I. Die politische Lage in Deutschland
• CDU-Parteitag sendet klares Signal – Wir halten Kurs: Der Bundesparteitag der CDU in Hannover hat gezeigt: Die CDU ist die stabile Kraft der politischen Mitte. Wir stehen geschlossen zum Kurs unserer Bundeskanzlerin Angela Merkel und der von ihr geführten Regierung. Dank dieser Geschlossenheit geht es den Menschen in Deutschland heute besser als vor zwei Jahren. CDU und CSU werden an diesem erfolgreichen Kurs festhalten. Mit dem neuen Grundsatzprogramm gibt die CDU Antworten auf die drängenden Fragen der Gegenwart für eine gute Zukunft unseres Landes. Anders als die Sozialdemokraten steht für uns keine Ideologie, sondern das christliche Menschenbild im Mittelpunkt. Für uns ist der Mensch der zur Freiheit berufene mündige Bürger, der keine staatliche Bevormundung braucht.
Wir stehen für die Mitte. Für diejenigen, die jeden Tag zur Arbeit gehen, die Kinder erziehen und die mit ihren Abgaben den Sozialstaat finanzieren. Dabei lassen wir natürlich diejenigen nicht im Stich, die keine Arbeit haben. Ihnen wollen wir ermöglichen, in die Mitte der Gesellschaft aufzusteigen, um nicht mehr auf Transferzahlungen angewiesen zu sein. Mehr Arbeit, mehr Netto, mehr Sicherheit – das sind unsere Ziele.
• Gehaltsaufstockung durch ALG II hat Brückenfunktion: Neueste Zahlen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung belegen, dass wir in Deutschland faktisch längst über ein flächendeckendes Kombilohn-Modell verfügen, das durch eine Änderung der Hinzuverdienstregeln noch verbessert werden könnte. Das Problem nicht-existenzsichernder Löhne ist für die Allermeisten nur ein Ü-bergangsphänomen. Die meisten Menschen, die zusätzlich zu ihrem Erwerbseinkommen auch Leistungen nach SGB II erhalten („Aufstocker“), sind nur kurzfristig auf diese staatliche Unterstützung angewiesen. Von 2,14 Millionen „Aufstockern“ im Jahr 2005 bezogen nur 15 Prozent ganzjährig ALG II. 16 Prozent mussten ihr Gehalt nicht länger als einen Monat aufstocken, 34 Prozent nicht länger als vier Monate. Lediglich 3,2 Prozent der „Aufstocker“ waren durchgängig Vollzeitbeschäftigte.
Überdies gelang es den meisten Vollzeitbeschäftigten schon nach kurzer Zeit, sich aus der Abhängigkeit von staatlichen Leistungen zu befreien. Nur 9 Prozent unter ihnen waren länger als 10 Monate auf zusätzliche SGB II-Leistungen an-gewiesen. Knapp die Hälfte aller Personen, die trotz Vollzeitbeschäftigung auf ALG II angewiesen waren, verdienten 1.320 Euro und mehr im Monat.
Diese Zahlen zeigen: Die Gehaltsaufstockung subventioniert nicht dauerhaft niedrige Löhne, sondern baut wichtige Brücken in den ersten Arbeitsmarkt.
• Debatte über Managementvergütungen mit Augenmaß führen: Fälle von unternehmerischem Missmanagement und hohen Abfindungen sind immer wieder berechtigter Anlass zur Diskussion über die angemessene Höhe von Managementvergütungen. Zu Recht wird es als Missstand empfunden, wenn ein Manager, der nachweislich Unternehmenswert vernichtet hat, dafür auch noch mit einer fürstlichen Vergütung bedacht wird. Daraus lässt sich aber weder eine neue Neiddebatte, noch der Ruf nach staatlichem Dirigismus ableiten. Vielmehr gilt es auch hier, jetzt Augenmaß zu wahren. Deutschland ist ein offener und erfolgrei-cher Wirtschafts- und Finanzstandort. Gesetzliche Gehaltsbegrenzungen aber fördern die Bildung von Holdinggesellschaften in Luxemburg oder in der Schweiz und erweisen dem Standort Deutschland einen Bärendienst.
