Mit dem gestern vom Deutschen Bundestag verabschiedeten Familienleistungsgesetz werden Familien in unterschiedlichen Lebenssituationen und mit unterschiedlichen Bedürfnissen gefördert und steuerlich entlastet.
Die Entlastungen sollen bereits ab 1. Januar 2009 gelten. Allein die Erhöhung des Kindergeldes und Kinderfreibetrages beläuft sich auf eine Entlastung von rd. 2,1 Mrd. €. Die darüber hinaus vorgesehene Verbesserung der steuerlichen Förderungen von haushaltsnaher Beschäftigung und Dienstleistung führt zu einer Entlastung von 130 Mio. €.
Im Wesentlichen sind folgende Maßnahmen vorgesehen:
Die Anhebung des Kindergeldes erfolgt für erste und zweite Kinder um jeweils 10 € von 154 € auf 164 €, für dritte Kinder um 16 € von 154 € auf 170 € sowie für vierte und weitere Kinder um je 16 € von 179 € auf 195 € monatlich.
Zur Umsetzung des zwischenzeitlich vorliegenden Existenzminimumberichts wird der Kinderfreibetrag für jedes Kind von 3.648 € um 216 € auf 3.864 € erhöht. Insgesamt werden somit die Freibeträge für jedes Kind von 5.808 € auf 6.024 € erhöht.
Die steuerlichen Regelungen zu haushaltsnaher sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung und haushaltsnahen Dienstleistungen einschließlich Pflege- und Betreuungsleistungen, die bisher in mehreren gesonderten Tatbeständen erfasst waren, werden in einer Vorschrift zusammengefasst (§ 35a EStG neu). Die Förderung wird deutlich ausgeweitet auf einheitlich 20 % der Aufwendungen von bis zu 20.000 €, höchstens 4.000 € pro Jahr. Die Steuerermäßigungsregelung für die Beschäftigung von Minijobbern wird auf 20 % der Aufwendungen von bis zu 2.550 €, höchstens 510 € pro Jahr umgestellt.
Die bisher in mehreren Vorschriften verstreuten Regelungen zur steuerlichen Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten werden - ohne materiell-rechtliche Änderungen - in einer einzigen Vorschrift zusammengefasst.
Kinder und Jugendliche aus Familien, die auf Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem SGB II oder dem SGB XII angewiesen sind, sollen bis zum Abschluss der Jahrgangsstufe 10 jeweils zum Schuljahresbeginn einen zusätzlichen Betrag von 100 € erhalten (sog. Schulbedarfspaket).
Durch die Erhöhung des Kindergeldes für alle Kinder werden die Familien spürbar entlastet und ihre wirtschaftliche Stabilität gefestigt. Die gestaffelte Kindergelderhöhung bereits ab dem dritten Kind kommt besonders Mehrkindfamilien sowie Familien in unteren und mittleren Einkommensbereichen zugute.
Mit dem Ausbau der steuerlichen Förderung von haushaltsnahen Dienstleistungen werden Familien nicht nur finanziell entlastet, sondern es werden günstigere Rahmenbedingungen zur Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf geschaffen. Haushaltsnahe, familienunterstützende und pflegebegleitende Dienstleistungen stellen im Bereich der privaten Haushalte als Arbeitgeber und Auftraggeber ein großes Potenzial für einen weiteren Beschäftigungsaufbau dar. Die Förderung der Nachfrage nach unterstützenden Infrastrukturen und Dienstleistungen hilft bei der Bewältigung des Alltags, verbessern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie auch der Pflege naher Angehöriger und trägt der zunehmenden Erwerbsorientierung von Frauen Rechnung.
Mit der Gewährung eines sog. Schulbedarfspaketes, also der einmal jährlichen Leistung von 100 €, wird die schulische Bildung von Kindern und Jugendlichen aus Familien, die ihren Lebensunterhalt nicht oder nicht vollständig aus eigenen Kräften und Mitteln bestreiten können, unterstützt. Diese Regelung wurde vom Arbeits- und Sozialminister Olaf Scholz selbst so in die Vereinbarung des Koalitionsausschusses vom 5. Oktober 2008 eingeführt. Die nun beschlossene Maßnahme setzt diese Vereinbarung des Koalitionsausschusses um und führt insgesamt zu Ausgaben von 119 Mio. €.
