Bericht des Vorsitzenden
09.10.07 | Berlin
I. Die politische Lage in Deutschland
• Wirtschaftsaufschwung stärken, Arbeitslosigkeit konsequent bekämpfen: Die neuen Zahlen der Bundesagentur für Arbeit belegen: Die Reformanstrengungen der letzten Jahre waren nicht umsonst, wir sind auf dem richtigen Weg. Deutschland hat alle Chancen, wieder zu einer verlässlichen Wachstumslokomotive in Europa zu werden. Die Arbeitslosigkeit ist auf dem niedrigsten Stand seit 12 Jahren. Das ist auch Folge richtiger Politik. Eine Untersuchung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hat ergeben, dass die von der CDU/CSU-Bundestagsfraktion maßgeblich mit gestaltete Reform des Arbeitsmarktes einen wichtigen Beitrag zum Abbau der Arbeitslosigkeit leistet. Die Betonung des Förderns und Forderns hat zu einer größeren Kompromissbereitschaft der Arbeitslosen bei der Arbeitssuche geführt. Offene Stellen werden wesentlich schneller wieder besetzt als vor der Reform. Besonders Stellen für Geringqualifizierte waren deutlich kürzer vakant. Wegen der positiven Erfahrungen hat rund jeder zehnte Betrieb in den letzten zwei Jahren zusätzliche Stellen für Geringqualifizierte geschaffen.
Diese Entwicklung ist erfreulich, zurücklehnen dürfen wir uns aber nicht. Angesichts von immer noch über 3,5 Mio. Arbeitslosen wissen wir: Wir sind noch nicht über den Berg. Deswegen werden wir Kurs halten und weiterhin Politik für mehr Wirtschaftswachstum und weniger Arbeitslosigkeit machen. Leider fehlt dieses eindeutige Bekenntnis bei unserem Koalitionspartner. Die SPD gibt der Linken nach und setzt auf populistische Forderungen. Wir wollen, dass der Aufschwung bei denen ankommt, die ihn durch ihre tägliche harte Arbeit möglich gemacht haben. Daher setzt sich die CDU/CSU-Bundestagsfraktion dafür ein, die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung weiter zu senken – auch weil so die Voraussetzungen für neue Arbeitsplätze geschaffen werden. Diese Beitragssenkung, die allen Arbeitnehmern zu Gute kommt, hat für uns Vorrang vor neuen und längeren Transferleistungen. Wir wollen Arbeitsplätze schaffen und nicht Arbeitslosigkeit verwalten. Das ist für uns soziale Politik. Deshalb kommt eine Veränderung beim Arbeitslosengeld I für uns nur dann in Frage, wenn diese aufkommensneutral ist. Wir wollen alles dafür tun, dass dieser Aufschwung dauerhaft ist. Daher fordern wir die konsequente Aktivierung von Arbeitslosen sowie eine Konzentration der bestehenden arbeitsmarktpolitischen Instrumente. Durch die Förderung von Beschäftigungschancen in Privathaushalten möchten wir die Voraussetzungen für zusätzliche Arbeitsplätze schaffen. Wir wollen die Wachstumskräfte stärken und nicht bremsen.
• SPD stellt den Staat über den Menschen: Es wäre ermutigend gewesen, wenn der Entwurf des neuen Grundsatzprogramms der SPD konstruktive Anknüpfungspunkte für die Arbeit in der Großen Koalition geboten hätte. Doch leider fällt die SPD mit diesem Entwurf in alte Denkmuster zurück. Nicht der eigenverantwortliche Mensch, sondern der bevormundende Staat ist der Maßstab sozialdemokratischer Politik. Die Sozialdemokraten misstrauen dem Individuum und sehen den einzelnen Menschen nicht in der Lage, seine Probleme zu lösen. Dagegen ist das Vertrauen in die Lösungskompetenz des Staates beinahe unbegrenzt. Dies zeigt sich unter anderem in interventionistischen Vorschlägen zur Wirtschaftspolitik: Statt sich auf die Verbesserung der Rahmenbedingungen zu konzentrieren und auf die Kreativität und den Fleiß der Arbeitnehmer und Unternehmer zu vertrauen, verlangt die SPD öffentliche Investitionsprogramme zur Konjunktursteuerung. Damit greift sie die gescheiterten Konzepte der 1970er Jahre wieder auf.
