Politik aktuell 2008   

Politik aktuell 2008

Förderung von Sportstätten im Rahmen der Stadtentwicklung

17.12.08 | Berlin

Sport und Stadtentwicklung sind eng mit einander verbunden. Gerade der Breitensport schafft und sichert Lebensqualität aller Bürger, hilft gesellschaftlicher Polarisierungen in den Städten und Gemeinden zu verhindern und leistet auch einen wichtigen Anteil bei der Jugendarbeit.

Der Sport kann aber nur dann seinen Beitrag zu einer nachhaltigen Stadtentwicklung leisten, wenn es ein ausreichendes Angebot an modernen, quartiers- und wohnortnahen Sporteinrichtungen gibt. Daher sind Sporteinrichtungen und ein gutes Sportangebot ein wichtiger Bestandteil der integrierten Stadtentwicklungspolitik des Bundes.

Das Bundesverkehrministerium bietet eine Reihe von Fördermöglichkeiten für Sportstätten, über die ich Sie hier informieren möchte:

Sportstätten sind im Rahmen der Städtebauförderung förderfähig, sofern andere Förderungen nicht vorrangig sind. In den Programmen der Städtebauförderung sind baulich-investive Maßnahmen möglich, im Programm Soziale Stadt auch Maßnahmen der sozialen Integration.

Der Neubau, der Umbau oder die Modernisierung von wohnungsnahen Sportstätten kann aus Mitteln der Städtebauförderung unterstützt werden, wenn es der Umsetzung der städtebaulichen Ziele dient und sich in integrierte Stadtentwicklungskonzepte einfügt. Über die Auswahl konkreter Projekte entscheiden die Länder. Im Jahr 2009 stehen für die Städtebauförderung 569 Mio. Euro an Bundesmitteln zur Verfügung, die von den Ländern und Kommunen in etwa gleicher Höhe ergänzt werden.

Eine Förderung ist ebenfalls im Rahmen des Investitionspakts Bund-Länder-Gemeinden zur
energetischen Modernisierung von Schulen, Kitas, Sportstätten und sonstiger sozialer Infrastruktur möglich. Hierbei konzentriert sich die Förderung auf energetische Maßnahmen (z.B. Wärmedämmung, Wärmeschutzfenster, Einsatz erneuerbarer Energien). Für den Investitionspakt stellt der Bund im Jahr 2009 Mittel von 300 Mio. Euro bereit, Länder und Gemeinden ergänzen grundsätzlich jeweils 300 Mio. €, so dass insgesamt 900 Mio. Euro zur Verfügung stehen.

Förderfähig sind Sportstätten auch über Investitionen in die kommunale Infrastruktur. Hier
bestehen Möglichkeiten über die Programme der KfW-Förderbank „Kommunalkredit“ (für
Kommunen) und „Sozial Investieren“ (für gemeinnützige Organisationen) durch zinsverbilligte Kredite. Gefördert werden Investitionen in die soziale Infrastruktur, die einem gemeinnützigen Zweck dienen. Mit der Investitionsoffensive Infrastruktur werden zukünftig verstärkt auch Kommunen in strukturschwachen Gebieten mit stark zinsverbilligten Krediten unterstützt (Kreditvolumen für 2009/ 2010 jeweils 1,5 Mrd. Euro). Damit können wiederum Investitionsvorhaben und Investitionsfördermaßnahmen in die kommunale und soziale Infrastruktur und somit auch Sportstätten in strukturschwachen Gebieten insbesondere im Hinblick auf den demografischen Wandel mitfinanziert werden.
Mit dem Maßnahmepaket der Bundesregierung für „Beschäftigungssicherung durch Wachstumsstärkung“ wurden die Haushaltsansätze für diese Programme ganz erheblich aufgestockt.

Damit können im Jahr 2009 somit auch zahlreiche Sportstätten in den Kommunen zusätzlich gefördert werden. Wir können damit zugleich einen Beitrag zur nachhaltigen Stadtentwicklung leisten und Beschäftigung und Wachstum fördern.

