
Eine zuverlässige Energieversorgung ist die Grundlage unseres Wohlstandes in Deutschland. Jede wirtschaftliche Aktivität ist nur möglich, wenn Energie verlässlich und bezahlbar zur Verfügung steht und der zuverlässige Transport von Rohstoffen gewährleistet ist.
Um dies auch in Zukunft gewährleisten zu können, gilt es die Weichen zügig zu stellen. Aus unserer Sicht sind daher zunächst die folgenden Punkte von besonderer Bedeutung:
1. Effizienzpolitik stärken
Wir fordern eine Gebäudesanierungsoffensive, mit der die Sanierungsrate deutlich gesteigert wird. Diese beinhaltet die Einführung einer Energie-Spar-Prämie 130 und die Umsetzung des Wärme-Contractings. Mit diesen Maßnahmen werden sowohl die großen Potentiale bei Gebäuden, die vor 1979 gebaut wurden gehoben, als auch das Mieter-Vermieter-Dilemma gelöst.
a) Gebäudesanierung – Einfach, transparent, effizient: Die Energie-SparPrämie 130
Mit der Energie-Spar-Prämie 130 für Sanierungen von Gebäuden, die vor 1979 gebaut wurden, sind mit einfachen Mitteln erhebliche Potentiale zu heben.
Daher schlagen wir vor, dass der Bund Privatleuten sowie privaten und gewerblichen Wohnungsunternehmen eine Energiesparprämie für Energie-Einsparmaßnahmen zahlt, wenn an Bestandswohngebäuden (älter als 30 Jahre) nachhaltige Renovierungsinvestitionen mit einer deutlichen Reduzierung des Primärenergieverbrauchs auf mindestens 130 kWh/m2 pro Jahr getätigt werden. Damit die Kosten für den Bundeshaushalt und damit für den Steuerzahler kalkulierbar bleiben, wird der Zuschuss pro Wohneinheit jedoch gedeckelt werden. Durch diese Energiesparprämie sollen die vorhandenen Einzelförderungen mit komplizierten Antragsverfahren ersetzt werden.
b) Wärme-Contracting umsetzen
Contracting ist darüberhinaus die Lösung, um Sanierungen insbesondere im Mietwohnungsbereich sowohl für Mieter als auch für Vermieter wirtschaftlich attraktiv zu gestalten. Das Ziel der Bundesregierung ist es, die Sanierungsrate in den nächsten Jahren auf jährlich drei Prozent des Wohnungsbestandes bzw. rund 400.000 Wohngebäude zu steigern. Zwischen 2005 und 2007 wurden jedoch nicht mehr als 290.000 Gebäude saniert. Mit den vorgeschlagenen Instrumenten wird die nächste Bundesregierung die ambitionierten Ziele bei der Gebäudesanierung erreichen. Gleichzeitig ist dies jedoch nur ein weiteres Element der Energieeffizienzpolitik.
Mit Maßnahmen wie der Novellierungen des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes, dem Energieeinspargesetz, der Heizkostenverordnung und der Energieeinsparverordnung, hat die Regierung bereits große Schritte vollzogen. Jetzt gilt es noch, die EU-Energieeffizienzrichtlinie umzusetzen. Dies ist in dieser Legislaturperiode aufgrund von Forderungen der SPD, die planwirtschaftlichem Handeln ähnlich waren, nicht gelungen. Die Union fordert eine 1:1-Umsetzung der EU-Richtlinie. Das ist der richtige Weg die Energieeffizienz zu erhöhen, ohne gleichzeitig deutschen Unternehmen zu schaden. In der derzeitigen Situation wäre eine weitere Schwächung der Wirtschaft fatal.
2. Mehr Strom auf die Straße
Deutschland soll sich zum „Leitmarkt“ der Elektromobilität entwickeln. In 2020 sollen 1 Mio. Fahrzeuge mit reinem Elektro- oder Hybridantrieb mit batteriebetriebenem Elektromotor auf den Straßen fahren.
Es müssen alle Anstrengungen unternommen werden, diese Technologie zügig voranzubringen, damit die Ziele der Bundesregierung erreicht werden. Die Bundesregierung hat auf ihrer Kabinettsitzung am 19. August einen „Nationalen Entwicklungsplan Elektromobilität“ verabschiedet, der eine forcierte Entwicklung der Elektromobilität bis zum Jahr 2020 zum Ziel hat. ierfür werden im Rahmen des 2. Konjunkturpakets 500 Mio. Euro zur Verfügung gestellt.
