Politik aktuell 2007   

Politik aktuell 2007

Jahresgutachten der "Wirtschaftsweisen" liegt vor

20.11.2007 | Berlin

Am 7. November 2007 hat der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung sein Jahresgutachten 2007/08 vorgelegt.

Der so genannte Rat der „Wirtschaftsweisen“ hat damit sein 44. Jahresgutachten auf Grundlage des Gesetzes über die Bildung eines Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung vom 14. August 1963 veröffentlicht.

Derzeitiger Vorsitzender des Rates ist Bert Rürup, die Mitglieder sind die Wirtschaftswissenschaftler Beatrice Weder di Mauro, Peter Bofinger, Wolfgang Franz und Wolfgang Wiegard. Der Sachverständigenrat unterhält eine Geschäftsstelle im Statistischen Bundesamt in Wiesbaden und verfügt über einen wissenschaftlichen Stab, der einen Generalsekretär sowie neun wissenschaftliche Mitarbeiter beschäftigt.

Aktuelle Lage und Prognose


Das Gutachten sieht die deutsche Volkswirtschaft im Jahr 2007 in einer guten Verfassung. Nach dem überraschend starken Aufschwung des Jahres 2006, als das Bruttoinlandsprodukt fast um 3 % anwuchs, rechnen die Gutachter mit einem Zuwachs von 2,6 % im laufenden Jahr – trotz der anhaltenden Krise auf den Finanzmärkten und den dämpfenden Effekten der Mehrwertsteuererhöhung zum Jahresbeginn.

Für das kommende Jahr gehen die Wissenschaftler angesichts einer Zunahme der weltwirtschaftlichen Risiken von einer Verlangsamung des Wachstums und einem Absinken der Wachstumsquote auf 1,9 % aus.

Die Abschwächung der Wachstumsdynamik möchte der Sachverständigenrat aber nicht als Indiz dafür sehen, dass der Aufschwung zum Erliegen kommt oder gar eine Rezession bevorsteht. Denn für die Wirtschaftsweisen ist die robuste Verfassung der deutschen Wirtschaft nicht allein eine Folge der zu Beginn des Jahres 2005 einsetzenden konjunkturellen Erholung, sondern auch ein Ergebnis von Anpassungsprozessen als Reaktion auf den gestiegenen Wettbewerbsdruck durch die Globalisierung der Märkte.

Das Gutachten bescheinigt der Politik, in der Vergangenheit mit weit reichenden Reformen auf den Feldern der Besteuerung, des Arbeitsmarktes und der Sozialen Sicherung zum „wirtschaftlichen Comeback“ Deutschlands beigetragen zu haben.

Ebenso hätten die Tarifparteien mit moderaten und flexiblen Lohnvereinbarungen einen Beitrag zur deutlichen Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen geleistet. Zum Jahresende 2007 kann nach Ansicht der Gutachter davon gesprochen werden, dass der Wirtschaftsstandort Deutschland deutlich besser positioniert ist, als dies zur Zeit der letzen Aufschwungphase der Fall war.

Die Analyse der ökonomischen Situation und der Wirtschaftspolitik des Jahres 2007 zeigt nach Ansicht der Gutachter die Notwendigkeit auf, die Zustandsbeschreibung mit einer deutlichen Mahnung an die wirtschaftspolitischen Verantwortungsträger zu verbinden. Mit dem Titel des Gutachtens „Das Erreichte nicht verspielen“ soll zum Ausdruck gebracht werden, dass für die Wirtschaftsweisen die durch die Reformen der vergangenen Jahre und die gegenwärtige positive gesamtwirtschaftliche Entwicklung eröffneten Handlungsspielräume nur unzureichend zu einer weiteren Verbesserung der Wachstumsbedingungen genutzt worden sind.

Die Gutachter sehen die bestehende Gefahr, dass wesentliche Reformanstrengungen der vergangenen Jahre konterkariert oder sogar zurückgedreht werden könnten.

Explizit werden von den Gutachtern die diskutierten Revisionen der „Rente mit 67“, des Arbeitslosengeldes II und der Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes I genannt. Dabei müsse eine sinnvolle Wirtschaftspolitik nicht immer „große Würfe“ beinhalten. Wesentlich sei, dass auch bei einer „Politik der kleinen Schritte“ eine an einer klaren Konzeption orientierte Richtung eingehalten wird. Die Wirtschaftsweisen bedauern: „Leider ist eine solche klare Richtung nicht erkennbar.“

Der Sachverständigenrat mahnt, gerade in wirtschaftlich guten Zeiten noch bestehende Probleme nicht auszublenden, sondern zu lösen. Dies gelte für die Vorhaben einer raschen Reduzierung der Neuverschuldung des Bundes, der Neuordnung des Niedriglohnbereiches oder einer Finanzierungsreform in der Gesetzlichen Krankenversicherung und der Sozialen Pflegeversicherung. Im derzeitigen günstigen wirtschaftlichen Umfeld sollte die Politik nach Ansicht der Wissenschaftler die Weichen für die Sicherung von Wachstum und Beschäftigung stellen, um auch in konjunkturell schwachen Zeiten handlungsfähig zu bleiben.

Handlungsempfehlungen


Der Sachverständigenrat formuliert auch konkrete wirtschaftspolitische Handlungsempfehlungen:

Als Folge der Finanzmarktkrise fordert er eine stärkere Orientierung der Notenbanken an der Finanzmarktstabilität, eine integrierte europäische Bankenaufsicht und verstärkte Transparenzvorschriften.

Die Frage der Beteiligung ausländischer Staatsfonds an deutschen Unternehmen soll nach Ansicht der Gutachter im Rahmen des Wettbewerbsrechtes, nicht aber durch eine Verschärfung des Außenwirtschaftsgesetzes, geregelt werden.

Bei der Arbeitsmarktpolitik gelte es, das Arbeitslosengeld II so weiterzuentwickeln, dass es die Grundsicherung von Arbeitssuchenden noch besser mit Anreizen zur Beschäftigungsaufnahme kombiniert. Bei der Arbeitslosenversicherung spricht sich der Sachverständigenrat vorerst gegen eine Senkung der Beiträge unter die beschlossenen
3,9 % aus, damit bei einer konjunkturellen Abschwächung keine erneuten Defizite entstehen.

Für die Gesetzliche Krankenversicherung hoffen die Wirtschaftsweisen, dass der geplante Gesundheitsfonds nicht in der beschlossenen Form in Kraft tritt und durch eine effizientere
Regelung ersetzt wird.

Für die Soziale Pflegeversicherung fordern die Wirtschaftsweisen den Umstieg auf ein kapitalgedecktes System. Den in mehreren Varianten zur Diskussion stehenden Vorschlag einer Grundeinkommenssicherung lehnt das Gremium als nicht finanzierbar ab.

Im Bereich der Öffentlichen Finanzen hoffen die Wissenschaftler auf eine wirksame Begrenzung der Neuverschuldung durch die Föderalismuskommission II und fordern eine Fortsetzung des ausgabenseitigen Konsolidierungskurses. Mit der Mehrwertsteuererhöhung sehen sie das Potential für eine einnahmenseitige Sanierung der Haushalte ausgeschöpft.

Schließlich unterstützt der Sachverständigenrat eine Beibehaltung des Ehegattensplittings bei der Einkommensteuer in der bisherigen Form.


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