Aufgabe des Staates ist in den Augen der SPD nicht die Herstellung von Chancengerechtigkeit, sondern von materieller Gleichheit, die durch Umverteilung erreicht werden soll. Der Markt und die Globalisierung seien demzufolge keine Chancen für die Menschen, sondern in erster Linie eine Bedrohung; Schutz könne nur die SPD bieten, während „Konservative und Liberale“ als einseitige Vertreter des „Kapitals“ gebrandmarkt werden. In diesem Zusammenhang ist auffällig, dass die Sozialdemokraten die Soziale Marktwirtschaft als ihr Werk darstellen und damit versuchen, der Union die Urheberschaft dieses Erfolgsmodells streitig zu machen. Aber als Ludwig Erhard und Konrad Adenauer dieses Konzept verwirklicht haben, war die SPD eine marxistische Klassenkampfpartei, die ihr Godesberg noch vor sich hatte.
Das Misstrauen gegenüber dem Individuum ist nicht auf wirtschaftliche Bereiche beschränkt. Die SPD möchte auch das Privatleben normieren. Statt Gleichberechtigung der Geschlechter verlangt sie deren vollständige Gleichstellung, die Ganztagsschule wird gleichrangig neben die Familie als Ort der Kindererziehung gestellt. In der Familienpolitik löst sich die SPD nicht nur von der Ehe, sondern auch von der Elternschaft und sieht Familie überall dort, „wo Kinder sind und wo Lebenspartner und Generationen füreinander einstehen.“ Nicht verwundern kann vor dem Hintergrund dieser Forderungen, dass der Programmentwurf sich weiterhin zu den ideologischen Ballast-Begriffen „marxistische Gesellschaftsanalyse“ und „demokratischer Sozialismus“ bekennt, ohne freilich zu erläutern, was darunter verstanden wird.
Ebenso unklar bleibt das Programm in der Außen- und Europapolitik, wo utopisch unbestimmte Wunschvorstellungen neben linken Forderungen stehen. Beispielsweise wird die Unabhängigkeit der Europäischen Zentralbank in Frage gestellt.
Vereinzelt finden sich auch Lippenbekenntnisse zur Eigenverantwortung oder zum Markt sowie Begriffe sozialdemokratischer Modernisierung wie „Vorsorgender Sozialstaat“ oder „Solidarische Bürgergesellschaft“. Sie bleiben aber blass und markieren gegenüber dem eigentlichen Inhalt des Programms lediglich Wegmarken auf dem Rückzug in die ideologische Vergangenheit. Zugleich sind sie deutlicher Ausdruck der programmatischen Zerrissenheit der SPD.
• Terrorismus effektiv bekämpfen: Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion unterstützt Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble bei seinem Einsatz für den Schutz der Menschen in unserem Land vor den Gefahren des internationalen Terrorismus. Um ein zentrales Vorgehen gegen die terroristische Bedrohung zu ermöglichen, wurde dem Bund die Präventivbefugnis zur Terrorbekämpfung übertragen. Nun muss das BKA auch die hierfür notwendigen Kompetenzen erhalten. Dazu gehört notwendigerweise auch die Online- Durchsuchung, die auch BKA-Präsident Jörg Ziercke eindringlich fordert. Dieser Notwendigkeit hat der Bundesinnenminister mit seinem Gesetzentwurf Rechnung getragen. Den Versuch der SPD, den Gesetzentwurf ohne eine Regelung zur Online-Durchsuchung zu verabschieden, lehnen wir ab. Mit einem „BKA-Gesetz light“ ist der Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger nicht gedient. Es ist unverantwortlich abzuwarten, wie das Bundes- verfassungsgericht ein Landesgesetz bewertet, das in wesentlichen Punkten von der Regelung im BKA-Gesetz abweicht. Der Schutz der Menschen in unserem Land gegen tödliche Gefahren ist ein vorrangiges Ziel, das auch vorrangig angegangen werden muss.
