Aus Partei und Fraktion 2008   

Aus Partei und Fraktion 2008

Bericht des Vorsitzenden

23.09.08 | Berlin

I. Die politische Lage in Deutschland

Erfolgsgeschichte in Bayern fortsetzen: Am kommenden Sonntag wird der neue Bayerische Landtag gewählt. Die CSU-geführte Staatsregierung stellt sich mit einer eindrucksvollen Erfolgsbilanz dem Wählervotum: Der Freistaat ist das Land mit der niedrigsten Arbeitslosenquote, dem stärksten Wirtschaftswachstum und der niedrigsten Kriminalität in Deutschland. Die Erfolgsgeschichte Bayerns ist untrennbar verbunden mit der erfolgreichen Politik der CSU. Das wissen auch die Bürgerinnen und Bürger. Sämtliche Umfragen zeigen: Keiner anderen Partei wird die Regierung zugetraut, die CSU liegt mit riesigem Vorsprung vor der SPD, Ministerpräsident Beckstein würde bei einer Direktwahl dreimal so viele Stimmen erhalten wie sein sozialdemokratischer Herausforderer.
Die Situation in Bayern beweist einmal mehr: Wo die Union regiert, geht es den Menschen besser. Mit ihrer Stimmabgabe für die Christlich-Soziale Union werden die Wählerinnen und Wähler am Sonntag dazu beitragen, dass die bayerische Erfolgsgeschichte weitergeht.

Lehren aus der Finanzmarktkrise ziehen: Mit Beunruhigung haben wir die neuen Hiobsbotschaften von den internationalen Finanzmärkten zur Kenntnis genommen. Insbesondere das unverantwortliche Verhalten des Risikomanagements und der Mangel an internen Kontrollen hat uns schockiert. Das Bundesministerium der Finanzen ist aufgefordert, die Finanzaufsicht über die KfW einer kritischen Prüfung zu unterziehen.
Allerdings zeigt sich auch: Die deutsche Volkswirtschaft hat sich gegenüber der Finanzmarktkrise als bemerkenswert widerstandsfähig erwiesen. Sie verzeichnet ordentliche Wachstumsraten, die Zahl der Arbeitslosen tendiert gegen 3 Millionen und der staatliche Gesamthaushalt ist ausgeglichen. Dies verdanken wir den Menschen und Unternehmen, die in den vergangenen Jahren mit ihrem Einsatz die Wirtschaft gestärkt haben. Aber auch die Politik hat mit ihrem Kurs „Sanieren – Investieren – Reformieren“ hierzu einen beachtlichen Beitrag geleistet.
Dennoch: Die aktuelle Finanzmarktkrise hat ihren Ursprung in einer leichtfertigen Kreditvergabe und unzureichenden Aufsicht in den USA genommen. Daher haben die USA zunächst einmal ihre Probleme selbst zu lösen. Dennoch hat die Finanzmarktkrise auch in Deutschland Schwachstellen offengelegt, auf die die Marktteilnehmer und die Politik besonnen, aber bestimmt reagieren müssen. Dazu ist eine sorgfältige Problemanalyse erforderlich. Bereits auf G 8-Ebene und im Europäischen Rat hat daher Bundeskanzlerin Merkel wichtige Anstöße für unabdingbare Reformen im Finanzmarkt, wie eine erhöhte Transparenz und verbesserte Liquiditätsanforderungen gegeben. Eine gute Grundlage für Maßnahmen auf nationaler Ebene ist das Gutachten des Sachverständigenrats „Das deutsche Finanzsystem, Effizienz steigern – Stabilität erhöhen“, das aber einer kritischen Analyse bedarf. Schnellschüsse sind angesichts der Marktturbulenzen auf jeden Fall der falsche Schritt. Insbesondere gilt es, die Transparenz zu erhöhen und die aufgedeckten Schwächen des internationalen Finanzsystems durch nationale und internationale Maßnahmen zu beseitigen.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion unterstützt die von der Bundesregierung auf internationaler Ebene bereits erzielten Absprachen und fordert sie auf, auf ein einheitliches und abgestimmtes Vorgehen hinzuwirken.

