Die Ausgangslage
Sanieren – Investieren – Reformieren – so lautet das Motto der Großen Koalition. Erste gesetzgeberische Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung und zur Förderung von Wachstum und Beschäftigung hat die große Koalition im ersten Halbjahr 2006 entschlossen verabschiedet. Dies zahlt sich nun aus. Mit 2,3% des BIP fällt das Wirtschaftswachstum in Deutschland kräftiger aus, als im Frühjahr erwartet. Das ist die höchste Wachstumsrate der vergangenen fünf Jahre. Die Wachstumssteigerung ist nicht ohne Auswirkung auf den Arbeitsmarkt geblieben. Die Arbeitslosenzahl ist auf 4.085.000 gesunken, die Zahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse und der Stellenangebote sind nochmals gestiegen. Zum ersten Mal seit vier Jahren ist die Arbeitslosenquote unter die Marke von 10% gesunken.
Den Aufschwung stützen - Belastungen senken
Mit den Eckpunkten für eine Unternehmenssteuerreform zum 1. Januar 2008 setzt die große Koalition ihre Politik konsequent fort. Mit der Unternehmenssteuerreform wird der Aufschwung auf eine feste Basis gestellt und verbreitert. Sie senkt die Steuerbelastung für alle Unternehmen auf unter 30% und damit auf ein international wettbewerbsfähiges Niveau. Gleichzeitig werden Maßnahmen getroffen, die die Besteuerung in Deutschland erwirtschafteter Gewinne sicherstellen und die Sanierung der öffentlichen Haushalte nicht in Frage stellen. Die im Saldo noch verbleibenden Steuermindereinnahmen von rund 5 Mrd. Euro sind eine lohnende Anschubfinanzierung. Mehr Wachstum, Investitionen, Arbeitsplätze und Verhaltensänderungen der Steuerpflichtigen werden schon bald dazu führen, dass sich die Unternehmenssteuerreform selbst trägt.
Mit der Unternehmensteuerreform verbunden ist die Einführung einer Abgeltungssteuer zum 1. Januar 2009 mit einem Steuersatz von 25% auf Kapitalerträge und private Veräußerungsgewinne. Kontrollverfahren können entfallen. Damit werden den Anlegern attraktive ertragsteuerliche Rahmenbedingungen angeboten. Beide Elemente – die Reform der Unternehmensbesteuerung sowie der Kapitalerträge und privaten Veräußerungsgewinne - sind geeignet, das vorhandene Potential des Finanzplatzes Deutschland auszubauen und seine Wettbewerbsfähigkeit zu steigern. Dies kommt auch den Unternehmen zugute, die auf einen gut funktionierenden Finanzmarkt angewiesen sind.
Abgerundet werden die Eckpunkte zur Unternehmenssteuerreform durch die erbschaftsteuerliche Begünstigung der Unternehmensnachfolge. In Deutschland werden Jahr für Jahr mehr als 46.000 Unternehmen mit rd. 444.000 Beschäftigten aus Altersgründen vererbt, Tendenz demographiebedingt steigend. Die dabei derzeit fällige Erbschaftsteuer kann häufig nicht aus den vorhandenen liquiden Mitteln gezahlt werden. Die Folge: Die Erbschaftsteuer ist aus der Substanz zu entrichten und kann so große Teile des Vermögens vernichten und das Unternehmen samt seiner Arbeitsplätze in seiner Existenz bedrohen. In mittelständischen Unternehmen ist dieses Szenario keine Seltenheit, weil viele Unternehmen sich nicht ausreichend mit der Unternehmensnachfolge befasst und entsprechende Vorsorge getroffen haben. Deswegen haben wir einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, der die Unternehmensnachfolge erbschaftsteuerlich erleichtern soll.
Die Eckpunkte zur Unternehmenssteuer im Einzelnen
Das Ziel, die Steuerbelastung im internationalen Wettbewerb stehender Unternehmen zum 1. Januar 2008 auf unter 30% zu senken, wird durch folgende Maßnahmen erreicht:
• Bei Kapitalgesellschaften wird der Körperschaftsteuersatz von 25% auf 15% gesenkt. Personenunternehmen werden in gleicher Weise entlastet, in dem die im Unternehmen verbleibenden Gewinne über eine Thesaurierungsrücklage steuerlich begünstigt werden. Erst bei Ausschüttung bzw. Entnahme werden die Gewinne nachversteuert. Wahlweise können die Personenunternehmen eine zielgenauer ausgestaltete Ansparrücklage in Anspruch nehmen. Damit sollen Anreize für mehr Investitionen gesetzt werden.
• Die Gewerbesteuermeßzahl wird von 5% auf 3,5% gesenkt. Der gegenwärtige Staffeltarif wird schlanker ausgestaltet und die Anrechnung der Gewerbesteuer bei der Einkommensteuer verbessert.