• Klimaschutz mit den Mitteln des Marktes: Wir wollen Klimaschutz mit maximaler Effizienz. Alle Maßnahmen, die jetzt zur Diskussion stehen, müssen einer strengen Kosten-Nutzen- Analyse unterzogen werden, damit dann auch wirklich das beschlossen wird, was am schnellsten und effektivsten CO2 einspart. Klimapolitischer Aktionismus und Symbolpolitik führen nicht weiter. Wir erwarten deshalb vom Bundesumweltminister bei den einzelnen Maßnahmen verlässliche Aussagen zu den zu erwartenden Kosten und zum ökologischen Nutzen. Die CO2-Vermeidungskosten sind für uns ein zentrales Kriterium zur Beurteilung der Effizienz der Maßnahmen. Das heißt auch, dass die künftige CO2-arme Versorgung mit Energie nicht zu einer sozialen Frage werden darf.
Das größte Potential zur CO2-Vermeidung liegt in der energetischen Sanierung von Gebäuden. Dies hat auch die jüngste Studie des BDI erneut gezeigt. Deshalb müssen wir die Hindernisse, die momentan noch dem Aufbau eines Marktes für Energiedienstleistungen entgegenstehen, beseitigen. Die Studie des BDI zeigt auch klar, dass ehrgeizige Klimaschutzziele nicht ohne eine Verlängerung der Laufzeiten der Kernkraftwerke zu erreichen sind. Die weitere Nutzung der Kernenergie würde uns Millionen Tonnen CO2 einsparen. Wer sich dieser simplen Erkenntnis verschließt, nährt Zweifel an der Seriosität seiner Klimaziele.
CDU und CSU sind die Parteien der Sozialen Marktwirtschaft. Innovationen, Wachstum und Beschäftigung haben sich immer noch am besten entwickelt, wenn Bürger und Unternehmen Freiraum für Kreativität und neue intelligente Lösungen hatten. Dieser Rahmen hat Deutschland wirtschaftlich stark gemacht und genau dieser Rahmen bietet auch die besten Bedingungen für erfolgreichen und effizienten Klimaschutz. Für uns haben deshalb auch beim Klimaschutz marktwirtschaftliche Instrumente Vorrang vor ordnungsrechtlichen Eingriffen. Wir wollen mehr Anreize, weniger Ge- und Verbote. Eine Zwangsabgabe von Vermietern, die kein Geld für die kostenintensive Sanierung ihrer Immobilien aufbringen können, wird es mit uns nicht geben. Die damit verbundene Bürgerschnüffelei ist eines freien Staates unwürdig. Das heißt auch, dass wir Klimaschutz mit möglichst wenig Bürokratie wollen. Wir werden uns bei der Umsetzung des Energie- und Klimaprogramms für ein Minimum an Regulierung stark machen. Fördermittel müssen möglichst unkompliziert die Empfänger erreichen. Eingespielte Verfahren sollen, wenn möglich, genutzt werden. Gängelei und bürokratische Bevormundung sind kein Weg, die Motivation der Bürgerinnen und Bürger zu mehr Klimaschutz zu fördern.
CDU und CSU haben den Schutz des Klimas auf der nationalen und internationalen Agenda ganz weit nach oben gesetzt. Deutschland wird mit dem in Meseberg beschlossenen Energie- und Klimaschutzprogramm deutliche Fortschritte beim Klimaschutz machen. Das Programm selbst und insbesondere die Diskussionen in Deutschland um die konkrete Umsetzung werden weltweit genau beobachtet. Wir können jetzt zeigen, dass wirtschaftliches Wachstum auch mit weniger Energieverbrauch möglich ist.
II. Die Woche im Parlament:
• In einer Regierungserklärung unter dem Titel Aufschwung, Teilhabe, Wohlstand – Chancen für den Arbeitsmarkt wird Bundesminister Franz Müntefering in dieser Woche die Situation des Arbeitsmarktes und die Arbeitsmarktpolitik der Regierung erläutern.
• Wir werden in dieser Woche den Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD Regierungskonferenz über die Änderung der vertraglichen Grundlagen der Europäischen Union und Unterrichtung der Bundesregierung entsprechend Ziffer VI der Vereinbarung zwischen Deutschem Bundestag und der Bundesregierung über die Zusammenarbeit in Angelegenheiten der Europäischen Union beschließen. Eine Woche vor dem informellen EU-Gipfel begrüßen wir, dass das im Juni verhandelte Mandat zur Ausgestaltung des Reformvertrags unter portugiesischer Präsidentschaft wesentliche Fortschritte für die Funktions- und Handlungsfähigkeit der EU enthält. Wir bekräftigen unsere Erwartung, dass die Bundesregierung den Deutschen Bundestag weiterhin gemäß den Bestimmungen der Zusammenarbeitsvereinbarung über die Verhandlungen der Regierungskonferenz unterrichtet und insbesondere Kenntnis gibt, wenn bei der Regierungskonferenz Forderungen erhoben oder Entscheidungen getroffen werden sollen, die von dem vereinbarten Mandat abweichen.