In Familienunternehmern entscheiden die Eigentümer selbst über die Entlohnung ihrer Spitzenangestellten. Und es gibt nicht den geringsten Grund, das in Frage zu stellen. In Kapitalgesellschaften ist es Aufgabe des aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern zusammengesetzten Aufsichtsrats, eine angemessene Vergütung sicherzustellen und maßlose Gehälter oder Abfindungen zu verhindern. Dieser Verantwortung müssen die Aufsichtsratsvertreter auch gerecht werden. Für die Eigentümer, also die Aktionäre, sind die im Aufsichtsrat getroffenen Regelungen nicht immer ausreichend transparent. Wenn es also Regelungsbedarf gibt, dann kann es allenfalls darum gehen, die Rolle der Eigentümer durch größere Transparenz der Vergütungs- und Abfindungspakete zu stärken.
• Reformvertrag gibt der EU eine neue Grundlage: Am Donnerstag unterzeichnen die Staats- und Regierungschefs der EU in Lissabon den Reformvertrag. Damit geht für die EU und ihre Mitgliedstaaten ein erfolgreiches Jubiläumsjahr zu Ende. Wir haben in der deutschen Ratspräsidentschaft wichtige Fortschritte anstoßen und umsetzen können, auf die wir mit Zufriedenheit zurückblicken. Die Arbeit der Bundesregierung in den Fachministerräten ist von allen Seiten hoch geschätzt worden.
Wir wollen im kommenden Jahr den „Vertrag von Lissabon“ im Bundestag ratifizieren, weil wir wissen, dass er gleichermaßen gut für die EU und ihre Mitgliedstaaten ist: Der Vertrag macht die Institutionen der EU handlungsfähiger, schlanker und demokratischer. Mit dem Kompetenzkatalog werden die Zuständigkeiten besser abgegrenzt. Die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik sowie die Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Inneres werden an Bedeutung gewinnen. Außerdem wird die Stellung der nationalen Parlamente substanziell gestärkt. Die neuen Informationsrechte sowie die Möglichkeit, die Kommission zu rügen, wenn sie ihre Kompetenzen übertritt, machen die nationalen Parlamente zu vollwertigen Akteuren in Angelegenheiten der EU. Diesen Spielraum werden wir ausschöpfen, um das Prinzip der Subsidiarität zu schützen.
Jetzt braucht die EU eine Phase der inneren Konsolidierung – und künftig die Konzentration auf die Probleme, die die Mitgliedstaaten allein nicht lösen können.
II. Die Woche im Parlament:
Zur Unterzeichnung des EU-Reformvertrages in Lissabon und zum Europäischen Rat in Brüssel am 13./14. Dezember 2007 wird die Bundeskanzlerin in dieser Woche eine Regierungserklärung abgeben. Durch den Vertrag von Lissabon wird die Handlungsfähigkeit sowohl der Europäischen Union insgesamt als auch ihrer Organe nach innen und außen gestärkt und die demokratische Legitimation über das Europäische Parlament und die nationalen Parlamente deutlich verbessert. Die politische Substanz des von einer breiten Mehrheit der EU-Mitglieder bereits ratifizierten Verfassungsvertrages konnte weitgehend erhalten bleiben. Für diesen Erfolg hat die deutsche Ratspräsidentschaft die entscheidenden Vorarbeiten geleistet. Der Vertrag soll am 1. Januar 2009 und somit rechtzeitig vor den Wahlen zum Europäischen Parlament in Kraft treten.
In dieser Woche debattieren wir den Schlussbericht der Enquête-Kommission „Kultur in Deutschland“, die damit ein umfassendes kulturpolitisches Kompendium zur Situation von Kunst und Kultur in Deutschland vorlegt. Die an Bund, Länder und Kommunen gerichteten rund 400 Handlungsempfehlungen befassen sich mit der Förderung von Kunst und Kultur, der wirtschaftlichen und sozialen Lage von Künstlern, der Kultur- und Kreativwirtschaft sowie der kulturellen Bildung und der Kultur in Europa.
