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Januar 2010

27.01.2010 |

Eckpunkte zum Bürokratieabbau

Nachfolgend erhalten Sie zu Ihrer Information die „Eckpunkte zum Bürokratieabbau und zur besseren Rechtsetzung in der 17. LP“, die das Bundeskabinett am 27.01.2010 beschlossen hat.

Eckpunkte zum Bürokratieabbau und zur besseren Rechtsetzung in der 17. Legislaturperiode

Die Bundesregierung will die Zukunft so gestalten, dass wirtschaftliche Leistungskraft und soziale Verantwortung gestärkt werden. Zur Unterstützung dieser Ziele wird das Regierungsprogramm Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung vom 25. April 2006 ausgebaut und auf die Betrachtung des gesamten Aufwandes von Bürgern, Wirtschaft und Verwaltung zur Erfüllung bundesrechtlicher Vorgaben ausgeweitet. Gemeinsam mit dem Nationalen Normenkontrollrat sollen die notwendigen methodischen Festlegungen entwickelt und bis Ende März 2010 beschlossen werden.

Der Koordinator der Bundesregierung für Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung berichtet ab Juli 2010 dem Kabinett regelmäßig über den Umsetzungsstand des Programms.

1. Realisierung des 25-Prozent-Nettoabbauziels für Informationspflichten der Wirtschaft
Die Bundesregierung wird weitere Entlastungsmaßnahmen initiieren und umsetzen, um die durch bundesrechtliche Informationspflichten verursachten Kosten der Wirtschaft bis Ende 2011 netto um 25 Prozent im Vergleich zur Rechtslage am 30. September 2006 zu senken. EU-Recht wird insoweit in die Prüfungen der Bürokratiekosten einbezogen, als es durch einen Rechtsetzungsakt des Bundesgesetzgebers in nationales Recht umgesetzt worden ist. Seit 1. Oktober 2006 entstandene Kosten aus Informationspflichten sind durch Vereinfachungen an anderer Stelle zu kompensieren.

Aufgrund der unterschiedlichen Zuständigkeiten und Verpflichtungen der Ressorts kann nicht in jedem Bereich ein gleich hoher Abbau erfolgen. Daher entspricht es dem gemeinsamen Verständnis der Bundesregierung, dass das Nettoabbauziel nicht durch jedes einzelne Ressort, sondern durch die Bundesregierung insgesamt zu verwirklichen ist.

Bis Mai 2010 erarbeiten die Ressorts erste Vorschläge für ihre Umsetzungspläne. Diese enthalten eine Auflistung der beabsichtigten Vorhaben mit einer Darstellung der zu erwartenden Be- und Entlastungen.

Die Geschäftsstelle ermittelt aus den Umsetzungsplänen den voraussichtlichen Gesamtabbau. Der Staatssekretärausschuss entscheidet, ob Ergänzungsmaßnahmen erforderlich sind. Der Staatssekretärausschuss beschließt hieraus den Gesamtumsetzungsplan zum 1. Juli 2010. Der beschlossene Umsetzungsplan wird mit dem zum jeweiligen Zeitpunkt erreichten Abbau bilanziert. Diese Bilanz ist Teil der regelmäßigen Berichterstattung an das Kabinett.

Das Statistische Bundesamt wird die bisherige SKM-Datenbank zu einer zentralen Datenbank für alle Prozessbeteiligten weiterentwickeln, die die bereits gemessenen und die von den Ressorts geschätzten Be- und Entlastungen der Informationspflichten enthält und Grundlage für die weitere Bilanzierung ist. Bis zum 1. Juli 2010 sind die technischen Voraussetzungen zu schaffen und die Entscheidungen zum Verfahren zu treffen.

2. Abbau bestehender Belastungen in prioritären Lebens- und Rechtsbereichen
Zur Erzielung weiterer spürbarer Vereinfachungen für Bürger, Wirtschaft und Verwaltung wird die Bundesregierung Projekte ggf. rechtsbereichsübergreifend und mit Beteiligung von verschiedenen Ebenen durchführen. Nach Entwicklung der Definition und der Methode zur Ermittlung des Erfüllungsaufwands wird der Staatssekretärausschuss Ende März 2010 ein Pilotprojekt zur Erprobung der Methode bestimmen, das im April 2010 startet.

