompensation von 500 Mio. Euro. Die Kürzung beträgt somit 1,8 Mrd. Euro.
Position/Kommentar:
Die Länder drohen wegen der bevorstehenden Kürzung mit massiven Einschränkungen im Bereich des SPNV (Ausdünnung des Angebotes im Nahverkehr, Züge fahren seltener, Bahnstrecken sollen still gelegt werden, Fahrpreiserhöhungen).
Dazu ist folgendes festzustellen:
Die Haushaltssanierung ist eine Aufgabe, die im gesamtstaatlichen Interesse liegt. Die Haushalte von Bund, Ländern und Kommunen müssen konsolidiert werden. Deshalb saßen die Länder bei den Verhandlungen zum Koalitionsvertrag mit am Tisch. Sie haben den Koalitionsvertrag miterarbeitet. Somit kann man davon ausgehen, dass die Interessen der Länder maßgeblich berücksichtigt und vertreten wurden.
Die beschlossenen Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung sind als Gesamtmaß-nahmepaket zu betrachten. Es darf also jetzt kein „Rosinenpicken“ geben.
Die Länder werden insgesamt wie folgt entlastet. 2007 rund 6,5 Mrd. Euro, 2008 rund 9 Mrd. Euro, 2009 rund 10 Mrd. Euro und 2010 rund 12 Mrd. Euro.
Es ist an den Ländern nun ihre Zusagen einzuhalten. Sie erhalten ausreichend finanzielle Spielräume, um die abgeschlossenen langfristigen Verträge mit den Aufgabenträgern für den SPNV zu erfüllen. Jedem Bundesland steht es frei, wie die zu erwartenden Steuermehreinnahmen eingesetzt werden, um die Finanzierung der Länderausgaben zu gestalten.
Zudem haben die Länder eingeräumt, dass Teile der Regionalisierungsmittel zweckentfremdet eingesetzt werden, u.a. für die Schülerbeförderung, die aus Landesmitteln finanziert werden muss oder anderen Aufgaben außerhalb des Öffentliches Verkehrs. Gelder für den ÖPNV wurden in vielen Ländern zusammen gestrichen.
Die Länder müssen die Regionalisierungsmittel transparent und zweckgebunden einsetzen.
Weitere Entwicklung:
Die finanzielle Strategie der Bundesregierung ist gesamtwirtschaftlich ausgewogen. Länder und Kommunen profitieren bewusst und in beträchtlichem Umfang von dem Gesamtpaket. Bund und Länder können nur gemeinsam Erfolg haben.
Um den Ländern auch in Zukunft Investitionen in den Regionalverkehr zu ermöglichen, wird ab 2009 eine Dynamisierung für Regionalisierungsmittel vereinbart.
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