Erste Informationen zu den einzelnen Programmen finden Sie nachstehend.  Weiterereichende Informationen erhalten Sie unter den folgenden Internetadressen:
www.bmvbs.de und www.kfw.de.


Förderprogramme für Sportstätten im Rahmen der Stadtentwicklung

I. Städtebauförderung

Antragsberechtigt sind Städte und Gemeinden, an die sich z. B. Sportvereine wenden müssen. Voraussetzung ist, dass die Sportstätte in einem Fördergebiet liegt. Der Antrag ist bei dem für die Städtebauförderung zuständigen Landesministerium zu stellen. Das Land wählt die Maßnahmen aus und übermittelt sie dem Bund. Der Bund nimmt das Projekt nach Prüfung in das Förderprogramm auf und teilt den Ländern ihren Anteil an den Städtebauförderungsmitteln des Bundes gemäß einem festgelegten Schlüssel zu, die diese Mittel (mit den eigenen Mitteln) an die Städte und Gemeinden weiterleiten. Wurde ein Projekt in das Förderprogramm aufgenommen, so können Eigentümer/Vereine, die im Fördergebiet ein Vorhaben durchführen wollen, bei der Stadt oder Gemeinde die Förderung erhalten.

Finanzierung: in der Regel 1/3 Bund, 2/3 Land und Gemeinde. Das Land kann in Einzelfällen zulassen, dass Mittel der geförderten Eigentümer als kommunaler Eigenanteil gewertet werden, wenn andernfalls die Investition unterbleibt, die Gemeinde muss aber mindestens 10 % der förderfähigen Kosten tragen. Die Fördermittel werden als Zuschuss gewährt.

Programm „Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen“
Fördermittel des Bundes 2009: 90 Mio. Euro

Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen sind Maßnahmen, durch die ein Gebiet zur Behebung städtebaulicher Missstände wesentlich verbessert oder umgestaltet wird. Mit städtebaulichen Entwicklungsmaßnahmen sollen Teile des Gemeindegebiets entsprechend ihrer besonderen Bedeutung für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung der Gemeinde oder entsprechend der angestrebten Entwicklung der Region erstmalig entwickelt oder im Rahmen einer städtebaulichen Neuordnung einer neuen Entwicklung zugeführt werden. Für die Förderung von Sportstätten ist insbesondere der Fördertatbestand „Errichtung und Änderung von Gemeindebedarfs und Folgeeinrichtungen“ einschlägig.

Programm Stadtumbau Ost, Programm Stadtumbau West
Fördermittel des Bundes 2009: ca. 217 Mio. Euro

Die Finanzhilfen des Bundes zur Förderung des Stadtumbaus sollen die Gemeinden mit Gebieten, die von erheblichen städtebaulichen Funktionsverlusten betroffen sind, in die Lage versetzen, sich frühzeitig auf Strukturveränderungen, vor allem in Demografie und Wirtschaft, und auf die damit verbundenen städtebaulichen Auswirkungen einzustellen.
Für die Förderung von Sportstätten kommen insbesondere folgende Fördertatbestände in Betracht:
– die Anpassung der städtischen Infrastruktur einschließlich der Grundversorgung,
– die Aufwertung und der Umbau des Gebäudebestandes,
– die Wieder- und Zwischennutzung freigelegter Flächen.

Programm „Soziale Stadt“
Fördermittel des Bundes in 2009: 105 Mio. Euro

Aus Mitteln des Programms Soziale Stadt können Investitionen in den Neubau, den Umbau
oder die Modernisierung von wohnungsnahen Sportstätten unterstützt werden, wenn dies der Umsetzung der städtebaulichen Ziele und Erneuerungskonzepte dient. Allerdings handelt es sich bei den Fördergebieten häufig um dicht bebaute innerstädtische Quartiere, in denen es kaum größere Sportstätten und zudem wenig Freiflächen gibt. In diesen Quartieren geht es eher um die Verbesserung des Angebots an wohnungsnahen Sport- und Freizeitmöglichkeiten, Bolzplätzen, Spielplatzanlagen, aber auch um zielgruppenorientierte Angebote für die Quartiersbewohner zur sportlichen Betätigung und um qualifizierte Betreuung, ggf. auch für spezielle Zielgruppen (etwa Kinder/Jugendliche, ältere Menschen oder Frauen und Mädchen mit Migrationshintergrund).