Zum 1. Januar 2009 wird eine Abgeltungssteuer mit folgenden Elementen eingeführt:
• Die Abgeltungssteuer erfasst Kapitalerträge sowie private Veräußerungsgewinne aus Kapitalanlagen und Termingeschäften, nicht aber aus Immobilienverkäufen. Der Abgeltungssteuersatz wird 25% betragen. Der Werbungskostenabzug und der Sparerfreibetrag werden zu einem Sparerpauschbetrag in Höhe von 800 Euro für Ledige und 1600 Euro für Ehegatten zusammengefasst. Das Halbeinkünfteverfahren und die Spekulationsgewinnbesteuerung werden abgeschafft. Dies ist ein Beitrag zur Steuervereinfachung. Steuerpflichtige, deren persönlicher Steuersatz unter 25% liegt, können ihre Erträge im Rahmen der Veranlagung erklären, so dass statt des Abgeltungssteuersatzes der persönliche Steuersatz zur Anwendung kommt (sog. Veranlagungswahlrecht). Das Kontrollverfahren wird grundsätzlich überflüssig. Nur noch in den Fällen, in denen der Steuerpflichtige von der Veranlagungsoption Gebrauch macht oder staatliche Leistungen beansprucht, soll das Kontrollverfahren zulässig sein.
Der Verlagerung in Deutschland erwirtschafteter Gewinne in das Ausland wird mit zielführenderen Maßnahmen als bisher begegnet:
• Hierzu wird die Einführung einer sog. Zinsschranke in die Körperschaftsteuer geplant, die den steuerlichen Abzug eines Anteils der Finanzierungsaufwendungen zeitlich streckt. Kleine und mittlere Unternehmen werden dadurch ausgenommen, dass Finanzierungsaufwendungen bis zu einer 1 Mio. Euro abziehbar bleiben. Darüber hinaus kann über eine sog. Escape-Klausel der Nachweis erbracht werden, dass die Gesamtfinanzierungsrelation verhältnismäßig ist. Die Vorschrift über die Gesellschafterfremdfinanzierung gemäß § 8a KStG kann dann entfallen.
• Außerdem wird die gegenwärtige Hinzurechung der Dauerschuldzinsen in Höhe von 50% bei der Gewerbesteuer ersetzt durch eine Hinzurechung aller Finanzierungsaufwendungen in Höhe von 25%. Ein Freibetrag wird sicherstellen, dass insbesondere kleine und mittlere Unternehmen nicht zusätzlich belastet werden und sich das Steueraufkommen aus dieser Maßnahme im Ergebnis gegenüber dem status quo nicht verändert.
Schließlich soll die grenzüberschreitende Verlagerung von Produktionen, Dienstleistungen, Forschung und Entwicklung etc. mit neuen gesetzlichen Instrumenten wie z.B. Aufzeichnungspflichten besser aufgeklärt und besteuert werden.
Weitere Finanzierungsmaßnahmen sind:
• der Wegfall des Betriebsausgabenabzugs für die Gewerbesteuer,
• die Abschaffung der degressiven AfA,
• die Begrenzung der Sofortabschreibung für geringwertige Wirtschaftsgüter auf kleine und mittlere Unternehmen,
• die Verschärfung der Mantelkaufregelungen,
• die Einschränkung von Gestaltungsregelungen.
Gesetzentwurf zur erbschaftsteuerlichen Erleichterung der Unternehmensnachfolge
Der Gesetzentwurf enthält keine Bewertungstatbestände und konzentriert sich allein auf die Begünstigungsregelung mit folgenden Elementen:
• Die Steuerschuld soll über 10 Jahre erlassen werden, sofern der Betrieb fortgeführt wird.
• Die Arbeitsplatzklausel stellt auf das Gesamtbild der wirtschaftlichen Verhältnisse und nicht starr auf die Zahl der Arbeitsplätze ab.
• Das Erfordernis der 25%-Mindestkapitalbeteiligung stellt neben dem Halten von Beteiligungen zugunsten von Familienkapitalgesellschaften auch auf Stimmrechtsbindungen ab.
• Schlechterstellungen sollen durch eine Freigrenze von 100.000 Euro vermieden werden.
• Eine Vermögensobergrenze soll es nicht geben.
• Die viele Unternehmer bewegende Frage der Unterscheidung zwischen produktivem und nicht produktivem Vermögen wird im Gesetzgebungsverfahren noch einmal einer Überprüfung unterzogen werden.
Das Gesetzgebungsvorhaben soll im nächsten Jahr abgeschlossen werden und auf Antrag rückwirkend zum 1. Januar 2007 angewendet werden.
Ein guter Kompromiss für Deutschland
Die Eckpunkte sind ein Kompromiss. Sicherlich wäre auch eine weitergehende Reform, die etwa die Finanzen der Kommunen auf eine stabile Basis gestellt hätte, wünschenswert gewesen. Der Kompromiss trägt jedoch die Handschrift der Union.
• Deutschland bietet eine international konkurrenzfähige Unternehmensbesteuerung.
• Der Unternehmenssektor wird um rund 5 Mrd. Euro entlastet.
• Personenunternehmen werden in gleicher Weise wie Kapitalgesellschaften entlastet.
• Kleine und mittlere Unternehmen profitieren von der Ansparrücklage.
• Die Abgeltungssteuer wird mit einem attraktiven Steuersatz ausgestaltet werden.
• Eine Zementierung der Gewerbesteuer konnte vermieden werden.
• Die erbschaftsteuerlichen Regelungen wurden insgesamt erheblicher flexibler ausgestaltet.
Alles in allem haben wir bisher getan, was wir versprochen haben. Nur so kann Vertrauen in die Politik gewonnen werden. Daran wird die große Koalition gemessen. Wenn dieser Kurs gehalten wird, wird sich hoffentlich schon bald die Stimmungslage den Ergebnissen anpassen.
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