Einheit feiern – Erinnerung an DDR-Diktatur wachhalten: In der kommenden Woche jährt sich die Wiedervereinigung zum 19. Mal. Wir feiern an diesem Tag nicht nur die Aufhebung einer künstlichen Trennung unseres Landes, die teilweise tief durch Familien und Freundschaften ging, sondern vor allem die Wiedergewinnung der Freiheit für 17 Millionen Ostdeutsche. Die Wiedervereinigung ist das Verdienst der Millionen von Ostdeutschen, die furchtlos für ihr Recht auf Freiheit und Einheit eingetreten sind. Mit ihren Demonstrationen haben sie die SED-Diktatur zum Einsturz gebracht. Wir verneigen uns vor ihrem Mut und ihrem Einsatz. Unverzichtbar waren auch die Unterstützung unserer westlichen Verbündeten, insbesondere der USA, und das umsichtige Handeln von Bundeskanzler Helmut Kohl, der immer für die Einheit des deutschen Volkes eingestanden ist und den historischen Moment entschlossen und mit großer politischer Klugheit genutzt hat.
CDU und CSU haben immer am Ziel der Deutschen Einheit festgehalten. Das unterscheidet uns von allen anderen Parteien.

Wirtschaftswachstum ist erfolgreichstes Konzept zur Armutsbekämpfung: Der wirtschaftliche Aufschwung der vergangenen Jahre hat zu einer sichtbaren Verbesserung der sozialen Situation in Deutschland geführt. Der deutliche Rückgang der Arbeitslosigkeit hat nicht nur die Lohnschere wieder stärker geschlossen. Erstmals seit der Jahrtausendwende ist auch das Armutsrisiko wieder signifikant zurückgegangen: So konnten deutlich über vier Millionen Menschen dank einer neuen Arbeitsstelle die Armutsrisikoschwelle, die Wissenschaftler zurzeit bei 890 Euro im Monat ansetzen, überwinden.
Arbeitslosigkeit ist nach wie vor das größte Armutsrisiko. Das gilt in besonderem Maße für die Langzeitarbeitslosigkeit. Über 50 Prozent der Langzeitarbeitslosen befinden sich unterhalb der Armutsrisikoschwelle, dagegen nur gut 20 Prozent der kurzzeitig Arbeitslosen. Unter den Erwerbstätigen sind nur etwa 5 Prozent gefährdet, in Armut abzurutschen.
Unter Rot-Grün ist die Gefahr, dauerhaft in Armut abzurutschen, deutlich gestiegen. Der aktuelle Wirtschaftsaufschwung hat auch in diesem Punkt deutliche Verbesserungen gebracht: Erstmals seit 2000 sind in den Jahren 2006 und 2007 wieder mehr Menschen aus dem armutsgefährdeten Bereich aufgestiegen, als „neue Arme“ hinzugekommen sind.
Diese Zahlen belegen deutlich den Erfolg der von der Union maßgeblich mitgestalteten Arbeitsmarktreformen. Mit unserer Politik haben wir den Grundstein für die wirtschaftliche Erholung und den nachhaltigen Abbau der Arbeitslosigkeit gelegt.
Das zeigt einmal mehr: Sozial ist, was Arbeit schafft. Höhere Transferzahlungen oder flächendeckende Mindestlöhne helfen dagegen nicht weiter, sondern vernichten Arbeitsperspektiven. Deswegen richtet die CDU/CSU-Bundestagsfraktion auch weiterhin ihre Arbeits- und Sozialpolitik daran aus, Arbeitslosigkeit entschieden zu bekämpfen und somit noch mehr Bürgerinnen und Bürgern die Chance auf ein selbstbestimmtes und eigenverantwortliches Leben zu geben. Die auf unserer Klausurtagung beschlossene Senkung des Beitrags zur Arbeitslosenversicherung auf 2,8 Prozent ist ein weiterer wichtiger Schritt in diese Richtung. Überdies fordern wir Arbeitsminister Scholz dazu auf, endlich die arbeitsmarktpolitischen Instrumente auf den Prüfstand zu stellen und nur die nachweislich wirksamen beizubehalten und zu verbessern.