Große Herausforderungen bestehen bei dieser Technologie noch im Bereich der Batterietechnologie. Allerdings dürfen bei Zukunftstechnologien der Mobilität keine Scheuklappen aufgesetzt werden. Wichtig ist eine technologieoffene Förderung. So dürfen Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologien nicht vernachlässigt werden. Zudem ist zu berücksichtigen, dass Elektromobilität erst mittelfristig verfügbar sein wird und daher weiter an effizienteren Verbrennungsmotoren und Biokraftstoffen gearbeitet werden muss.
3. Wettbewerb stärken
Im Bereich des Wettbewerbs müssen die bestehenden Hemmnisse auf der Seite der Energieerzeugung beseitigt werden. Auch die Monopolkommission hat dies festgestellt und Handlungsbedarf herausgestellt. Bisher ist mehr als zwei Drittel der Kapazität im Bereich der vier großen Energieerzeugungsunternehmen angesiedelt. Wir begrüßen daher unter anderem den Vorstoß kommunaler Energieversorger, die ThügaGruppe von E.ON zu übernehmen. Damit entsteht der fünftgrößte deutsche Versorger auf dem deutschen Markt. Dies stärkt den Wettbewerb.
Stadtwerke haben im Wettbewerb gute Chancen. Diese liegen unter anderem in Erzeugung und Vertrieb. Investitionen in erneuerbare Energien, Kraft-WärmeKopplung und vor allem innovative, horizontale Kooperationen können die eigene Marktposition festigen. Keiner kann die Möglichkeiten von erneuerbaren Energien vor Ort so gut beurteilen wie Stadtwerke. Durch Kooperationen können Kostenstrukturen optimiert und andere Synergieeffekte genutzt werden.
Eine weitere Chance bietet der Energieservice. Dazu haben wir die Voraussetzungen geschaffen, wie beispielsweise die Einführung von intelligenten Stromzählern. Das eröffnet einen riesigen Markt an Serviceleistungen. Hier können Stadtwerke ihren größten Vorteil nutzen, die Nähe zum Kunden, und damit gleichzeitig den Wettbewerb stärken. Obwohl die Energiemarktliberalisierung bereits vor 10 Jahren eingeleitet wurde, gab es Wettbewerb lange Zeit nur auf dem Papier. War der Verbraucher in der Vergangenheit an einen Anbieter gebunden, so ist der Wechsel heute schnell und problemlos möglich.
Darüber hinaus hat die unionsgeführte Bundesregierung in dieser Legislaturperiode beispielsweise mit der neuen Gasnetzzugangsverordnung, der Novellierung des Wettbewerbsrechts, der Anreizregulierung und der Liberalisierung des Mess- und Zählerwesens ein Bündel weiterer wichtiger Maßnahmen zur Stärkung von Wettbewerb und Investitionen in der Energiewirtschaft umgesetzt.
Allerdings bestehen, wie auch die Monopolkommission in ihrem Sondergutachten festgestellt hat, weiterhin noch Wettbewerbsdefizite. Um diese Defizite zu beseitigen und die Markteintrittsmöglichkeiten für neue Marktteilnehmer zu verbessern, müssen die Gasmarktgebiete weiter auf zwei bzw. eins reduziert werden.
Gleichzeitig muss ein Engpassmanagement implementiert werden, um die Kapazitätssituation auf dem deutschen Gasmarkt zu verbessern und damit ein entscheidendes Hemmnis für den Wettbewerb auf dem Gasmarkt zu beseitigen.
Zudem ist die Einteilung des Stromnetzes in die vier Regelzonen der Übertragungsnetzbetreiber ineffizient und nicht mehr zeitgemäß. Viermal muss sogenannter Regelstrom vorgehalten werden, um Netzschwankungen auszugleichen. Allein dafür zahlen die Stromverbraucher bis zu hundert Millionen Euro zusätzlich pro Jahr. Die Aufgabe des Staates ist es, die Rahmenbedingungen so zu setzen, dass Unternehmen motiviert werden, diese Ziele zu erreichen. Hierfür bedarf es nicht zwingend einer deutschen Netzgesellschaft.
Auch die Konzepte des Zentralreglers, des Netzreglerverbundes oder grenzübergreifende Lösungen, wie zwischen EnBW in Baden-Württemberg und der schweizerischen swissgrid AG sind denkbar. Gerade solche regionale und gleichzeitig europäische Lösungen setzen Impulse für den grenzüberschreitenden Wettbewerb und erhöhen die Sicherheit im gesamten europäischen Stromnetz.
