Politik aktuell 2008   

Politik aktuell 2008

Bürokratieabbau schafft Freiräume

19.12.08 | Berlin

Information aus dem Kanzleramt | Staatsminister Hermann Gröhe, MdB zum Bürokratieabbau:

Die Bundesregierung hat kürzlich den nunmehr zweiten Jahresbericht zum Stand des Bürokratieabbaus an den Deutschen Bundestag beschlossen. Gerade in der jetzigen Situation bedeutet Bürokratieabbau Rückenwind für die Konjunktur und für neue Investitionen - ohne die Staatskasse zu belasten. Das kann gerade jetzt helfen. Zudem zeigt die Finanzkrise, dass ein engmaschiges Regelungsnetz, wie wir es in Deutschland auch im Bereich der Kreditwirtschaft haben, kaum hilft, wenn es international an Regeln fehlt.

Die Darstellung der Bürokratiekosten und Bürokratieentlastungen in den Regierungsentwürfen geben uns in der täglichen Gesetzgebung Anhaltspunkte für die Auswirkungen einer Regelung: Wie wird das politische Ziel erreicht? Welche Kosten entstehen? Wer wird entlastet? Diese Darstellung in Euro und Cent bei neuen Regelungsvorhaben ist Teil des Programms Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung. Ebenso wichtig wie die Vermeidung neuer Bürokratiekosten ist die spürbare und dauerhafte Verringerung der Belastungen im Normenbestand.

Die Bundesregierung hat sich deshalb vor mehr als zwei Jahren das Ziel gesetzt, die Bürokratiekosten zu ermitteln und bis Ende 2011 um 25 Prozent zu reduzieren.

Ich möchte Sie auf einige wichtige Kernpunkte der eindrucksvollen Bilanz aus dem aktuellen Jahresbericht aufmerksam machen:

1. Entlastungen durch Bürokratieabbau höher als durch Unternehmensteuerreform
Die Ministerien haben Vereinfachungsmaßnahmen vorgelegt, die die Wirtschaft bei unveränderter Umsetzung um insgesamt über 7 Milliarden Euro pro Jahr entlasten - davon sind 6,6 Milliarden Euro bereits durch das Kabinett beschlossen. Entlastungen von mindestens drei Milliarden Euro pro Jahr sind hiervon heute schon für die Wirtschaft unmittelbar wirksam.

Diese Entlastungen stehen der Wirtschaft zusätzlich zur Verfügung, ohne dass sie bei den Einnahmen und Ausgaben des Staates unmittelbar zu Buche schlagen - im Übrigen eine höhere Entlastung als die der Unternehmenssteuerrefom. Eine bessere Unterstützung kann ich mir für Wirtschaftswachstum und Arbeitplätze kaum vorstellen.

2. Zielvorgabe übererfüllt
Ob wir als Bundesregierung das selbst gesteckte Ziel des Abbaus von 25 Prozent erreichen, können wir nun an der Ausgangssumme bemessen: Die gemessenen Informationspflichten des Bundes kosten die Unternehmen insgesamt 47 Milliarden Euro jährlich. Wenn also alle Maßnahmen wie geplant in Kraft treten, werden wir rund 15 Prozent der Bürokratiekosten eingespart haben.

Der ganz überwiegende Teil der Maßnahmen bezieht sich auf nationale Regelungen: Ausbau von Online-Meldungen, die Datenaustausch und -Übermittlung einfacher machen, die Verringerung statistischer Pflichten oder auch die Anhebung von Schwellenwerten, ab denen Pflichten eintreten, und vieles mehr. Viele dieser Regelungen sind als Gesetzgebungsvorschläge in unseren Gremien und mit dem nationalen Normenkontrollrat diskutiert worden. Die Kostenabschätzungen haben uns dabei wichtige Anhaltspunkte gegeben: Wieviele Unternehmen sind betroffen? Wie hoch sind die Kosten im Einzelfall? Kann das Ziel auch anders erreicht werden?

