Die deutsche Wirtschaft hat in den vergangenen Jahren neue Kraft gewonnen und überdurchschnittliche Wachstumsraten erzielt.
Seit Beginn dieser Legislaturperiode sind 1,4 Millionen zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen worden, die Arbeitslosigkeit ist um 1,6 Millionen Personen und damit auf den niedrigsten Stand seit über 15 Jahren gesunken. Alle haben zu diesem Erfolg beigetragen: die Beschäftigten durch mehr Flexibilität und moderate Tarifabschlüsse, die Unternehmen mit konsequenten Innovationsanstrengungen, die Politik mit der Durchsetzung struktureller Reformen.
Die Konsolidierung der öffentlichen Finanzen verläuft erfolgreich, die Staatsquote sinkt. Dies stärkt die Wachstumskräfte der deutschen Wirtschaft ebenso wie die spürbare Senkung der Lohnzusatzkosten und die umfassende Unternehmenssteuerreform. Zugleich werden dadurch Spielräume für Zukunftsinvestitionen in Familien geschaffen. Diese gemeinsame Anstrengung der vergangenen Jahre hat die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft und ihre Widerstandskraft gegenüber außenwirtschaftlichen Risiken erhöht.
Dennoch hinterlässt die weltweite Konjunkturabkühlung Bremsspuren auch bei uns.
Die gestiegenen Nahrungsmittel-, Rohstoff- und Ölpreise mindern die Einkommenszuwächse der Beschäftigten. Hinzu kommen die Belastungen aus der internationalen Finanzmarktkrise. Kurzatmige steuer- oder schuldenfinanzierte Konjunkturprogramme wären die falsche Antwort auf diese Entwicklung, weil sie die Konsolidierungserfolge verspielen und die Dynamik unserer Volkswirtschaft langfristig schwächen würden.
Notwendig ist es in dieser Situation vielmehr, die Bürger dauerhaft und solide finanziert zu entlasten und so die Wachstumskräfte unserer Volkswirtschaft zu erhöhen. Dadurch werden zugleich Teilhabechancen ausgebaut und der Konjunktur zusätzliche Impulse gegeben.
Der Koalitionsausschuss begrüßt, dass die Bundesregierung ein Maßnahmenpaket auf den Weg bringt, das an die erfolgreiche Strategie „Investieren – Sanieren – Reformieren“ anknüpft und folgende Kernelemente enthält:
- Senkung der steuerlichen Belastung; Stabilisierung der Sozialversicherungsabgaben
- Investitionen in Familien
Im Einzelnen:
1. Stabilisierung der durchschnittlichen Sozialversicherungsabgaben Die Koalition hält die durchschnittliche Beitragssatzhöhe der paritätisch zu finanzierenden Sozialversicherungsabgaben stabil und diese damit deutlich unter 40 %.
a) Der Koalitionsausschuss unterstützt die Absicht der Bundesregierung, auf der Basis der Ergebnisse des Schätzerkreises beim BVA den paritätisch zu finanzierenden Beitragssatz in der GKV auf 14,6 % festzulegen (Zuzüglich der von den Mitgliedern allein zu tragenden 0,9 % Beitragspunkte bedeutet das einen Beitragssatz von 15,5 Prozentpunkten). Damit wird die Grundlage für eine stabile Finanzierung der GKV gelegt.
b) Beginnend mit dem 1.1.2009 wird der Beitragssatz per Rechtsverordnung des BMAS bis zum 30.6.2010 auf 2,8 % gesenkt. Der gesetzliche Beitragssatz wird strukturell auf 3,0 % festgesetzt.
aa) Die aktive Arbeitsförderung wird neu ausgerichtet und ein Rechtsanspruch auf die Förderung zum Nachholen eines Hauptschulabschlusses wird eingeführt. Die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales vorgelegte Fassung des Gesetzes zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente wird dem Kabinett zur Beschlussfassung am 7. Oktober 2008 zugeleitet.
bb) Zur Verbesserung der Vermittlung in der Grundsicherung für Arbeitsuchende wird im Haushalt der BA 2009 das im SGB II tätige Personal um 1.900 Mitarbeiterkapazitäten aufgestockt. Sie werden aus dem vorhandenen Gesamtbudget finanziert und führen nicht zu haushaltsrelevanten Mehrkosten. Derzeit fehlen noch 1.200 Vermittler für die Vermittlung der unter 25jährigen Arbeitslosen gemessen an dem angestrebten Schlüssel von 1 zu 75 und 5.700 Vermittler für die Vermittlung der über 25jährgen Arbeitslosen gemessen an dem angestrebten Schlüssel von 1 zu 150. Mit den zusätzlichen Stellen kann
der dringendste Bedarf im Bereich Vermittlung gedeckt werden. Die darüber hinaus erforderlichen Vermittler sollen durch Steigerung der Effizienz in der Leistungssachbearbeitung im Laufe der nächsten Jahre gewonnen werden.