Fachkräftemangel gezielt bekämpfen: Angesichts des sich bereits deutlich abzeichnenden Fachkräftemangels, der sich im Zuge der demographischen Entwicklung weiter verschärfen wird, muss sich Deutschland im Kampf um die besten Köpfe weltweit richtig positionieren.
Für die Union ist dabei klar: Zuwanderung muss gesteuert und bedarfsgerecht erfolgen. Das bewährte System der Vorrangprüfung stellt das richtige Instrumentarium für diese Steuerung dar. Dagegen ist ein Punktesystem, das ausländischen Arbeitskräften ohne Nachweis eines konkreten Stellenangebots den Zuzug erlauben würde, inakzeptabel. Mit dem nun von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf werden die Beschlüsse der Kabinettklausur in Meseberg umgesetzt. Damit wird der gesteuerte Zuzug Hochqualifizierter vereinfacht. Die hohen und zielgenauen Anforderungen verhindern, dass eine Einwanderung in die Sozialsysteme erfolgt und legen den Grundstein für eine erfolgreiche Integration der Zuwanderer.
Für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist auch klar: Die Qualifikation der hier lebenden Menschen, vor allem der Arbeitslosen, muss immer Vorrang vor Zuwanderung haben. Deswegen begrüßen wir die Nationale Qualifizierungsinitiative von Bundesbildungsministerin Annette Schavan, die einen wesentlichen Beitrag zur Sicherung des Fachkräftenachwuchses leisten wird.

Der Untersuchungsausschuss befasst sich mit den BND-Aktivitäten im Irak: Der Untersuchungsausschuss hat in der vergangenen Woche mit der Zeugenvernehmung begonnen. Es gilt die Frage zu klären, ob der Bundesnachrichtendienst durch seine Aktivitäten im Irak die Kriegsführung der Vereinigten Staaten aktiv unterstützt hat und ob er dies auf Weisung aus dem Bundeskanzleramt unter Leitung des damaligen Kanzleramtsministers Steinmeier tat. In den Medien war in den vergangenen Tagen immer wieder über BND-Aktivitäten im Irak zu lesen, so dass öffentlich der Eindruck entstanden ist, es gäbe eine Diskrepanz zwischen den Wahlkampfäußerungen des damaligen Bundeskanzlers Schröders und seinem tatsächlichen Handeln. Es ist für die demokratische Kultur unseres Landes unerlässlich, dass dieser Sachverhalt aufgeklärt wird.

II. Die Woche im Parlament:

- Die Bundesregierung informiert in dieser Woche mit dem Nationalen Reformprogramm Deutschland (NRP) 2008 bis 2010, Umsetzungs- und Fortschrittsbericht 2008 über ihren Beitrag zum zweiten Zyklus der erneuerten Lissabon-Strategie. Neben der Darlegung der politischen Reformprioritäten für mehr Wachstum und Beschäftigung berichtet sie über Vorhaben, die seit Verabschiedung des Umsetzungs- und Fortschrittsberichts 2007 auf den Weg gebracht und durch den Gesetzgeber umgesetzt wurden bzw. mit deren Umsetzung in Kürze zu rechnen ist. Das Nationale Reformprogramm wird veröffentlicht und bietet damit eine Grundlage für die parlamentarische sowie öffentliche Debatte zur Fortentwicklung des Beitrags der Bundesrepublik Deutschland zur gemeinschaftlichen Lissabon-Strategie.

- Die Bundesregierung stellt uns in dieser Woche den Bundesbericht zur Förderung des Wissenschaftlichen Nachwuchses vor, der auf Ergebnissen einer vom Institut für Hochschulforschung (HoF) an der Martin-Luther-Universität Halle/Wittenberg erarbeiteten Studie beruht. Er soll die nationale Bildungsberichterstattung ergänzen und Teil eines Berichtssystems zur Lage und zur Weiterentwicklung des wissenschaftlichen Nachwuchses in Deutschland werden. Der Bericht bestätigt das vielfältige Spektrum und die hohe Qualität der Nachwuchsförderung in Deutschland. Gleichzeitig gibt er zahlreiche Anstöße zur Verbesserung der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses.

- Der Tourismus gilt heute als einer der bedeutsamsten globalen Wachstumsmotoren. Auch in Deutschland ist der Tourismus eine Wachstums-Branche: 2006 verzeichnete Deutschland knapp 352 Millionen Übernachtungen aus dem In- und Ausland. Im Jahre 2007 konnte diese Zahl auf 360 Millionen gesteigert werden. Mit dem Tourismuspolitischen Bericht gibt uns die Bundesregierung in dieser Woche einen Überblick über die Situation und die Herausforderungen des Tourismus in der 16. Legislaturperiode. Besondere Herausforderungen ergeben sich etwa durch den demographischen Wandel, die Klimaveränderung sowie die Bedrohung durch den internationalen Terrorismus, Naturkatastrophen und weltweite Infektionskrankheiten. Unter dem Eindruck dieser Ereignisse hat das Thema Sicherheit auch im Tourismus einen neuen Stellenwert erlangt.