Mit diesem Bericht haben wir zugleich wichtige methodische Weichenstellungen für den weiteren Fortgang des Programms getroffen. Auch die durch die Europäische Union verursachten bundesgesetzlichen Regelungen sind Bestandteil des Abbauplans. Die Belastung durch die Vorgaben zu Buchführung, Bilanzierung und Inventur sind in den Belastungszahlen ebenfalls enthalten.

3. Einige Beispiele erfolgreicher Initiativen
o Mit dem Steuerbürokratieabbaugesetz wird die Strategie der Modernisierung der Verfahrensabläufe zum Beispiel durch den Ausbau der elektronischen Kommunikation zwischen Unternehmen und Steuerbehörden konsequent fortgesetzt. Einsparvolumen: insgesamt 203 Millionen Euro insgesamt (bei der Wirtschaft und in der Verwaltung).

o Geldwäschebekämpfung: Durch das Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis ist es möglich, mit dem neuen elektronischen Personalausweis Personen bei der Eröffnung eines Kontos in einem Kreditinstitut elektronisch zu identifizieren. Nettoentlastung für die Wirtschaft 123,3 Millionen Euro jährlich.

o Mit der Einführung eines elektronischen Entgeltnachweises (ELENA) fallen einzelne papiergebundene Einkommensnachweise künftig weg: Allein die Umsetzung von Bescheinigungen aus dem Bereich Arbeitslosen-, Bundeserziehungs- und Wohngeld führt künftig zu einer Bürokratiekostenentlastung in Höhe von rund 85,6 Millionen Euro pro Jahr für die Unternehmen und zu weiterem Einsparpotenzial für die Verwaltung.
o Ein Beispiel für eine branchenspezifische Maßnahme ist der Wegfall von Vorgaben zum Umgang mit Arzneimitteln für Tiere. Hierdurch sparen Tierärzte über 35 Millionen Euro jährlich.

o Durch die Anhebungen der Grenzen für die Buchführungspflicht (Umsatzgrenze von 350.000 Euro auf 500.000 Euro, Gewinngrenze von bisher 30.000 Euro auf 50.000) werden die betreffenden Unternehmen um insgesamt über 420 Mio. Euro entlastet

4. Das Verfahren wird auch für Bürgerinnen und Bürger wirksam
Zugleich sind wir auch bei der Ermittlung der Bürokratiebelastung der Bürgerinnen und Bürger vorangekommen. Das Verfahren zur Vorabschätzung der Bürokratiekosten der Wirtschaft mit Unterstützung des Normenkontrollrates hat sich bewährt. Ab dem 1. Januar 2009 werden wir auf diesem Weg auch die bürokratischen Belastungen der Bürgerinnen und Bürgern sichtbar machen. Dabei werden die Ressorts nach einer einheitlichen Grundsystematik die Belastungen sichtbar machen. Statt strengen methodische Festlegungen setze ich dabei auf den einsetzenden Wettbewerb um die bürgerfreundlichsten Regelungen.

Persönliches Resümee:
• Wir haben Transparenz geschaffen und unser Bild von den Folgen einer Regelung durch Zahlen, Daten und Fakten ergänzt. Innerhalb von nur zwei Jahren gehören diese Daten und Fakten ganz selbstverständlich zur Debatte über die Folgen alter und neuer Regelungen.

• Diese Transparenz löst einen Handlungs- oder doch wenigstens Rechtfertigungsdruck aus.

• Anhand der einzelnen Daten und Fakten prüfen die Ministerien Vereinfachungsmöglichkeiten. Diese konkrete Arbeit an den Details macht viel Arbeit, ist aber unvermeidlich.

• Viele Menschen und Stellen außerhalb der Bundesregierung sind - in jeweils eigener Kompetenz - an der Umsetzung von Vorschriften beteiligt: Das sind die Behörden des Bundes, der Länder und der Kommunen, das sind die Träger der Selbstverwaltung, zum Beispiel im Bereich der Sozialversicherungen - und das sind nicht zuletzt die Betroffenen selbst. Die Zusammenarbeit über die Ebenen hinweg, auch zwischen Parlament und Regierung, müssen wir vertiefen.


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