Mit dem Jahresbericht des Wehrbeauftragten 2006 erhalten wir Einblick in Zustand, Ausstattung und Motivationslage der Bundeswehr. Die aufgeführten Mängel zeigen, dass für die Zukunftsfähigkeit, insbesondere die personelle Regeneration der Bundeswehr nachhaltige, die Attraktivität steigernde Maßnahmen notwendig sind.
Der Bericht des Parlamentarischen Beirats für nachhaltige Entwicklung "Demographischer Wandel und nachhaltige Infrastrukturplanung" beschäftigt sich gezielt mit den technischen und sozialen Infrastrukturen als Grundlage für soziale Teilhabe und wirtschaftliche Entwicklung. Der Bundesregierung werden konkrete Maßnahmen auf den Gebieten Stadt- und Raumentwicklung, Mobilität und Technische Infrastruktur empfohlen.
In dieser Woche steht in zweiter und dritter Lesung das 2. Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerentsendegesetzes zur Entscheidung an. Auf der Basis des Beschlusses von Meseberg sollen Briefdienstleistungen in das Entsendegesetz aufgenommen werden. Wir haben durchgesetzt, dass der Geltungsbereich des zugrundeliegenden Tarifvertrages erheblich eingeschränkt wurde.
Mit dem in zweiter und dritter Lesung in dieser Woche zur Verabschiedung anstehenden Gesetz zur Ergänzung des Rechts zur Anfechtung der Vaterschaft wird ein befristetes Anfechtungsrecht für öffentliche Stellen bei Vaterschaftsanerkennungen eingeführt. Ziel dieser nunmehr umgesetzten langjährigen Forderung der Unionsfraktion ist es, den Missbrauch von Vaterschaftsanerkennungen durch „Scheinväter“ zum Zwecke der Erlangung eines Aufenthaltsrechts oder der deutschen Staatsangehörigkeit zu erschweren.
In zweiter und dritter Lesung steht das Beamtenstatusgesetz zur Verabschiedung an, welches die Statusrechte und Pflichten für Angehörige des öffentlichen Dienstes der Länder, Gemeinden und anderer Körperschaften des öffentlichen Rechts einheitlich regelt, nachdem durch die Föderalismusreform die Gesetzgebungskompetenzen für Laufbahn, Besoldung und Versorgung auf die Länder übergegangen sind.
In zweiter und dritter Lesung wollen wir das Gesetz zur Änderung des Pflanzenschutzgesetzes und des Gesetzes über die Errichtung eines Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit verabschieden. In Umsetzung eines EuGH-Urteils ist eine Ergänzung des Pflanzenschutzgesetzes im Hinblick auf besonders geschützte Tier- und Pflanzenarten erforderlich. Zu-dem besteht Bedarf an der Anpassung des Verfahrens zur Zulassung von Pflanzenschutzmitteln, um eine ordnungsgemäße Abwicklung der Anträge zu gewährleisten. Mit dem Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD Schutz vor Pflanzenschutzmittelrückständen in Lebensmitteln stärken heben wir die Risiken überhöhter Pflanzenschutzmittelrückstände – insbesondere bei importierten Obstprodukten – hervor und schlagen zugleich konkrete Maßnahmen vor, um diesem Problem zu begegnen.
Das in erster und zweiter Lesung zur Verabschiedung anstehende Fleischgesetz löst das derzeit geltende Vieh- und Fleischgesetz ab, das 1977 zum letzten Mal substantiell überarbeitet wurde. Es berücksichtigt Veränderungen bei der Vermarktung von Schlachttieren und Fleisch.
In erster Lesung beraten wir das Gesetz zur Begrenzung der mit Finanzinvestitionen verbundenen Risiken (Risikobegrenzungsgesetz). Mit ihm sollen Rechte von Unternehmen im Umgang mit Finanzinvestoren (Hedge-Fonds und Beteiligungsgesellschaften) durch mehr Transparenz, Information und schärfere Beobachtung durch die Aufsichtsbehörden gestärkt werden. Im weiteren Gesetzgebungsverfahren werden wir auch dafür Sorge tragen, dass Überregulierung und überzogene Sanktionen für den Finanzplatz Deutschland vermieden werden.
