Politik aktuell 2007   

Politik aktuell 2007

Postmindestlohn

14.12.07 | Berlin

Erklärung gemäß § 31 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages zur 2./3. Lesung des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Arbeitnehmer- Entsendegesetzes

Ich stimme der Ausweitung des Arbeitnehmerentsendegesetzes auf die Branche der Briefdienstleistungen in dieser Form nicht zu. Denn auch nach sorgfältiger Abwägung des Für und Wider habe ich schwerwiegende Bedenken. Und zwar nicht alleine aus politischen Erwägungen sondern auch aus rechtlichen Gründen.

Nach meiner Ansicht wird hier ein Gesetz zweckentfremdet. Das Arbeitnehmerentsendegesetz ist 1996 geschaffen worden, um den deutschen Arbeitsmarkt vor Billigkonkurrenz aus dem Ausland zu schützen. Im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD ist gemeinsam vereinbart worden: „Eine weitere Ausdehnung auf weitere Branchen wird die Koalition prüfen, wenn entsprechende unerwünschte soziale Verwerfungen durch Entsendearbeitnehmer nachgewiesen werden und in diesen Branchen Tarifverträge gelten, die zuvor nach den Regeln des Tarifvertragsgesetzes für allgemeinverbindlich erklärt worden sind.“ (Ziff. 2.7.2). Es muss also eine Entsendeproblematik vorliegen und ein Tarifvertrag in geordneter Weise zustande gekommen sein. Dies war bei dem Gebäudereinigerhandwerk der Fall.

Im vorliegenden Fall hingegen sind weder soziale Verwerfungen durch Entsendearbeitnehmer nachgewiesen noch ist der geschlossene Tarifvertrag in geordneter Weise unter Beteiligung der neuen Marktteilnehmer zustande gekommen. Eine Allgemeinverbindlichkeit nach dem Tarifvertragsgesetz liegt nicht vor. Der Tarifausschuss wurde bis heute nicht befasst.

Hier geht es erkennbar nicht darum, die Beschäftigten der Briefdienstleistungsbranche in Deutschland vor sozialen Verwerfungen durch ausländische Konkurrenz zu schützen. Vielmehr wird dieses Gesetzgebungsverfahren vom Branchenprimus, den beteiligten Tarifvertragsparteien und der SPD dazu instrumentalisiert, inländischen Wettbewerb zu verhindern und den Postmarkt weiter abzuschotten.

Begründet wird dies mit dem Schlagwort des Lohndumpings. Aber anders als in anderen Branchen sind sozial angemessene Löhne im Postsektor bereits gesetzlich vorgeschrieben. Denn nach § 6 Abs. 3 des Postgesetzes muss die Bundesnetzagentur bei jeder Lizenzvergabe prüfen, ob die wesentlichen Arbeitsbedingungen eingehalten werden. Dazu zählt auch die Lohnhöhe. Wird das marktübliche Niveau nicht eingehalten, wird die Lizenz verweigert. Ein sozialer Schutzstandard besteht also bereits und wird aus Sicht der unabhängigen Bundesnetzagentur auch von allen lizensierten Briefzustellern eingehalten.

Gleiche soziale Standards setzen gleiche Wettbewerbsbedingungen voraus. Auch an dieser Waffengleichheit fehlt es. Denn anders als ihre Wettbewerber zahlt der Branchenprimus bislang weder Umsatzsteuer noch beteiligt er sich am Solidarsystem der gewerblichen Wirtschaft in der gesetzlichen Unfallversicherung. Allein damit erlangt er neben seiner Marktmacht einen zusätzlichen Kostenvorteil von mehr als zwanzig Prozent. Wenn jetzt auch noch der Staat die Lohnhöhe nach dem Wunsch des dominierenden Unternehmens vorschreibt, hat fairer Leistungswettbewerb in diesem Sektor kaum eine Chance. Im Ergebnis wird das zum 1. Januar 2008 auslaufende Postmonopol faktisch verlängert.