cc) Zur Verringerung der zu hohen Personalfluktuation in der Grundsicherung für Arbeitsuchende wird als weitere Voraussetzung für eine qualifizierte Beratung und Betreuung der Anteil befristeter Stellen perspektivisch auf 10% gesenkt. Bei der Ermittlung der Anzahl der hierzu notwendigen Entfristungen wurden die 1.900 neuen Vermittler berücksichtigt. Im Ergebnis sind 9.700 Entfristungen notwendig. Im Jahr 2009 werden dazu 3.300 befristete Stellen entfristet, in den Jahren 2010 und 2011 jeweils 3.200. Mehrkosten entstehen hierdurch nicht.
2. Steuerabzug von Vorsorgeaufwendungen
(Krankenversicherung/Pflegeversicherung)
Der Steuerabzug von Vorsorgeaufwendungen für die Kranken- und die Pflegeversicherung wird deutlich verbessert. Wir werden das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 13.02.2008 zum 01.01.2010 umsetzen und dabei Bürgerinnen und Bürger um knapp 9 Mrd. € entlasten.
3. Investitionen in Familien
Der Kinderfreibetrag wird zum 1.1.2009 um rund 200 Euro auf 6.000 Euro erhöht. Das Kindergeld wird um 10 Euro pro Monat pro Kind erhöht. Ab dem dritten Kind beträgt die Erhöhung 16 Euro.
4. Schulbedarfspaket
Jeweils zum Schuljahresbeginn erhalten hilfebedürftige Kinder (nach dem SGB II, SGB XII) einen Betrag in Höhe von 100 Euro.
5. Haushaltsnahe Dienstleistungen:
Die existierende steuerliche Förderung des privaten Haushalts als Auftraggeber und Arbeitgeber wird vereinfacht und ausgeweitet. Die Aufwendungen zur Betreuung von Kindern wegen der Erwerbstätigkeit der Eltern werden weiterhin von der Bemessungsgrundlage abgezogen. Bei den übrigen Fördertatbestände bleibt es wie bisher beim Abzug von der Steuerschuld. Die Beschäftigung im Haushalt, haushaltsnahe Dienstleistungen und die Steuerermäßigung bei Betreuung und Pflege wird wie folgt geregelt: Bei maximal begünstigten Ausgaben pro Jahr von 20.000 Euro und einem Steuerermäßigungssatz von 20 % ergibt sich eine maximale Steuerermäßigung von 4.000 Euro.
6. Vorziehen der Wohngeldnovelle
Bereits ab dem 1.10.2008 sollen Berechtigte einen erhöhten Anspruch auf Wohngeld erhalten. Dadurch sollen einkommensschwache Haushalte bereits für die Heizperiode 2008 / 2009 von den hohen Energiekosten entlastet werden. Die Umsetzung erfolgt in Form einer pauschalierten Einmalzahlung rückwirkend zum 01. Oktober. Alle Wohngeldempfänger werden wirtschaftlich so gestellt, als wenn die Wohngeldnovelle bereits zum 01. Oktober in Kraft treten würde. Dies kommt rund 800.000 Haushalten, darunter 300.000 Rentnerhaushalten zugute.
7. Biokraftstoffe
Für 2009 wird die Beimischungsquote für Biokraftstoffe auf 5,25 % gesenkt. In den Folgejahren verbleibt sie bei 6,25 %. Der Steuersatz für Biodiesel steigt im Jahre 2009 statt wie bisher geplant auf 21 Cent lediglich auf 18 Cent, danach stufenweise um je 6 Cent, wie bisher beschlossen. Finanzierung Das Ziel eines Bundeshaushalts ohne Neuverschuldung ab 2011 wird durch die vorgeschlagenen Entlastungsmaßnahmen in Milliardenhöhe nicht gefährdet. Die Entlastungen werden bis 2012 bundesseitig durch Einnahmen aus Privatisierungen sowie durch die in der Finanzplanung bereits getroffene Vorsorge finanziert. Dies geht aber nicht dauerhaft. Ab 2013 wird es erforderlich sein, die Maßnahmen dauerhaft aus den laufenden Einnahmen einschließlich zu erwartender Erlöse aus den Emissionszertifikaten zu decken.
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