Politik aktuell 2008   

Politik aktuell 2008

Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente beschlossen

08.12.08 | Berlin

Mit dem Gesetz wird ein Rechtsanspruch auf Förderung der Vorbereitung auf den nachträglichen Erwerb des Hauptschulabschlusses eingeführt. Damit werden die Eingliederungschancen und die mittelfristigen beruflichen Entwicklungschancen gering qualifizierter Ausbildungssuchender und Arbeitsloser deutlich verbessert.

Die Maßnahme schafft Fundament und Motivation für weitere Qualifizierungsschritte, die das Risiko der Arbeitslosigkeit verringern. Hierdurch kann die die Solidargemeinschaft der Beitragszahler langfristig entlasten werden. Das Gesetz legt die Grundlage für einen neuen Zielsteuerungsprozess zwischen der Bundesagentur für Arbeit und dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales, der in den Abschluss einer Zielvereinbarung mündet.

Dabei wird die Vermittlung als Kernbereich der Arbeitsmarktpolitik gestärkt und entbürokratisiert. Es wird ein Vermittlungsbudget eingeführt. Hierin gehen neun bisherige Einzelleistungen auf. Das Vermittlungsbudget ermöglicht es den Vermittlungsfachkräften vor Ort, eine individuelle und bestmögliche Förderung der arbeitsuchenden Arbeitnehmer vorzunehmen.

Außerdem werden die Instrumente zur Arbeitsmarktintegration von Arbeitslosengeld II - Beziehern neu geordnet.

Der Regierungsentwurf hat dabei folgende Schwerpunkte:

Regelungen im SGB III
o Einführung eines Vermittlungsbudgets in jeder Agentur für Arbeit,
o Einführung von Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung,
o Ausbau des virtuellen Arbeitsmarkts,
o Einführung eines Experimentierbudgets,
o Regelung eines Rechtsanspruchs auf die Vorbereitung für den nachträglichen Erwerb des
Hauptschulabschlusses,
o Erhöhung der Transparenz der Instrumente zur Förderung benachteiligter Jugendlicher,
o Abschaffung unwirksamer oder zu wenig in Anspruch genommener Instrumente,
o Abschluss einer Zielvereinbarung zwischen dem BMAS und der BA.

Regelungen im SGB II
o Übernahme der neuen Leistungen im Bereich der Vermittlung auch in der Grundsicherung für Arbeitsuchende,
o Neuordnung der Regelungen zu den Leistungen zur Eingliederung in Arbeit im SGB II,
o Einführung einer „Freien Förderung“ in jeder Agentur für Arbeit,
o eigenständige Regelungen zur Förderung von Existenzgründungen.

Abschaffung von Maßnahmen
Zur Erhöhung von Wirksamkeit und Effizienz der Arbeitsmarktpolitik und zur Unterstützung des weiteren Umbaus der Bundesagentur zu einem modernen Dienstleister am Arbeitsmarkt werden weniger wirksame und kaum oder wenig genutzte Instrumente abgeschafft.

Dazu gehören:

• der Einstellungszuschuss bei Neugründung,
• die Förderung der beruflichen Weiterbildung durch Vertretung im Wege der sog. Job-Rotation,
• die Regelungen zur institutionellen Förderung der beruflichen Aus- und Weiterbildung aus Mitteln der Arbeitslosenversicherung,
• die Sonderregelung zur Befreiung der Arbeitgeber von der Beitragstragung zur Arbeitsförderung bei Einstellung älterer Arbeitnehmer,
• die befristet geregelte „Beschäftigung schaffende Infrastrukturförderung“,
• die Beschäftigung begleitenden Eingliederungshilfen und die Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung bei Teilnahme an ausbildungsbegleitenden Hilfen während der Arbeitszeit und
• die institutionelle Förderung des Jugendwohnheimbaus.

Neuordnung der Instrumente zur Arbeitsmarktintegration in der Grundsicherung für Arbeitsuchende

• Zur Unterstützung von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen bei ihrer Eingliederung in Arbeit stehen auch weiterhin alle wesentlichen Instrumente der aktiven Arbeitsförderung (SGB III) zur Verfügung.
• Mit dem Bezug auf die neu geschaffene Förderung aus dem Vermittlungsbudget wird auch den persönlichen Ansprechpartnern ein weites Spektrum für flexible, bedarfsgerechte und unbürokratische Einzelfallhilfen eröffnet.
• Auch die neuen Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung sollen für erwerbsfähige Hilfebedürftige genutzt werden. Die Regelungen zu den Leistungen zur Eingliederung in Arbeit im SGB II werden insgesamt neu geordnet und übersichtlich gestaltet. Zusätzliche Eingliederungsleistungen ergänzen die Leistungen des SGB III.
• Durch die Möglichkeit der Freien Förderung von Leistungen zur Eingliederung in Arbeit wird den Trägern der Grundsicherung für Arbeitsuchende gestattet, einen Teil des Haushaltsansatzes einzusetzen, um die bestehenden Eingliederungsmöglichkeiten zu erweitern.
• Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen können im SGB II nicht mehr gefördert werden.
• Die Förderung von Existenzgründungen wird im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende eigenständig geregelt und durch gezielte Hilfen ergänzt. Erwerbsfähige Hilfebedürftige sollen neben der Existenzgründungsförderung durch das Einstiegsgeld Zuschüsse und Darlehen für notwendige Anschaffungen erhalten können.

Senkung des Beitragssatzes zur Arbeitslosenversicherung
Der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung wird am 1. Januar 2009 von bisher 3,3 auf 2,8 Prozent reduziert. Beschäftigte und Unternehmen werden dadurch im kommenden Jahr um vier Milliarden Euro entlastet. Die Senkung des Beitragssatzes auf 2,8 Prozent ist bis zum 30. Juni 2010 vorgesehen. Dies trägt dem Umstand Rechnung, dass die konkunkturelle Entwicklung ein differenziertes Vorgehen erfordert. Langfristig jedoch wird der Beitragssatz auf 3,0 Prozent gesenkt.


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