Die Zeche zahlen am Ende die Verbraucher. Denn weniger Wettbewerb bedeutet schlechtere und teurere Produkte. So warnt die EU-Wettbewerbskommission bereits vor überhöhten Portogebühren in Deutschland. Der Präsident des Bundeskartellamtes hat sich für eine Abschaffung des Mehrwertsteuerprivilegs ausgesprochen. Auch ist ein schlechteres Versorgungsangebot zu befürchten. Denn schon heute zieht sich der Branchenprimus aus manchen ländlichen Regionen zurück, baut Personal ab, automatisiert Filialen, lagert sie aus oder schließt sie.

Den höchsten Preis werden aber nach meiner Befürchtung die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei den neuen Wettbewerbern zahlen. Denn staatliche Lohndiktate vernichten Arbeitsplätze. Deshalb warnt der Sachverständigenrat der Bundesregierung in seinem aktuellen Jahresgutachten unter dem Titel „Das Erreichte nicht verspielen“ vor der Einführung von Mindestlöhnen jeder Art. Stattdessen sprechen sich die führenden Wirtschaftsforschungsinstitute für einen Kombilohn aus. Dieses Instrument und das Verbot sittenwidriger Löhne sind der geeignete Weg, um Beschäftigten im Niedriglohnsektor ein Mindesteinkommen zu gewährleisten, von dem sie und ihre Familien leben können. Dafür setzen sich CDU und CSU ein.

Die negativen Auswirkungen für den Arbeitsmarkt zeigen sich im vorliegenden Fall schon jetzt. So haben neue Wettbewerber angekündigt, eine Vielzahl von Beschäftigten kurzfristig entlassen zu müssen. Weitere Entlassungen insbesondere auch bei den klein- und mittelständischen Unternehmen in dieser Branche stehen zu befürchten. Die Ankündigung des Branchenprimus durch den SPD-Vorsitzenden, einige dieser Beschäftigten einstellen zu wollen ist schamlos und zeigt die Perfidie des Vorgehens.

Die neuen Wettbewerber haben in den letzten Jahren große Summen in den Aufbau ihrer Unternehmen investiert und neue Arbeitsplätze geschaffen – vor allem in strukturschwachen Regionen, für Langzeitarbeitslose und Geringqualifizierte. Sie können zu Recht einen Schutz ihres Vertrauens auf faire Wettbewerbsbedingungen und die tatsächliche Aufhebung des Postmonopols verlangen.

Ich sehe auch die Gefahr einer Verletzung des Grundrechts dieser Wettbewerber auf negative Koalitionsfreiheit nach Art. 9 Absatz 3 Grundgesetz. Denn hier sollen fremdbestimmte Arbeitsbedingungen ohne ausreichendes öffentliches Interesse durch einen gesetzlich erstreckten Tarifvertrag diktiert werden, der für den Branchenprimus selbst fast ohne Belang ist. Denn dieser verfügt bereits über eigene Tarifverträge für den absolut überwiegenden Anteil seiner Beschäftigten. Von funktionierender Tarifautonomie kann hier nicht mehr gesprochen werden. Ich appeliere deshalb auch an die Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände, künftig in ihrer gemeinsamen Verantwortung dafür Sorge zu tragen, dass die Tarifpolitik nicht erneut aus sachfremden Motiven instrumentalisiert wird.

Ich anerkenne, dass CDU und CSU in den vorangegangenen Verhandlungen gegen den erbitterten Widerstand der SPD durchgesetzt haben, dass unter Veweis auf eine erforderliche mindestens fünfzigprozentige Tarifbindung der Geltungsbereich des Arbeitnehmerentsendegesetzes sachgerecht eingeschränkt wird, so dass nicht in bestehende Tarifverträge beispielsweise des Einzelhandels eingegriffen wird. Auch begrüße ich die Ankündigung der Bundesregierung, eine Lösung für das Mehrwertsteuer-Privileg zu finden.

Wer Unternehmen zwingt, einen Lohn zu zahlen, der nicht zu erwirtschaften ist, der sorgt dafür, dass viele Menschen gar keinen Lohn mehr bekommen. Mindestlöhne, die Arbeitsplätze vernichten und Wettbewerb aushebeln, sind der falsche Weg.

Ich könnte weitere rechtliche und politische Bedenken anführen. Bereits die vorgenannten sind für mich persönlich jedoch so schwerwiegend, dass ich dem heute zur Abstimmung stehenden Gesetz nicht zustimmen zu kann.


Berlin, 14. Dezember 2007


Jens Koeppen MdB

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