Im Jahr 2010 folgen Projekte aus folgenden Rechtsbereichen:

· Planungs- und Baurecht von Infrastrukturvorhaben (u. a. BMVBS, BMU);

· Steuererklärungen, steuerliche und zollrechtliche Nachweispflichten (u. a. BMF);

· Harmonisierung und Verkürzung der Aufbewahrungs- und Prüfungsfristen nach Handels-, Steuer-, und Sozialrecht (u. a. BMJ, BMF, BMAS);

· Betriebliche Beauftragte (u. a. BMAS, BMI, BMU);

· Antrag auf gesetzliche Leistungen, insbesondere für

o Existenzgründer und Kleinunternehmen sowie bei drohender Firmeninsolvenz (u. a.
BMAS, BMWi);
o Menschen, die pflegebedürftig, chronisch krank oder akut schwer krank sind (u. a.
BMG);
o Familien und Alleinerziehende (u. a. BMF, BMFSFJ);

· Erleichterung der elektronischen Übermittlung der Gewerbeanzeige (u. a. BMWi).

Zur Steuerung der Messkapazitäten im Statistischen Bundesamt wird die Reihenfolge der Projekte nach Vorschlag der Ressorts Ende März 2010 festgelegt. Bis Ende 2011 sind in den untersuchten Bereichen die messbaren Erfüllungsaufwände darzustellen und die Möglichkeiten zur Entlastung darzulegen.

Insgesamt ist im Mittel eine Entlastung von 25 Prozent netto zu erreichen.

Der Staatssekretärausschuss Bürokratieabbau fungiert als Lenkungsausschuss für diese Projekte. Die Geschäftsstelle Bürokratieabbau koordiniert die Durchführung der Projekte. Die Geschäftsstelle Bürokratieabbau und das Statistische Bundesamt stellen eine einheitliche Methodenanwendung sowie ein gemeinsames Monitoring sicher. Der Nationale Normenkontrollrat (NKR) wird zur Mitwirkung eingeladen.

3. Erweiterung des Ex-ante-Verfahrens
Nach Festlegung der Definition und Methodik zum Erfüllungsaufwand werden alle neuen Regelungsvorschläge der Bundesregierung einer umfassenden Prüfung unterzogen, welche Auswirkungen sie auf den Aufwand von Bürgern, Wirtschaft und Verwaltung zur Erfüllung bundesrechtlicher Vorgaben haben. Hinsichtlich des EU-Rechts wird auf Ziffer 1 verwiesen.

4. Erweiterung der Zuständigkeiten des Nationalen Normenkontrollrates
Die Bundesregierung unterstützt die Überlegungen zur Erweiterung des Mandats des Nationalen Normenkontrollrates (NKR) zur Überprüfung von Regelungsvorhaben auf die Einhaltung der methodengerechten Durchführung der festgelegten Anforderungen insbesondere hinsichtlich der Plausibilitätsprüfung der so genannten sonstigen Bürokratiekosten sowie der Befristungsmöglichkeiten. Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, den NKR umfassender in die Rechtsetzung einzubeziehen.

5. Bürokratieabbau auf EU-Ebene voranbringen
Die Bundesregierung wird sich eindringlich für eine Reduktion der Bürokratie auf EUEbene einsetzen und neue unnötige Bürokratie verhindern. Sie setzt sich aktiv für die Annahme der auf nationaler Ebene tragfähigen Vereinfachungsmaßnahmen der Europäischen Kommission im Rat ein. Die Bundesregierung wird bei den Verhandlungen zu neuen Regelungsvorhaben der EU auf einer plausiblen Folgenabschätzung bestehen und eigene Vorschläge zur Vereinfachung einbringen.

Die Bundesregierung setzt sich außerdem für die Einrichtung eines unabhängigen Rates für
Bürokratieabbau bei der Europäischen Kommission nach Vorbild des NKR ein und sieht eine Ausweitung des Mandats der Hochrangigen Gruppe unabhängiger Interessenträger im Bereich Verwaltungslasten als einen ersten wichtigen Schritt in diese Richtung an.

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