Kernelement einer nachhaltigen Energiepolitik ist die Schaffung einer marktwirtschaftlichen Wettbewerbsordnung. Ein funktionierender Energiemarkt mit attraktiven und fairen Rahmenbedingungen führt zu einer Vielzahl von Anbietern, Bezugsquellen und Energieträgern und damit zu wettbewerbsfähigen Preisen. Um dies zu erreichen, muss die europäische Energiepolitik zwei Richtungen – einen nach innen und einen nach außen gerichteten Weg – verfolgen, um eine nachhaltige Energieversorgung umzusetzen. N
ach innen gilt es, den europäischen Binnenmarkt für Strom und Gas zu verwirklichen und gemeinsame Ziele bei Energiesicherheit, Klimaschutz, Energieeffizienz und Wettbewerbsfähigkeit solidarisch umzusetzen. Nach außen müssen die Interessen gemeinschaftlich und damit wirksamer vertreten werden.
4. Erneuerbaren Energien quantitativ und qualitativ ausbauen
Das Erneuerbare- Energien- Gesetz (EEG) hat sich zur Markteinführung erneuerbarer Energien absolut bewährt. Durch das EEG sollen die Erneuerbaren Energien ausgebaut und wettbewerbsfähig gemacht werden.
ies macht eine bessere Markt- und Netzintegration unumgänglich. Mit dem novellierten EEG hat die Große Koalition auf Initiative der Unionsfraktion die Möglichkeit geschaffen, dass Betreiber monatsweise zwischen der Vergütung durch das EEG und der Direktvermarktung ihrer erzeugten Strommengen am Markt wählen können.
m die Direktvermarktung nutzen zu können ist es allerdings erforderlich, die hohen Markteintrittsbarrieren für Marktteilnehmer mit erneuerbaren Energien abzubauen und die finanzielle Planungssicherheit, welche der Betreiber aus dem EEG bekommt, am Markt zu sichern. Daher ist die Einführung der optionalen Marktprämie zwingend erforderlich. So tragen EEG-Anlagen einerseits durch das Prämienmodell alle kurzfristig, untertätigen Preischancen und -risiken.
Dies führt dazu, dass sie bei Bedarfsorientierung Mehrerlöse erzielen. Andererseits werden die EEG-Anlagen durch das Prämienmodell von langfristigen Schwankungen des Marktpreisniveaus freigestellt und erhalten so Investitionssicherheit. Dadurch entsteht außerdem beim Betreiber von EEG- Erzeugungsanlagen ein unmittelbarer Anreiz zur nachfrageorientierten Einspeisung, da sich die Strompreise an den Großhandelsmärkten nach Angebot und Nachfrage richten.
Dies ermöglicht eine bessere Netzintegration der erneuerbaren Energien. Zusätzlich entstehen neue Energieerzeuger am Strommarkt, daher trägt die Marktprämie zu einer Stärkung des Wettbewerbs auf dem liberalisierten Strommarkt bei. Heute speisen die Anlagen der regenerativen Energien, hauptsächlich Wind- und Photovoltaikanlagen, ihren Strom unabhängig vom Bedarf mit einer hohen Fluktuation in das Stromnetz ein.
Eine der größten Herausforderungen im Bereich der erneuerbaren Energien ist, es diese Einspeisung zu verstetigen. Die langfristigen Chancen von Wind und Photovoltaik hängen daher an der Entwicklung leistungsfähiger und kosteneffizienter Energiespeicher. Aus diesem Grund müssen verstärkt Anreize für Fortschritte bei den Speichertechnologien geschaffen werden. Hierzu werden derzeitig einige Vorschläge diskutiert. Diese gilt es, zügig zu prüfen und umzusetzen.
5. Energieträger, Lieferländer und Transportrouten stärker diversifizieren
Europa und Deutschland brauchen eine Vielzahl von Energieträgern, Transportrouten und Lieferländern um eine sichere, bezahlbare und saubere Energieversorgung gewährleisten zu können. Daher fordert die Union einen breiten und technologieoffenen Energiemix, der nicht einseitig auf einen Energieträger setzt, sondern erneuerbare Energien und fossile Energieträger gleichermaßen und ohne ideologische Scheuklappen berücksichtigt. Zudem müssen Transportwege und Lieferquellen international weiter diversifiziert und ausgebaut werden.
a) Biomasse als Bestandteil einer diversifiziertenWärmeversorgung
Die Nutzung von Biomasse zur Energieerzeugung ist eine weitere Möglichkeit, den Energiemix nachhaltig zu erweitern und die Treibhausgasemissionen zu senken. Dafür sind die Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass Biogas wirtschaftlich vermarktet werden kann. Zusätzlich zu den bestehenden Förderinstrumenten wie dem EEG könnten beispielsweise durch eine Beimischungsquote für Biogas langfristige Signale und damit Anreize für Investitionen durch die deutschen Unternehmen geschaffen werden. Gleichzeitig diversifizieren wir damit unsere Energieträger im Wärmebereich und erreichen eine größere Unabhängigkeit von ausländischen Gaslieferungen.