• In dieser Woche stimmen wir über die Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an dem Einsatz einer Internationalen Sicherheitsunterstützungstruppe in Afghanistan unter Führung der NATO ab. Zugleich bekräftigen wir unser Engagement: Afghanistan braucht weiter unsere Unterstützung, um ein funktionstüchtiger, demokratischer Staat zu werden, der selbst für seine Sicherheit sorgen kann. Mit dem Konzept der Bundesregierung und unserem Afghanistan-Positionspapier haben wir sowohl die Erfolge des Einsatzes als auch die Defizite klar benannt. Der Antrag sieht vor, dass das ISAF-Tornado-Mandat in das ISAF-Grundmandat integriert wird, wobei eine neue aufaddierte Obergrenze von 3500 Soldaten vorgesehen ist. Zudem wird der Aufbau afghanischer Sicherheitsstrukturen (Polizei, Armee) intensiviert.
• In erster Lesung beraten wir das Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens „Kinderbetreuungsausbau“. Mit dem Kinderbetreuungsfinanzierungsgesetz (KBFG) wird 2007 ein Sondervermögen errichtet, das den Ländern Finanzhilfen für Investitionen nach Art. 104b GG zum Ausbau der Kinderbetreuung für die unter Dreijährigen gewähren soll. Der Bund stellt 2,15 Milliarden Euro für Neubau-, Ausbau-, Umbau-, Sanierungs-, Renovierungs-, Modernisierungs- und Ausstattungsmaßnahmen in Einrichtungen und für die Kindertagespflege zur Verfügung. Die Gewährung der Finanzhilfen wird neben dem KBFG durch gesonderte Verwaltungsvereinbarung mit den Ländern geregelt. Das Gesetz ist eingebettet in das Gesamtkonzept des von Bund und Ländern verabredeten Ausbaus der Betreuung für Kinder unter drei Jahren. Die gesetzliche Verpflichtung zum Ausbau der Kinderbetreuung sowie die Einführung eines Rechtsanspruches auf ein Betreuungsangebot für alle Kinder vom vollendeten 1. bis zum 3. Lebensjahr ab dem Kindergartenjahr 2013/2014 werden im Achten Buch Sozialgesetzbuch geregelt werden. Ab 2013 soll für diejenigen Eltern, die ihre Kinder von 1 bis 3 Jahren nicht in Einrichtungen betreuen lassen wollen, eine monatliche Zahlung eingeführt werden. In einem gesonderten Gesetz wird zudem geregelt werden, dass der Bund die Kommunen ab 2009 bis 2013 mit insgesamt 1,85 Milliarden Euro und anschließend jährlich in Höhe von 770 Millionen Euro bei den Betriebskosten entlastet.
• In zweiter und dritter Lesung steht das Gesetz zur Neuregelung des Rechtsberatungsgesetzes zur Verabschiedung an. Das Rechtsberatungsgesetz wird durch ein inhaltlich und strukturell grundlegend neu gestaltetes Rechtsdienstleistungsgesetz abgelöst. Die Möglichkeiten der interprofessionellen Zusammenarbeit von Anwältinnen und Anwälten mit Angehörigen anderer Berufe werden erweitert. Rechtsdienstleistungen dürfen zukünftig außergerichtlich auch durch Nichtanwälte erbracht werden, soweit es sich um Nebenleistungen handelt, die zu der Haupttätigkeit gehören.
• Zur Stärkung des Investmentfondstandortes Deutschland wollen wir ebenfalls in zweiter und dritter Lesung das Investmentänderungsgesetz verabschieden. Die Stärkung soll u. a. erfolgen durch Deregulierung mittels Anpassung an die Harmonisierungsvorgaben der OGAW-Richtlinie, Modernisierung der offenen Immobilienfonds, Förderung von Produktinnovationen durch zwei neue Assetklassen, Investitionsmöglichkeit in öffentlich-private Partnerschaftsprojekte durch ÖPP-Fonds, verbesserten Anlegerschutz sowie Corporate Governance.