Ebenfalls in erster Lesung steht die Änderung von drei Wahlgesetzen zur Beratung an. Aufgrund der Bevölkerungsentwicklung in den Ländern sowie in einigen Wahlkreisen steht die Einteilung der Wahlkreise für die Wahl zum Deutschen Bundestag nicht mehr im Einklang mit den Grundsätzen für die Wahlkreiseinteilung. Mit dem 18. Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes werden die Bundestagswahlkreise neu eingeteilt und beschrieben. Entsprechend den Empfehlungen der Wahlkreiskommission verlieren Sachsen und Sachsen-Anhalt einen Wahlkreis. Baden-Württemberg und Niedersachsen erhalten jeweils einen zusätzlichen Wahlkreis. Ziel des Gesetzes zur Änderung des Wahl- und Abgeordnetenrechts ist es, das Wahlrecht wähler- und bewerberfreundlicher zu gestalten, die Wahlrechtsgrundsätze noch besser zu verwirklichen und die Ver-waltungsarbeit für die Gemeinden und Wahlorgane zu vereinfachen. Das Gesetz zur Änderung des Wahlprüfungsgesetzes passt das geltende Wahlprüfungsrecht der schon seit langem geübten Praxis des Wahlprüfungsausschus-ses an, wonach auf eine im Gesetz vorgesehene Möglichkeit der Durchführung einer mündlichen Verhandlung über Einsprüche gegen Bundestagswahlen in der Regel verzichtet wird. Eine mündliche Verhandlung soll künftig nur dann durchgeführt werden, wenn von ihr eine weitere Förderung des Verfahrens zu erwarten ist.
In erster Lesung beraten wir das 7.SGB III Änderungsgesetz, mit dem die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld I für über 50-Jährige abhängig vom Lebensalter und der Vorversicherungszeit von derzeit 18 Monaten stufenweise auf bis zu 24 Monate verlängert wird. Zur Verbesserung der Integrationschancen sollen ältere Arbeitslose einen Eingliederungsgutschein erhalten, mit dem sich die Agentur für Arbeit verpflichtet, an einen Arbeitgeber einen Lohnkostenzuschuss in Höhe von 30 bis 50 Prozent des berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgelts für die Dauer von zwölf Monaten zu zahlen. Ferner ist eine Regelung vorgesehen, nach der ältere Bezieher von Leistungen der Grundsicherung unverzüglich in Arbeit zu vermitteln sind, andernfalls im Abstand von 6 Monaten zu überprüfen ist, welche Maßnahmen zur Eingliederung erforderlich sind. Festgelegt wird zudem für alle, die Leistungen der Grundsicherung in Anspruch nehmen, dass sie eine Altersrente erst ab Vollendung des 63. Lebensjahres mit Abschlägen in Anspruch zu nehmen haben.
Mit dem in erster Lesung zur Beratung anstehenden Pflege-Weiterentwicklungsgesetz wird die ambulante Pflege durch Einführung einer Pflegezeit für Angehörige gestärkt. Diese haben Anspruch auf Freistellung bis zu einer Dauer von sechs Monaten, wenn der Arbeitgeber in der Regel 15 oder mehr Beschäftigte hat. Für aktuelle Pflegefälle ist eine Arbeitsbefreiung von bis zu zehn Arbeitstagen vorgesehen. Zudem werden Demenzkranke zukünftig in der Pflegeversicherung besser gestellt. Gestärkt wird auch die Pflegeberatung. Dabei müssen wir im weiteren Gesetzgebungsverfahren dafür Sorge tragen, dass dabei keine starren bürokratischen Strukturen aufgebaut werden. Die erstmals seit Einführung der Pflegeversicherung vorgesehene Ausweitung der Leistungen wird finanziert durch einen Beitragsanstieg von 0,25 Prozent.
Der Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD Wiedererrichtung des Berliner Schlosses – Bau des Humboldt-Forums im Schlossareal Berlin – Rekonstruktion der historischen Fassaden sicherstellen präzisiert den Rahmen für die Wiederherstellung des Berliner Schlosses anlässlich des beginnenden Realisierungswettbewerbs. Es sollen klare bauliche Vorgaben für die historischen Fassaden einschließlich des Baus einer Kuppel im Bereich des Hauptpor-tals eingehalten werden.