Programm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“
Fördermittel des Bundes in 2009: 43 Mio. Euro

Die Bundesfinanzhilfen dienen der Förderung von Zentren im Sinne von „zentralen Versorgungsbereichen“ insbesondere solchen, die durch Funktionsverluste und gewerblichen Leerstand gekennzeichnet sind. Gefördert werden Maßnahmen zur Erhaltung und Entwicklung dieser Bereiche als Standort für Wirtschaft, Kultur sowie als Orte zum Wohnen, Arbeiten und Leben. Für die Förderung von Sportstätten kommt insbesondere der Fördertatbestand „Bau- und Ordnungsmaßnahmen für die Wiedernutzung von Grundstücken mit leerstehenden, fehl- oder mindergenutzten Gebäuden oder Brachen einschließlich vertretbarer Zwischennutzung“ in Betracht. Voraussetzung ist, dass die Sportstätte in einem Fördergebiet liegt.

Programm Städtebaulicher Denkmalschutz
Fördermittel des Bundes in 2009: 85 Mio. Euro

Das Förderprogramm ist einschlägig bei Sportstätten mit geschichtlicher, künstlerischer oder städtebaulicher Bedeutung.

Programm „Investitionspakt Bund-Länder-Kommunen zur energetischen Modernisierung von Schulen, Kindergärten, Sportstätten der sozialen Infrastruktur in den Kommunen“
Fördermittel des Bundes in 2009: 300 Mio. Euro

Durch die Investitionen sollen öffentliche Gebäude sowie auch Gebäude sozialer Träger mit
kommunaler Zweckerfüllung in den Kommunen mit angespannten Haushaltslagen energetisch modernisiert werden. Dazu zählen auch Sportstätten. Gefördert werden können Kommunen in besonders schwieriger Haushaltslage, die bisher wegen kommunaler Aufsichtsbeschränkungen notwendige Investitionen nicht durchführen konnten oder wenn sie bereits Fördergebiete der Städtebauförderung haben.

II. Programme der KfW-Förderbank

Programm „Kommunalkredit“ und „Sozial Investieren“
Gefördert werden Investitionen von Kommunen und aller gemeinnützigen Organisationsformen einschließlich Kirchen in die kommunale Infrastruktur. Der Investor erhält ein langfristiges Darlehen mit günstigen Festzinssätzen und tilgungsfreien Anlaufjahren. Die KfW vergibt das Darlehen an Kommunen direkt, an gemeinnützige Organisationen über eine durchleitende Bank. Die Wahl des Kreditinstituts steht dem Investor frei. Es werden beim „Kommunalkredit“ bis zu 50 % ohne Höchstbetrag und beim Programm „Sozial Investieren“ 100 % der Gesamtinvestition bei einem Höchstbetrag von 10 Mio. € pro Vorhaben finanziert.

Programm „Investitionsoffensive Infrastruktur“
Fördermittel des Bundes in 2009: 150 Mio. Euro

Das Programm dient der zinsgünstigen Finanzierung von Investitionsmaßnahmen in die kommunale und soziale Infrastruktur in strukturschwachen Gebieten (sog. GA-Gebiete). Durch Zuschüsse des Bundes wird der Zinssatz für den Investor für eine Zinsbindungsfrist
von 5 Jahren verbilligt. Anträge können von kommunalen Gebietskörperschaften, privatrechtlichen Unternehmen mit mehrheitlich kommunalem Gesellschafterhintergrund und gemeinnützigen Organisationen gestellt werden. Die Kreditvergabe erfolgt abhängig von der rechtlichen Stellung des Antragstellers unmittelbar von der KfW oder durch die Hausbank (sog. Durchleitungsfälle). Sporteinrichtung können finanziert, z.B. Verbesserung der Außenanlagen durch Schaffung von Grünanlagen und von Spielplätzen, bauliche Maßnahmen zur Gebrauchswertverbesserung (insbesondere Sanitärinstallation).


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