
Ab dem 01. Januar 2009 müssen alle Tagesmütter die Einkünfte aus ihrer Tagespflegetätigkeit versteuern. Dies gilt unabhängig von der Anzahl der betreuten Kinder und von der Art (privat oder öffentlich) der Einnahmen.
Alle Tagesmütter, die privat finanziert werden (also alleine durch die Eltern) unterliegen schon immer der Steuerpflicht. Daran ändert sich auch jetzt nichts.
Die Tagesmütter jedoch, die die Geldleistungen von den Jugendhilfeträgern (also aus den öffentlichen Kassen) erhalten, werden ab dem 01. Januar 2009 auch der Steuerpflicht unterliegen.
Bisher wurde die öffentlich finanzierte Kindertagespflege nicht besteuert. In einer Übergangsregelung wurde für alle Tagsmütter folgende Vereinbarung getroffen:
1. Beiträge zur Unfall-, Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung, die vom Jugendhilfeträger erstattet werden, bleiben steuerfrei.
2. Zu versteuern ist nicht die übrige Geldleistung, sondern die Einnahme abzüglich der Betriebsausgaben.
Die Betriebsausgaben können in Einzelaufstellung nachgewiesen oder als Betriebsausgabenpauschale abgezogen werden. Wir haben die Pauschale deutlich erhöht:
Bei einer Ganztagsbetreuung (8 Stunden oder mehr, 5 Tage in der Woche) 300 € pro Kind / Monat (bisher 246€!)
Bei Teilzeitbetreuung wird die Pauschale anteilig ermittelt.
Beispiel 1:
3 Kinder werden ganztags betreut, 5 Tage in der Woche, Jugendamt zahlt 500 € pro Kind:
3 x 500 € = 1500 € Einnahmen
3 x 300 €900 € ./. 900 € Betriebskostenpauschale
demnach: 600 € zu versteuern
Die Höhe der Steuern ist abhängig davon, ob die jeweilige Tagesmutter ledig oder verheiratet ist, Nebeneinkünfte hat, in welcher Lohnsteuerklasse sie ist, ihre Einkünfte mit denen des Ehegatten gemeinsam versteuert werden usw.
Steuern müssen aber nur dann gezählt werden, wenn die Grundfreibetragsgrenze von derzeit 7.664 € für Ledige und 15. 328 € für Verheiratete überschritten wird.
Für unseren o.g. Fall bedeutet dies:
a) Ist die Tagesmutter ledig und hat keine weiteren Einkünfte:
Monatl. Einkünfte: 600 €
600 € x 12 = 7.200 €
Sie zahlt keine Steuern, da zu versteuerndes Einkommen unter 7.664 €.
b) Ist die Tagesmutter verheiratet, werden die 7.200 € gemeinsam mit den Einkünften des Ehegatten versteuert.
Aus der Steuerpflicht ergibt sich für die selbstständig tätigen Tagesmütter auch eine Sozialversicherungspflicht.
a) Rentenversicherung
Die Beiträge zur Rentenversicherung (derzeit 19,9 %) werden fällig, wenn die Einnahmen nach Abzug Betriebskostenpauschale pro Kind und Monat 400 € übersteigen.
Das bedeutet für den o. g. Fall: Keine Rentenversicherungsbeiträge!
b) Krankenversicherung / Pflegeversicherung
Beiträge zur Krankenversicherung werden für selbständig tätige Tagesmütter weiterhin nicht fällig, wenn das maximale Gesamteinkommen 360 € nicht übersteigt. Diese Tagesmütter können weiterhin beitragsfrei in der Familienversicherung krankenversichert sein.
Alle anderen Tagesmütter müssen sich nun freiwillig gesetzlich krankenversichern.
Hier haben wir uns aber auf die niedrigste Mindestbemessungsgrundlage geeinigt. Das bedeutet für alle Tagesmütter, die maximal 840 € Einkommen haben, eine deutliche Verbesserung, denn sonst hätte die Mindestbemessungsgrundlage von 1890,00 € gegolten.
Für unseren o. g. Fall bedeutet dies:
Einkommen (unter 840 €) 600, 00 €
Also:
16,85% KV+ Pflege 101,10 €
abzgl. hälftiger Beitrag des Jugendamtes 50.55 €
Beitrag Tagesmutter: 50.55 €
Zur Info: Die hälftige Erstattung der Beiträge ist gesetzlich geregelt – die öffentlichen Jugendhilfeträger müssen sie erstatten!
Aufgrund der bisherigen Datenlage werden nur wenige Tagesmütter schlechter gestellt als vorher, da die meisten Tagesmütter nur 1 Kind betreuen und damit sowohl bei der Steuer- als auch Sozialversicherungspflicht keine zusätzlichen Abgaben leisten müssen.
Beispiel 2:
1 Kind ganztags, 5 Tage in der Woche, Jugendamt zahlt 500€
1x 500 € = 500 € Einnahme
/. 300 € Betriebskostenpauschale
200 € Gesamteinnahme
12x 200 € = 2. 400 € , d.h. keine Steuern, falls ledig, da Einkommen unter Grundfreibetrag von 7.664 €
d.h. auch keine Sozialabgaben, da monatliches Gesamteinkommen unter 360 €.
Für alle anderen sind die Beträge angemessen- vor allem im Vergleich zu den Tagesmüttern, die von den Familien direkt bezahlt werden. Denn diese haben nie verstanden, warum sie Steuern und Sozialabgaben zahlen müssen, die öffentlich finanzierten Tagesmütter jedoch nicht.
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