• Mit dem in erster Lesung zur Beratung anstehenden Gesetz zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG-Reformgesetz) werden das familiengerichtliche Verfahren sowie das FGG-Verfahren von Grund auf neu geregelt, um die derzeitige unübersichtliche Regelungstechnik zu beseitigen. Schwerpunkte der Reform sind u. a. die Einführung eines Großes Familiengerichts, die Verschärfung von Sanktionsmöglichkeiten bei der Vollstreckung von Kindesumgangsentscheidungen sowie die Beschleunigung von Umgangs- und Sorgeverfahren.
• In erster Lesung beraten wir das auf Antrag einzelner Abgeordneter eingebrachte Generationengerechtigkeitsgesetz. Die Antragsteller streben an, die Generationengerechtigkeit als verfassungsrechtliche Staatszielbestimmung im Umfeld der Art. 20 und 109 GG im Grundgesetz zu verankern.
• Mit dem Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD Bildungsberichterstattung fortführen und weiterentwickeln begrüßen wir den erstmals von Bund und Ländern gemeinsam herausgegebenen Bericht zur „Bildung in Deutschland“. Er markiert einen hervorragenden Einstieg in eine kontinuierlich stattfindende Bildungsberichterstattung. Wir fordern die Bundesregierung auf, dieses Instrument als Grundlage der bildungspolitischen Steuerung fortzuführen, ihn in der Konzeption und Methodik weiter auszugestalten und dem Deutschen Bundestag künftig alle zwei Jahre einen nationalen Bildungsbericht vorzulegen. Das Instrument der gemeinsamen Empfehlungen nach Art. 91 b Abs. 2 GG sollte verstärkt genutzt werden, um gemeinsame Ziele von Bund und Ländern für die Weiterentwicklung des Bildungswesens zu vereinbaren.
• Mit dem in erster Lesung anstehenden Gesetz zur Förderung der betrieblichen Altersversorgung schreiben wir die Beitragsfreiheit der Entgeltumwandlung, die bis Ende 2008 befristet war, auf Dauer fest. Damit wollen wir durch sichere und langfristig geltende Rahmenbedingungen die freiwillige Kapital gedeckte zusätzliche Altersversorgung weiter fördern. Zudem wird das Unverfallbarkeitsalter (d. h. kein Erlöschen der Ansprüche) bei arbeitgeberfinanzierten Betriebsrentenanwartschaften von 30 Jahren auf 25 Jahre reduziert, um insbesondere Kinder erziehenden jungen Frauen diese Betriebsrentenanwartschaften zu erhalten.
• Mit dem in erster Lesung zur Beratung anstehenden Gesetz zur Modernisierung des Rechts der landwirtschaftlichen Sozialversicherung wollen wir die agrarsozialen Sicherungssysteme stabilisieren und an den Strukturwandel anpassen. Die Einrichtung eines gemeinsamen Spitzenverbandes für die gesamte landwirtschaftliche Sozialversicherung als Körperschaft des öffentlichen Rechts soll die Steuerung und Koordinierung innerhalb der landwirtschaftlichen Sozialversicherung verbessern. Zudem sind Änderungen im Beitrags- und Leistungsrecht der Unfallversicherung für landwirtschaftliche Unternehmer und deren Ehegatten vorgesehen.
• Mit dem in erster Lesung zur Debatte anstehenden 9. Gesetz zur Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes werden entsprechend den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts die Vorschriften über die Übertragung eines Bestandes an Versicherungsverträgen von einem Versicherungsunternehmen auf ein anderes geändert. Es wird nunmehr den Belangen der Versicherten ausreichend Rechnung getragen.
• Mit dem in erster Lesung zur Debatte anstehenden Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch u. a. Gesetze sollen Regelungen insbesondere im Verfahrensrecht der Sozialversicherung an die Erfordernisse der betrieblichen Praxis in den Unternehmen und bei den Trägern angepasst werden. Arbeitsabläufe werden vereinfacht oder zusammengefasst. Zudem wird die Kabinettsentscheidung vom 13. Dezember 2006 zur Neuverteilung der Erstattungslasten zwischen Bund und Ländern im Hinblick auf das Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz umgesetzt.
