Flankierend zur Anhebung der Regelaltersgrenze ab 2012 muss die Beschäftigungssituation älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland in den nächsten Jahren weiter verbessert werden. Der Bund unterstützt dies u. a. mit der Initiative 50plus und einer Reihe von Modellprojekten in den Regionen. Die Maßnahmen der Initiative 50plus sollen dazu beitragen, die Beschäftigungsfähigkeit und die Beschäftigungschancen älterer Menschen bereits heute zu verbessern und damit die schrittweise Erhöhung des Renteneintrittsalters (Rente ab 67) flankieren. Denn schon heute müssen die notwendigen Veränderungsprozesse in Gang gesetzt werden, um die Herausforderungen des demografischen Wandels zu bestehen. Die dazu bestehenden Instrumente werden neu justiert und gestärkt. Im Einzelnen ist Folgendes vorgesehen:
• Die berufliche Weiterbildung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in kleinen und mittleren Betrieben wird weitergehend gefördert um frühzeitig Anreize für die Weiterbildung zu setzen. Künftig können Beschäftigten bereits ab 45 Jahren (statt wie bisher ab 50 Jahren) in Betrieben mit bis zu 250 Arbeitnehmern (derzeit bis 100 Arbeitnehmer) die Weiterbildungskosten erstattet werden. Sie erhalten einen Bildungsgutschein, mit dem sie unter zertifizierten Weiterbildungsanbietern frei wählen können.
• Ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können bei einer Wiedereingliederung in den ersten Arbeitsmarkt oftmals nicht das Entgelt aus ihrer früheren Beschäftigung erzielen. Hier setzt die Entgeltsicherung für ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als neuer Kombilohn an. Ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Anspruch auf Arbeitslosengeld von mindestens 120 Tagen haben einen Rechtsanspruch auf einen teilweisen Ausgleich der Differenz zwischen dem Nettoentgelt vor der Arbeitslosigkeit und dem Nettoentgelt, das sie in der neuen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung erhalten. Die Nettoentgeltdifferenz wird im ersten Jahr zu 50 Prozent und im zweiten Jahre zu 30 Prozent ausgeglichen. Darüber hinaus werden die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung aus der neuen Beschäftigung durch einen Zuschuss auf 90 Prozent der früheren Beiträge aufgestockt werden.
• Arbeitgeber können im Rahmen einer Ermessensregelung künftig Eingliederungszuschüsse
erhalten, wenn sie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die das 50. Lebensjahr vollendet haben, einstellen und mindestens ein Jahr beschäftigten. Voraussetzung ist, dass die Eingestellten in den letzten sechs Monaten arbeitslos waren oder an bestimmten arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen teilgenommen oder persönliche Vermittlungshemmnisse haben. Die Eingliederungszuschüsse werden den Arbeitgebern für mindestens ein Jahr, höchstens drei Jahre in Höhe von mindestens 30 Prozent und höchstens 50 Prozent der Lohnkosten gewährt. Weitergehende Regelungen gelten, wenn besonders betroffene ältere schwerbehinderte Menschen eingestellt werden.
• Die Regelung über befristete Arbeitsverträge mit Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ab
Vollendung des 52. Lebensjahres wird gemeinschaftsrechtskonform neu gestaltet. Künftig ist
Voraussetzung für die sachgrundlose Befristung des Arbeitsvertrages, dass die ältere Arbeitnehmerin oder der ältere Arbeitnehmer unmittelbar vor Beginn des befristeten Arbeitsverhältnisses mindestens vier Monate beschäftigungslos war, Transferkurzarbeitergeld
bezogen oder an einer öffentlich geförderten Beschäftigungsmaßnahme, z.B. an einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme, teilgenommen hat. Die Höchstbefristungsdauer bei demselben Arbeitgeber wird fünf Jahre betragen. D
ie Neuregelung entspricht den Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs, der für eine erleichterte Befristung Älterer verlangt hat, dass deren persönliche Situation auf dem Arbeitsmarkt berücksichtigt wird.
Die Maßnahmen der Initiative 50plus erfordern eine gemeinsame Anstrengung von Politik, Wirtschaft und Sozialpartnern. Die Bedingungen müssen im Arbeitsleben mit Tarif- und Betriebsvereinbarungen so gestaltet werden, dass die Beschäftigungsfähigkeit im Alter erhalten und die Beschäftigung Älterer erhöht wird.
Die Chancen der 50-jährigen und Älteren am Arbeitsmarkt sind bisher unzureichend, aber besser als gemeinhin unterstellt. Allein von Januar bis Oktober dieses Jahres wurden 112.000 Arbeitslose dieser Altersgruppe in Arbeit vermittelt. Mit der Umsetzung der Maßnahmen der Initiative 50plus erwarten wir nach einer Anlaufphase einen weiteren Beschäftigungseffekt von rund 65.000 im Jahr.
Welche Variante der Kennzeichnung zum Nährwertgehalt auf Lebensmittelverpackungen würden Sie bevorzugen?
weitere Infos zur Thematik zum ErgebnisDer Newsletter aus dem Wahlkreis 58 - Aktuelle Informationen bequem ins E-Mailfach.
Zum Newsletter