Der Europäische Rat stand am 11. und 12. Dezember vor einer schwierigen Aufgabe. Er musste dem Klimawandel entgegenwirken, ohne dabei unsere volkswirtschaftliche Basis, die Industrie, zu gefährden, oder, um es auf eine Kurzformel zu bringen, ökologisch und ökonomisch richtig handeln. Deshalb mussten an dem ursprünglichen Energie- und Klimapaket der EU-Kommission vom Januar dieses Jahres zahlreiche Veränderungen vorgenommen werden.
I. Im Einzelnen
Folgende Maßnahmen wurden anlässlich des Europäischen Rates bzw. in dessen Umfeld im Energie- und Klimabereich beschlossen:
1. Emissionshandel
Der Emissionshandel ist das zentrale Element des Energie- und Klimapaketes. Ab 2013 werden die Betreiber von Kraftwerken ihre Emissionszertifikate zu 100 Prozent ersteigern müssen. Den wirtschaftlich weniger weit entwickelten Mitgliedsstaaten im Osteuropa wird eine Übergangsfrist bis 2020 für vorhandene Kraftwerke eingeräumt. Wegen
ihrer besonderen Kohleabhängigkeit und veralteter Kraftwerke erhalten sie zusätzlich einen Bonus von 12 Prozent aller in der EU ausgegebenen Zertifikate. Um einen Anreiz für die auch in Deutschland fällige Erneuerung des Kraftwerkparks zu setzen, können die Mitgliedstaaten bei Neubauten Investitionszuschüsse von bis zu 15 Prozent von 2013 bis 2016 gewähren. Dies wird aller Voraussicht nach zu einer Beschleunigung des Baus hocheffizienter Kraftwerke in Deutschland führen.
2. Industrie und Emissionshandel ab 2013
Anders als ursprünglich von der EU-Kommission geplant, muss die Industrie nicht den Großteil der CO2-Zertifikate ersteigern. Ca. 90 Prozent der Industriebetriebe sollen sie kostenlos zugeteilt bekommen. Die entsprechenden Branchen werden von der EU bis spätestens Ende 2009 definiert werden. Obergrenze für die Gratiszertifikate ist die Menge CO2, die von den technisch modernsten Anlagen ausgestoßen wird (Benchmark). Sind die Emissionen eines Betriebes höher, so muss er die entsprechende Menge von Zertifikaten hinzukaufen. Unternehmensbereiche, die kaum internationale Konkurrenz haben, müssen ab 2013 einen Anteil von 20 Prozent der Zertifikate ersteigern, der bis 2020 auf 70 Prozent steigt.
3. Umfang des Emissionshandels
Ab 2013 wird es in der EU nur noch eine einheitliche Emissionsmenge für große Industrieanlagen sowie die Energiewirtschaft geben. Diese Menge wird ab 2010 jährlich um 1,74 Prozent reduziert werden. Bis 2020 reduzieren sich dadurch die Emissionen gegenüber 2005 um 21 Prozent.
4. Clean Development Mechanism and Joint Implementation
Diese besonders wirtschaftliche Möglichkeit durch Klimaprojekte in Drittstaaten CO2 einzusparen und gleichzeitig Emissionsgutschriften zu erhalten, wurde gegenüber dem Vorschlag der Kommission deutlich erweitert. Letzterer sah lediglich die Nutzung der nicht verbrauchten Kontingente für den Zeitraum 2008 bis 2012 vor. Nunmehr wurden weitere Kontingente festgelegt: Für Neuanlagen, neue Sektoren, den Flugverkehr und Anlagen, die entweder im Zeitraum 2008 bis 2012 sehr geringe Kontingente hatten oder ab 2013 eine sehr hohe Unterausstattung aufweisen (insbesondere Kraftwerke).
5. Stromintensive Industrien
Für die Mitgliedstaaten besteht die Möglichkeit, den nachweislich durch den Emissionshandel verursachten Strompreisanstieg (sog. indirektes carbon leakage) auszugleichen. Grundlage hierfür sind die durchschnittlichen CO2-Emissionen, die in der EU bei der Stromerzeugung entstehen.
6. CCS (Abtrennung des CO2 bei der Kohleverbrennung und sichere Speicherung)
Mit der CCS–Richtlinie soll die Grundlage dafür geschaffen werden, damit in Zukunft aus Stein- und Braunkohle klimafreundlich Energie gewonnen werden kann.
7. Neue EU-Richtlinie zu Erneuerbaren Energien
Sie setzt den Beschluss des Europäischen Rates vom März 2007 (Deutsche Ratspräsidentschaft) um, den Anteil Erneuerbarer Energien am EU-Energieverbrauch bis 2020 von 8 Prozent in 2005 auf 20 Prozent bis 2020 auszubauen. Der deutsche Anteil beträgt 2020 18 Prozent (5,8 Prozent 2005). Auf den Strombereich entfallen dabei mindestens 30 Prozent, auf Wärme 14 Prozent und den Bereich Biokraftstoffe rund 12 Prozent.
8. PKW-Sektor
Der von der EU-Kommission Ende vergangenen Jahres vorgelegte Entwurf war Industriepolitik zu Lasten der deutschen Automobilhersteller. Er wurde entscheidend nachgebessert. Zwar gilt ab 2012 weiter ein durchschnittlicher Grenzwert von 120 g CO2/km. Es gibt jedoch nunmehr die notwendigen Übergangsregelungen. 2012 müssen 65 Prozent der Neuwagen eines Herstellers 120 g CO2/km erreichen, 2013 75 Prozent und 2014 80 Prozent. Erst danach gilt der volle Grenzwert. Weiterhin können 10 g CO2/km durch Biosprit oder Getriebetechnik etc. eingespart werden sowie weitere 7 g durch sog. Ökoinnovationen (Elektronik etc.). Ab 2020 gilt dann ein Grenzwert von 95 g CO2/km.
Die Strafzahlungen bei Überschreitungen der Grenzwerte bemessen sich wie folgt: Erstes Gramm 5 Euro, zweites Gramm 15 Euro, viertes Gramm 25 Euro, jedes weitere Gramm je 95 Euro.
II. Bewertung
Mit den Beschlüssen wurde Europas weltweite Vorreiterrolle beim Klimaschutz gestärkt, die ohne die deutsche Ratspräsidentschaft von 2007 unter Angela Merkel nie möglich gewesen wäre. Gleichzeitig ist es gelungen, den Bedürfnissen der Autoindustrie und der energieintensiven Unternehmen Rechnung zu tragen.
Dies war nicht nur ein Gebot wirtschaftlicher, sondern auch ökologischer Vernunft. Wäre infolge des Emissionshandels oder der PKW-Grenzwerte industrielle Produktion aus Deutschland verlagert worden, so wäre dies klimapolitisch schädlich gewesen. Fast nirgendwo auf der Welt wird so umweltfreundlich und effizient produziert wie in Deutschland. Mit den Brüsseler Beschlüssen wurde Balance zwischen anspruchsvollem Klimaschutz sowie Unterstützung der deutschen Unternehmen und damit sicheren Arbeitsplätze gewahrt. Es ist der Bundesregierung gelungen, wirtschaftliches Wachstum und Klimaschutz sicherzustellen.
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