- In zweiter und dritter Lesung wollen wir das Kinderförderungsgesetz (KiföG) verabschieden, das den Ausbau eines qualitativ hochwertigen Betreuungsangebots für Kinder unter drei Jahren regelt. Ab dem 1. August 2013 besteht ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für alle Kinder vom vollendeten ersten bis zum vollendeten dritten Lebensjahr. Während der Aufbauphase bis zum 31. Juli 2013 werden die objektiv rechtlichen Kriterien für die Inanspruchnahme von Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren erweitert. 30 Prozent der neuen Plätze sollen in der Kindertagespflege geschaffen werden. Der Bund beteiligt sich mit 4 Mrd. Euro zu einem Drittel an den Ausbaukosten. Bereits Ende 2007 wurde mit der Errichtung des Sondervermögens in Höhe von 2,15 Milliarden Euro für Investitionen in Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren ein erster Schritt getan. Das Kinderförderungsgesetz regelt nun den zweiten Schritt. Über die Änderung im Finanzausgleichsgesetz erhalten die Länder vom Bund im Rahmen der Umsatzsteuerverteilung für die Jahre 2009 bis 2013 insgesamt 1,85 Milliarden Euro und anschließend jährlich 770 Millionen Euro als Entlastung für die Finanzierung der Betriebskosten. Zudem sieht das Kinderförderungsgesetz vor, dass ab 2013 für diejenigen Eltern, die ihre Kinder von ein bis drei Jahren nicht in Tageseinrichtungen betreuen lassen wollen oder können, eine monatliche Zahlung (zum Beispiel Betreuungsgeld) eingeführt wird.

- Das in erster Lesung zur Beratung anstehende Arbeitsmigrationssteuerungsgesetz setzt das „Aktionsprogramm der Bundesregierung – Beitrag der Arbeitsmigration zur Sicherung der Fachkräftebasis in Deutschland" um, soweit Änderungen des Aufenthaltsgesetzes und der Aufenthaltsverordnung betroffen sind. Ziel ist es, Deutschlands Position im internationalen Wettbewerb um hoch qualifizierte Fachkräfte zu stärken. Es handelt sich um Sofortmaßnahmen zur Deckung des akuten Fachkräftebedarfs, die von der Wirtschaft dringend angemahnt worden sind. Die Mindesteinkommensgrenze für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis an Hochqualifizierte, die von Anfang an ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht vermittelt, wird von derzeit 86.400 Euro auf 63.600 Euro gesenkt. Zudem erhalten beruflich gut qualifizierte Geduldete unter bestimmten Voraussetzungen einen gesicherten Aufenthaltsstatus.

- Das ebenfalls in erster Lesung anstehende Jahressteuergesetz 2009 setzt verschiedene Maßnahmen um, die sich im Laufe des Jahres aus Gerichtsurteilen, EU-rechtlichen Vorgaben oder aus Anregungen von Verwaltung und Verbänden ergeben haben. Neben einer Vielzahl „technischer“ Änderungen enthält das Gesetz eine Reihe politisch bedeutsamer Maßnahmen, wie z.B. den Ausschluss extremistischer Vereine von der Gemeinnützigkeit, die Verlängerung der Verfolgungsverjährungsfrist für Steuerhinterziehung, die Steuerpflicht für Streubesitzdividenden, die Steuerfreiheit für Leistungen des Arbeitgebers zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustandes und der betrieblichen Gesundheitsförderung sowie die im Koalitionsvertrag vereinbarte Einführung eines sog. optionalen Faktorverfahrens bei der Lohnsteuer von Ehegatten als Alternative zur bisherigen Lohnsteuerklassenwahl zur genaueren Zuordnung des Splittingvorteils auf beide Ehegatten.