Der Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD Gesundes Aufwachsen ermöglichen – Kinder besser schützen – Risikofamilien helfen enthält einen umfangreichen Maßnahmenkatalog zur Bekämpfung von Kindesvernachlässigung. Wir fordern die Bundesregierung auf, den Kinderschutz durch den Aufbau von Frühwarnsystemen und frühen Hilfen zu verbessern. Gesundheitsbezogene Leistungen, Jugendhilfeleistungen und zivilgesellschaftliches Engagement müssen verzahnt werden. Wir halten eine Stärkung sowohl des Schutzauftrages des Staates als auch der Erziehungsverantwortung der Eltern für erforderlich.
Den ländlichen Räumen kommt in Deutschland eine immense Bedeutung als Lebens-, Wirtschafts- und Naturraum zu. Rund 65% der Deutschen leben außerhalb von Großstädten. Mit dem Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD Unsere Verantwortung für die ländlichen Räume zeigen wir Problemfelder wie Abwanderung, Infrastruktur und Sicherung der Versorgung auf und weisen insbesondere auf die besondere Bedeutung der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft als Wirtschaftsfaktor hin.
In Anbetracht der laufenden Verhandlungen zwischen der EU-Kommission und der Gruppe der afrikanischen, karibischen und pazifischen Staaten (AKP-Region) über den Abschluss neuer Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zielt der Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD Entwicklungsorientierte Wirtschaftspartnerschaften zwischen der EU und den AKP-Staaten – Chancen für politische, wirtschaftliche und soziale Stabilität darauf ab die Kohärenz zwischen Handels- und Wirtschaftspolitik weiter zu stärken. Die Wirtschaftspartnerabkommen sollen als Entwicklungsinstrumente eines neuen Typus in einer globalisierten Welt zum Nutzen unserer Partnerländer, insbesondere im Interesse der Armen und im Interesse von Frieden und Stabilität weltweit wirken.
Der Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD Indisch-Deutschen Studierenden- und Wissenschaftleraustausch fördern – Mobilitätsprogramm zum Jahr der Geisteswissenschaften in Deutschland zielt ab auf eine Intensivierung der wissenschaftlichen Zusammenarbeit mit Indien. Eine besondere Bedeutung kommt der Stärkung der Zusammenarbeit im Bereich der Umwelttechnologien zu. Neben Ingenieuren und Naturwissenschaftlern ist auch eine Intensivierung des Austausches und der Kooperation von Geistes- und Sozialwissenschaftlern erforderlich.
III. Daten und Fakten
• Besserverdienende finanzieren den Sozialstaat: Die Finanzierung des Sozialstaats ruht in Deutschland zu einem Großteil auf den Schultern des am besten verdienenden Drittels. Auf dieses Drittel entfielen 61,9 Prozent aller Steuern und Abgaben. Dagegen zahlten die drei Zehntel der einkommensschwächsten Haushalte nur 5,3 Prozent der Abgaben. Umgekehrt erhielt das untere Drittel 59,3 Prozent aller Transferleistungen, während das oberste Drittel lediglich 10,7 Prozent bekam. Die Untersuchung widerlegt die häufig geäußerte Behauptung, der Sozialstaat finanziere von unten nach oben um.
(Quelle: Institut der deutschen Wirtschaft)
• Deutsche Wirtschaft blickt positiv auf 2008: Deutsche Unternehmen erwarten auch für das kommende Jahr eine gute Wirtschaftslage. Der ifo-Geschäftsklimaindex stieg im November von 103,9 auf 104,2 Punkte. Zuvor war dieses wichtige Konjunkturbarometer sechsmal in Folge gefallen. Die Trendumkehr ist vor allem der verbesserten Einschätzung der Geschäftslage geschuldet. In einer Umfrage des Instituts der deutschen Wirtschaft gab ein Drittel der befragten Firmen an, für das kommende Jahr Neueinstellungen zu planen. Nur 15 Prozent rechnen mit Personalabbau. Knapp 40 Prozent der Firmen wollen zudem im kommenden Jahr mehr investieren als 2007. Geringere Investitionen als in diesem Jahr planen nur 16 Prozent.
(Quelle: Ifo-Institut, Institut der deutschen Wirtschaft)
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