• Messen und Geschäftsreisen haben eine große Bedeutung für den Wirtschafts- und Tourismusstandort Deutschland. Jeder dritte Arbeitsplatz der deutschen Tourismuswirtschaft ist direkt oder indirekt vom Tagungs- oder Kongressreiseverkehr abhängig. Veranstalter aus dem Ausland gewinnen zunehmend an Bedeutung. Mit dem Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD Messen und Geschäftsreisen als Chance für den Tourismusstandort Deutschland fordern wird die Bundesregierung zu konkret benannten Maßnahmen auf, um den Standort Deutschland zu stärken.
• Deutschland ist im Vergleich zu anderen Ländern und insbesondere zu seinen finanziellen Beiträgen in vielen internationalen Organisationen quantitativ und qualitativ nicht mehr oder noch nicht angemessen repräsentiert. Eine systematische Personalpolitik der Bundesregierung gegenüber internationalen Organisationen ist nicht immer erkennbar. Mit dem Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD Deutsche Personalpräsenz in internationalen Organisationen stärken fordern wir die Bundesregierung auf, unter Einbeziehung der Länder eine langfristig angelegte Personalstrategie für eine verbesserte Positionierung Deutscher sowohl bezüglich Spitzenpositionen als auch im Hinblick auf Laufbahn- und Nachwuchsbeamte auszuarbeiten und umzusetzen. Auch gilt es, die Kommunikation mit den Deutschen in internationalen Organisationen durch Aufbau eines Netzwerkes zu verbessern.
III. Daten und Fakten
Amerikanische Unternehmen sind begeistert vom Wirtschaftsstandort Deutschland: Anders als noch vor wenigen Jahren ist Deutschland heute wieder Investitionsstandort Nummer 1 der US-Firmen. Im vergangenen Jahr flossen rund 130 Mrd. Euro von amerikanischen Unternehmen als Investitionen nach Deutschland, so viel wie in kein anderes Land weltweit. 2007 und 2008 sollen die Investitionen weiter steigen. Bereits heute sind 800.000 Deutsche als Mitarbeiter amerikanischer Firmen in Deutschland beschäftigt. Die US-Handelskammer betont aber auch, dass weitere Liberalisierungen und Flexibilisierungen des Arbeitsmarktes, die Senkung der Lohnzusatzkosten und der Verzicht auf Mindestlöhne die Attraktivität des Standorts Deutschland weiter erhöhen würden.
(Quelle: American Chamber of Commerce in Germany)
Export schafft immer mehr Arbeitsplätze: 8,9 Mio. Erwerbstätige, das sind fast 23 Prozent, arbeiten in Deutschland für den Export. 1995 waren es nur 5,7 Mio. (15 Prozent) gewesen. Seit 1995 wurde folglich eine große Zahl von exportabhängigen Arbeitsplätzen geschaffen. Dagegen wurden zwischen 2000 und 2005 1,4 Mio. Arbeitsplätze abgebaut, auf denen für das Inland produziert wurde. Grund hierfür ist jedoch nicht die Verlagerung von Produktionen ins billigere Ausland, sondern eine gestiegene inländische Nachfrage nach ausländischen Produkten sowie eine schwache Binnenkonjunktur in Deutschland.
(Quelle: Statistisches Bundesamt)
Nettolöhne seit 1986 deutlich gestiegen: Anders als in der Boulevardpresse dargestellt, sind die inflationsbereinigten Nettolöhne pro Stunde seit 1986 um 18 Prozent gestiegen. Zudem sind die tariflichen Arbeitszeiten deutlich gesunken. Im Niedriglohnbereich sind zahlreiche Jobs entstanden. Mit 39,86 Mio. Beschäftigten haben so viele Menschen eine Arbeit wie nie zuvor in der Geschichte der Bundesrepublik. Trotz der gewaltigen finanziellen Anstrengungen der Wiedervereinigung hat sich somit das Lebensniveau in beiden Teilen Deutschlands seit 1986 deutlich erhöht.
(Bundesagentur für Arbeit; Institut der deutschen Wirtschaft; Rheinisch-Westfälisches Institut für Wirtschaftsforschung)
zurück | Seite drucken