- Flexible Arbeitszeitregelungen sind Kennzeichen unserer modernen Arbeitswelt und für viele Arbeitnehmer und Arbeitgeber unverzichtbar. Neben den traditionellen Überstunden- und Gleitzeitkonten haben sich seit 1998 zunehmend auch Modelle etabliert, bei denen angesparte Arbeitszeit oder angespartes Arbeitsentgelt für längerfristige Freistellungen von der Arbeit verwendet werden können. In diesem Zusammenhang debattieren wir in erster Lesung das Gesetz zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen, das eine Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag umsetzt. Langzeitkonten werden attraktiver gemacht und Rechtsunsicherheiten beseitigt. Wertguthaben werden künftig besser vor Insolvenz geschützt. Auch ist eine begrenzte Mitnahmemöglichkeit von Langzeitkonten vorgesehen, wenn Arbeitnehmer ihren Arbeitsplatz wechseln. Die gesetzliche Definition der Wertguthaben wird klarer als bisher gefasst.

- Das in erster Lesung zur Debatte anstehende Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts setzt Vorgaben des Koalitionsvertrages und EU-Regelungen – insbesondere zum so genannten Nachprüfungsverfahren – um. Die Nachteile kleiner und mittelständischer Unternehmen bei der Vergabe großer Aufträge werden durch die Pflicht, öffentliche Aufträge grundsätzlich in Losen zu vergeben, ausgeglichen. Damit erhöhen sich für kleine und mittlere Unternehmen die Chancen, sich auch an größeren öffentlichen Aufträgen erfolgreich zu beteiligen. Darüber hinaus stellt der Gesetzentwurf klar, dass für die Auftragsausführung zusätzliche Anforderungen an Auftragnehmer gestellt werden dürfen. Diese können – wie im europäischen Recht vorgesehen – insbesondere soziale oder umweltbezogene Aspekte betreffen. Voraussetzung ist allerdings, dass sie im sachlichen Zusammenhang mit der einzukaufenden Leistung oder Ware stehen. Ergänzende Regelungen bei der Ausgestaltung des Verfahrens zur Überprüfung der Vergabe öffentlicher Aufträge sollen zu mehr Effizienz und Beschleunigung des Verfahrens führen.

- Das in erster Lesung zur Beratung anstehende Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) ist – insbesondere auch zur Stärkung des Mittelstandes – eine wesentliche Maßnahme für die dauerhafte Aufrechterhaltung einer den International Financial Reporting Standards (IFRS) gleichwertigen, aber kostengünstigeren und einfacheren handelsrechtlichen Rechnungslegungsalternative. Dabei bleibt die Funktion des handelsrechtlichen Jahresabschlusses als Grundlage der Gewinnausschüttung und der steuerlichen Gewinnermittlung unberührt. Zudem werden für die Unternehmen erhebliche Erleichterungen und Entlastungen vorgesehen. Der Entwurf ist steuerlich neutral ausgestaltet. So werden z.B. Einzelkaufleute, die beim Umsatz bestimmte Schwellenwerte nicht übersteigen, von der handelsrechtlichen Buchführungs- und Bilanzierungspflicht sowie der Pflicht zur Aufstellung eines Jahresabschlusses befreit. Auch können mit der Anhebung der Schwellenwerte künftig mehr kleine und mittelgroße Kapitalgesellschaften als bisher die größenabhängigen Erleichterungen bei der Aufstellung, Prüfung und Offenlegung des Jahresabschlusses in Anspruch nehmen.

- Das in erster Lesung zur Beratung anstehende Dritte Gesetz zur Änderung des Energieeinsparungsgesetzes ist Bestandteil des Integrierten Energie- und Klimaprogramms der Bundesregierung. Es schafft die notwendigen Rechtsgrundlagen für eine Änderung der Energieeinsparverordnung, in der die Einzelheiten des Energieeinsparungsrechts für Gebäude geregelt sind. Vorgesehen sind erweiterte Verordnungsermächtigungen für Vorgaben zu Nachrüstverpflichtungen, die Außerbetriebnahme von Nachtstrom-speicherheizungen, Regelungen zur Bestätigung der Einhaltung energieeinsparrechtlicher Anforderungen sowie die Überwachung von Anforderungen an bestehende Gebäude durch Bezirksschornsteinfegermeister.