Es ist deshalb ein trauriges Schauspiel, wenn die Sozialdemokraten nun versuchen, die im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens diskutierte, im Ergebnis dann aber nicht vorgenommene Ausweitung des Schulbedarfspakets über das 10. Schuljahr hinaus der Union anzulasten. Die Union hätte diese Ausweitung des Schulbedarfspakets mit einem Ausgabevolumen von dann insgesamt rd. 136 Mio. € durchaus mitgetragen. Zusätzlich zu dieser Maßnahme wollten wir aber ebenso auch bei Kindern von Arbeitnehmern eine bessere steuerliche Berücksichtigung von Arbeitgeberleistungen für Aufwendungen der Kinderbetreuung einführen. Für nicht schulpflichtige Kinder besteht bereits heute schon eine entsprechende steuerliche Freistellung (§ 3 Nr. 33 EStG). Diese Freistellung wollten und wollen wir auf Kinder bis zum 14. Lebensjahr ausweiten.
Eine Ausweitung der Steuerfreiheit auch auf Kinder bis zum 14. Lebensjahr ist ein wichtiger Beitrag insbesondere für eine bedarfsorientierte Kinderbetreuung und zu einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Auch würde dies das unternehmerische Engagement für die betriebliche Kinderbetreuung stärken. Die gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist zudem ein wichtiger Faktor zur Steigerung der unternehmerischen und der nationalen Wettbewerbsfähigkeit. Diese Maßnahme hätte nach Berechnungen des BMF zu Steuerausfällen von 54 Mio. € und zu Mindereinnahmen bei der Sozialversicherung von 72 Mio. € geführt, in der Summe also zu Ausgaben von 126 Mio. €.
Beide Maßnahmen waren mit den Sozialdemokraten bereits fest vereinbart. Diese Vereinbarung wurde von den Sozialdemokraten leider jedoch kurz vor Verabschiedung des Gesetzes wieder aufgekündigt.
Allein die schlichte Ausweitung des Schulbedarfspakets über das 10. Schuljahr hinaus – so wie von den Sozialdemokraten gefordert – war und ist in der Sache allerdings nicht überzeugend. Zum einen wären hier Kinder von Familien, die zwar keine staatliche Unterstützung bekommen, die aber ebenfalls nur über ein geringes Einkommen verfügen, auch über das 10. Schuljahr hinaus von der Inanspruchnahme des Schulbedarfspaketes ausgeschlossen gewesen. Das wäre den vielen Familien mit häufig vergleichbar geringem Einkommen, deren Kinder ebenfalls weitergehende Schulen besuchen, nicht gerecht geworden. Zudem wären Schülerinnen und Schüler, die berufsbildende Schulen besuchen, ebenfalls nicht in die Ausweitung einbezogen worden. Auch wenn die von uns geforderte Ausweitung der steuerlichen Freistellung von Arbeitgeberleistungen für die Kinderbetreuung von Kindern von Arbeitnehmern hier in keinem unmittelbaren Zusammenhang steht, hätte diese Maßnahme doch zumindest das soziale Ungleichgewicht einer schlichten Ausweitung des Schulbedarfspakets vermieden.
Leider wurde von den Sozialdemokraten dann auch der von der Union vorgeschlagene gemeinsame Entschließungsantrag im Rahmen der 2./3. Lesung zurückgewiesen. Mit diesem Entschließungsantrag wollten wir die Bundesregierung bitten, neben der Ausweitung der steuerlichen Freistellung von Arbeitgeberleistungen für die Kinderbetreuung auch noch einmal die Ausweitung des Schulbedarfspaketes zu prüfen und zwar eben gerade auch im Hinblick auf eine Ausdehnung auf Schülerinnen und Schüler, die berufsbildende Schulen besuchen sowie auf Kinder von Familien, die nur über ein geringes Einkommen verfügen.
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