Die Debatte um das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungsgemäßheit der Hartz IV Regelsätze wird offenbar von Teilen der Opposition genutzt, um die Diskussion um die Einführung von gesetzlichen Mindestlöhnen erneut zu befeuern.
Dazu hat mein Bundestagskollege Dr. Michael Fuchs, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und Vorsitzender des Parlamentskreis Mittelstand, dem ich ebenfalls als Vorstandsmitglied angehöre, eine Stellungnahme veröffentlicht.
Da ich diese Position unterstütze, möchte ich Ihnen den Kommentar hier zur Information zur Verfügung stellen.
Meiner Meinung nach, dürfen wir unser Ziel, nämlich reguläre Arbeit, Wachstum und Beschäftigung zu fördern, in der Diskussion um die notwendigen Konsequenzen aus dem Bundesverfassungsgerichtsurteil zu den Hartz-IV-Leistungen nicht aus den Augen verlieren. Das muss oberstes Gebot bleiben, denn nur so kann das Staat letzendlich die finanziellen Mittel für Transferleistungen generieren. Ich befürworte die Einführung branchenbezogener Mindestlöhne zur Bekämpfung von Dumpinglöhnen. Aber staatlich festgesetzte flächendeckende Mindestlöhne sind in jedem Fall abzulehnen, denn die Tarifautonomie ist Bestandteil der sozialen Marktwirtschaft und darf in der Frage von Mindestlöhnen nicht ausgehebelt werden.
Dr. Michael Fuchs, MdB: "In der aktuellen Diskussion über die Konsequenzen des Bundesverfassungsgerichtsurteils vom 09.02.2010 zur Berechnung der Regelleistungen des Arbeitslosengeldes II und zur Höhe des Sozialgeldes für Kinder wird von Teilen der Opposition gebetsmühlenartig wieder die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns gefordert.
Gesetzliche Mindestlöhne verhindern immer auch Beschäftigungsmöglichkeiten und ersetzen keine Transferleistungen.
Aus wirtschaftspolitischer Sicht dürfen notwendige Sozialleistungen die Aufnahme von Arbeit nicht unattraktiv machen.
Jede Erhöhung der Hartz-IV-Sätze holt bei gleichzeitig weniger stark steigenden Einkommen aus regulärer Beschäftigung mehr Menschen in die Grundsicherung, sie erschwert darüber hinaus die Integration arbeitsuchender Menschen in den Arbeitsmarkt.
Bei einer Diskussion um eine Erhöhung von Transferleistungen muss das Lohnabstandsgebot, das – relative und absolute – Verhältnis zu den durchschnittlichen Nettoeinkommen für untere Lohn- und Gehaltsgruppen – mit in Betracht gezogen werden.
Es gehört zu einer Sozialen Marktwirtschaft, dass derjenige, der arbeitet, mehr verdienen muss, als derjenige, der sein Einkommen ausschließlich aus Transfereinkommen bestreiten muss.
Eine Forderung in diesem Zusammenhang nach Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns in Höhe von z. B. 7,50 oder sogar 10 Euro/Stunde leistet indessen keinen Beitrag zu einer sinnvollen Debatte über die notwendige Sicherstellung des Lohnabstandsgebots.
Wir brauchen stattdessen eine Politik zur Stärkung von Wachstum und Beschäftigung, um die internationale Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschafts- und Arbeitsplätze, unseren Wohlstand, unser Lohnniveau und unser soziales Sicherungssystem zu sichern und zu stärken. Hierfür hat die Koalition im Koalitionsvertrag wichtige Weichen gestellt.
Im Folgenden zwei Beispiele, dass auch hohe gesetzliche Mindestlöhne das Lohnab-standsgebot nicht lösen können:
Hierzulande wird tarifrechtlich ca. 160 bis 165 Stunden pro Monat gearbeitet. Wenn nun in einem Fall bei einem Mindestlohn von 10 Euro/Stunde eine vierköpfige Familie auf einen Alleinverdiener mit 10 Euro Bruttoverdienst pro Stunde angewiesen ist, erzielt sie in diesem Fall maximal 1.650 Euro Bruttoeinkommen/Monat. Einkommensteuern fallen bei diesem Einkommen für eine vierköpfige Familie nicht an, nach Abzug von Sozialabgaben verbleiben zunächst gut 1.300 Euro netto, hinzu kommt das Kindergeld in Höhe von 184 Euro pro Kind. Hieraus ergibt sich ein verfügbares Gesamteinkommen in Höhe von rund 1.650 Euro/Monat, aus dem alle Ausgaben, auch die Warmmiete und notwendige Ausgaben für Kinder, bestritten werden müssen.
Beim Bezug von Hartz-IV Leistungen erhalten die Eltern 359 Euro plus 323 Euro Regelleis-tungen des ALG II und die Kin-der/Jugendlichen je nach Alter zwischen 215 und 287 Euro Sozialgeld. Aber die Familie erhält weitere auf den Mehrbedarf bezogene Zuschüsse (inklusive notwendige Warmmiete), die sich – obgleich aus zahlreichen, zum Teil auch sehr kleinen Beträgen zusammengesetzt – im Ergebnis erheblich summieren und die Gesamtsumme der Leistungen aus Hartz IV bei einer vierköpfigen Familie auf über 2.000 Euro/Monat anwachsen lassen können. In diesem Fall würde selbst ein hoher gesetzlicher Mindestlohn die Aufnahme von Arbeit verhindern.
Ein zweites, anders gelagertes Beispiel, zeigt ebenfalls, dass ein gesetzlicher Mindestlohn keine Lösung zur Einhaltung des Lohnabstandsgebots darstellt: Ein Alleinstehender bezieht angenommene 7,50 Euro/Stunde Mindestlohn. Er oder sie verdient damit bei 165 Arbeits-stunden 1.237,50 Euro/Monat. Nach Abzug von Sozialabgaben verbleiben 977,63 Euro netto. Davon müssen alle Ausgaben einschließlich Miete bestritten werden (bzw. es wird über Hartz IV aufgestockt). Der Arbeit suchende Hartz IV Bezieher erhält im Vergleich 359 Euro Regelleistung, die Warmmiete sowie weitere Bedarf bezogene Leistungen und damit unterm Strich vergleichbar viel wie der o. g. alleinstehende Arbeitnehmer. Auch dies zeigt: die Debatte um gesetzliche Mindestlöhne leistet keinen Beitrag zur Lösung des zugrunde liegenden Problems."
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