- Die Investitionszulage soll nach dem in erster Lesung zur Debatte anstehenden Investitionszulagengesetz 2010 (InvZulG 2010) nach 2009 bis zum Ende des Jahres 2013 mit überwiegend gleich bleibenden Fördervoraussetzungen fortgeführt werden. Vorgesehen ist die Förderung von in den Jahren 2010 bis 2013 getätigten wachstumsrelevanten und arbeitsplatzschaffenden Investitionen in Betrieben des verarbeitenden Gewerbes, der produktionsnahen Dienstleistungen und des Beherbergungsgewerbes in den neuen Ländern und Berlin. Dabei ist die Investitionsförderung in den neuen Ländern eines der zentralen Instrumente zur Förderung des Aufbaus der ostdeutschen Wirtschaft. Mit der vorgesehenen Verlängerung der Investitionszulage bis 2013 wird der dynamische Aufschwung im Osten auch weiterhin nachhaltig gestärkt. Das bisherige sehr hohe Niveau der Förderung soll ab 2010 allerdings schrittweise abgesenkt werden. Dies entspricht den Bestrebungen, die Investitionszulage langfristig planmäßig auslaufen zu lassen und die Investitionsförderung auch in Ostdeutschland auf die im Grundgesetz verankerte Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" zu konzentrieren.

- In erster Lesung debattieren wir das Erste Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb, durch welches Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken umgesetzt wird. Deutschland leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Stärkung des europäischen Binnenmarkts, denn eine europaweite Einheitlichkeit des Lauterkeitsrechts im Verhältnis zwischen Unternehmen und Verbrauchern schafft Vertrauen in grenzüberschreitende Geschäfte. Das Gesetz erweitert den Anwendungsbereich des UWG. Künftig wird ausdrücklich auch das Verhalten der Unternehmen während und nach Vertragsschluss am Maßstab des UWG zu messen sein. Auch wird festgeschrieben, dass dem Verbraucher solche Informationen nicht vorenthalten werden dürfen, die dieser für eine geschäftliche Entscheidung benötigt. Ein entsprechender Katalog von Informationsanforderungen schafft Transparenz und Rechtssicherheit. Das UWG wird um einen Anhang mit 30 irreführenden und aggressiven geschäftlichen Handlungen ergänzt, die unter allen Umständen verboten sind (sog. „Schwarze Liste"). Diese „absoluten" Verbote sollen dem Verbraucher die Durchsetzung seiner Rechte erleichtern.

- Das in erster Lesung zur Beratung anstehende Gesetz zur Anpassung von Vorschriften auf dem Gebiet des ökologischen Landbaus an die Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates vom 28. Juni 2007 über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 2092/91 dient der Anpassung des Öko-Landbaugesetzes und der Änderung des Öko-Kennzeichengesetzes im Hinblick auf die Änderungen, die die Europäische Union an der Gemeinschaftsrechtslage auf dem Gebiet des ökologischen Landbaus vorgenommen hat. Mit diesen Regelungen wird der Schutz des Vertrauens der Verbraucherinnen und Verbraucher in die Erzeugnisse aus dem ökologischen Landbau auf hohem Niveau weitergeführt. Dazu wurden insbesondere die für eine Fortsetzung der Kontrollmaßnahmen in den Einrichtungen der Außer-Haus-Verpflegung erforderlichen Bestimmungen in das Gesetz aufgenommen.

- Das in erster Lesung anstehende Gesetz zur Neufassung des Raumordnungsgesetzes und zur Änderung anderer Vorschriften (GeROG) trägt der Föderalismusreform Rechnung, mit der die Raumordnung in den neu geschaffenen Kompetenztyp der (umfassenden) Bundesgesetzgebung mit Abweichungsmöglichkeit der Länder überführt wurde. Ziel ist es, eine Balance zwischen weitgehenden bundeseinheitlichen Standards und der gesetzgeberischen Zurückhaltung des Bundes hinsichtlich landesspezifischer Besonderheiten zu erreichen. Neben der Aktualisierung der gesetzlichen Grundlage der Raumordnung und der Präzisierung der Regelungen über die Planerhaltung werden die Regelungen über das raumordnerische Zusammenwirken von Regionen, Kommunen und Personen des Privatrechts und die informelle Planung erweitert sowie Regelungen über den Planungs- und Koordinierungsauftrag des Bundes konkretisiert.

- In erster Lesung debattieren wir ebenfalls über das Gesetz zur Strukturreform des Versorungsausgleichs (VAStrRefG). Die Regelungen zum Versorgungsausgleich, der die Verteilung von Rentenansprüchen zwischen den Eheleuten nach einer Scheidung regelt, sind reformbedürftig. Die gerechte Halbteilung der in der Ehe erworbenen Vorsorgeanrechte wird häufig verfehlt, zudem sind die bisherigen Regelungen kompliziert und unübersichtlich geworden. Künftig soll jedes Anrecht systemintern geteilt werden, so dass es nicht mehr nötig sein wird, auf Grund von fehleranfälligen Prognosen alle auszugleichenden Versorgungen in Werte der gesetzlichen Rentenversicherung umzurechnen. Anrechte der betrieblichen und privaten Altersvorsorge können danach vollständig bei der Scheidung geteilt werden, was bislang nur teilweise möglich ist. Außerdem erhalten die Eheleute größere Möglichkeiten und Spielräume, Vereinbarungen über den Versorgungsausgleich zu schließen. Die Reform berücksichtigt auch die Interessen der Versorgungsträger: Auf Bagatellausgleiche wird künftig verzichtet.

- Der Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und der SPD Förderung von Bildung und Ausbildung – Entwicklungspolitischen Schlüsselsektor konsequent ausbauen ist ein entwicklungspolitischer Grundsatzantrag zur Förderung von Bildung und Ausbildung unter Einbeziehung der Universitäts- und Wissenschaftskooperation, der zum Ziel hat, diesen stark vernachlässigten Sektor wieder zum entwicklungspolitischen Schlüsselsektor aufzuwerten. In dem Antrag wird eine ganzheitliche und umfassende Analyse der entwicklungspolitischen Defizite und Potentiale im Bildungsbereich – auch in Bezug zu den Zielen der Millenniumserklärung – vorgenommen. Hieraus leiten wir wesentliche Forderungen zur Optimierung der deutschen Entwicklungszusammenarbeit im Bildungs- und Ausbildungsbereich – auch in Bezug auf Elemente zur Beeinflussung internationaler Prozesse – ab.

III. Daten und Fakten

- Anhebung der ALG II-Sätze teuer und kontraproduktiv: Die von Grünen, Linkspartei, Wohlfahrtsverbänden und Gewerkschaften geforderte Anhebung des ALG II-Regelsatzes auf 420 Euro monatlich würde Mehrkosten in Höhe von 10 Milliarden Euro pro Jahr verursachen. Gleichzeitig stiege die Zahl der „Hartz-IV-Empfänger“ um bis zu 2 Millionen. Wegen des verminderten Anreizes zur Aufnahme einer eigenen Beschäftigung entstünden überdies voraussichtlich weitere Kosten infolge von Steuerausfällen. Der schon heute kaum mehr vorhandene Abstand zu den niedrigsten Löhnen würde weiter schrumpfen. Auch die ebenfalls geforderte Einführung einer bedingungslosen Kindergrundsicherung in Höhe von 300 Euro pro Monat würde immense Mehrkosten in Höhe von voraussichtlich 18 Milliarden Euro verursachen, ohne die allgemeine Armutsrisikoquote zu senken. Für wesentlich zielführender und kosteneffizienter halten Forscher gezielte Maßnahmen zur Bekämpfung von Kinderarmut, wie beispielsweise die unlängst verabschiedete Erhöhung des Wohngelds und die Ausweitung des Kinderzuschlags.
(Quelle: Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung)

- Positiver Trend bei der Entwicklung der kommunalen Finanzen hält an: Im ersten Halbjahr 2008 haben Gemeinden und Gemeindeverbände (ohne Stadtstaaten) 79,9 Milliarden Euro und damit 5,4 Prozent mehr Einnahmen erzielt als im ersten Halbjahr des Vorjahres. Dagegen sind die Ausgaben nur um 2,9 Prozent gestiegen. Grund für die positive Entwicklung ist in erster Linie der kräftige Zuwachs bei den im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs von den Ländern empfangene Schlüsselzuweisungen. Sie erhöhten sich um 14,8 Prozent auf 14,4 Milliarden Euro. Darüberhinaus sind auch die kommunalen Steuereinnahmen um 6,4 Prozent auf 30,2 Milliarden Euro gestiegen.
(Quelle: Statistisches Bundesamt)


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Jens Koeppen MdB | Alle Rechte vorbehalten | Seite drucken