b) Technologieoffene Kraftstoffstrategie
Wir fordern eine breit angelegte und technologieoffene Kraftstoffstrategie, die Alternativen wie biogene Treibstoffe, Erdgas, LPG, kombinierte Antriebe, Wasserstoff und vor allem synthetische Kraftstoffe berücksichtigt. Auf diesem Weg kann eine Reduzierung der einseitigen Abhängigkeit vom Erdöl im Mobilitätsbereich erreicht und gleichzeitig ein Beitrag zum Klimaschutz geleistet werden.
c) Die Kernenergie ist ein vorerst unverzichtbarer Teil in einem ausgewogenen Energiemix
Die Union versteht den Beitrag der Kernenergie zur Stromversorgung als Brückentechnologie, weil heute klimafreundliche und kostengünstige Alternativen noch nicht in ausreichendem Maße verfügbar sind und strebt daher eine Laufzeitverlängerung der sicheren deutschen Anlagen an. Einen Neubau von Kernkraftwerken lehnen wir ab. Der größte Teil des zusätzlich generierten Gewinns aus der Laufzeitverlängerung der Kernkraftwerke soll nach einer verbindlichen Vereinbarung mit den Energieversorgungsunternehmen zur Forschung im Bereich der Energieeffizienz und der erneuerbaren Energien sowie zur Senkung der Strompreise genutzt werden.
6. Planungssicherheit im Rahmen des Emissionshandels
Wir begrüßen den Emissionshandel, der einen entscheidenden Beitrag zur Senkung der Treibhausgase leistet. Wir fordern eine zukunftsfähige Ausgestaltung, damit die Industrie in Deutschland nicht in ihrer Handlungsfähigkeit eingeschränkt wird und der Emissionshandel nicht zu einem Wettbewerbsnachteil für die heimische Industrie wird.
Mit der Verabschiedung eines EU-weiten Emissionshandels ab 2013 hat die unionsgeführte Bundesregierung ein zentrales Element marktkonformer Klimapolitik gestärkt. Gleichzeitig ist es gelungen, die deutsche Industrie vor unzumutbaren Belastungen zu bewahren. Der weitaus größte Teil des produzierenden Gewerbes ist von den direkten Kosten des Emissionshandels befreit.
Auch für die indirekten Belastungen als Folge emissionsbedingter Stromkostensteigerungen zeichnet sich eine gute Lösung ab. Der jetzt gefundene Weg stärkt den Klimaschutz ohne die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Industriestandorts Deutschland zu gefährden.
Derzeit laufen in Brüssel noch die Diskussionen darüber, welche Branche als energieintensiv zu bezeichnen ist. Im Rahmen des europäischen Rates im Dezember dieses Jahres müssen diese Verhandlungen zu einem Abschluss geführt werden, um schnellst möglich Rechts- und Planungssicherheit für die Unternehmen zu schaffen.
Gleichzeitig bietet der Beschluss der EU zur Emissionshandelsperiode ab 2013 die Chance, die Modernisierung des deutschen Kraftwerkparks voranzutreiben. Mit der Neuanlagenreserve stehen z.B. erhebliche Mittel für die Förderung von effizienten Kraftwerken zur Verfügung. Die Union fordert, dass diese Mittel technologieoffen für besonders innovative und effiziente Kraftwerke verwendet werden.
7. Durch CCS die Kohle grün machen
Kohle wird bei der weltweiten Energieversorgung in den nächsten Jahrzehnten weiterhin eine wichtige Rolle spielen. Wir brauchen einen verlässlichen Rechtsrahmen für die Nutzung der Kohle in der Weiterentwicklung hin zur Abscheidung, dem Transport und Lagerung von CO2. Mit der neuen CCSTechnologie besteht die Chance, solche Kraftwerke klimafreundlich zu betreiben. Noch steckt die CCSTechnik in den Kinderschuhen. Auch darum muss Deutschland als Technologie- Spitzenreiter die Nutzung von CCS vorantreiben.
Die bisherige weltweite Kohleverstromung ist eine starke Belastung für das Weltklima. Die chinesische Regierung hat im Januar angekündigt, die jährliche Kohleförderung bis 2015 um 30 Prozent auf mehr als 3,3 Milliarden Tonnen zu steigern. Das bedeutet, dass in China nahezu jede Woche ein neues Kohlekraftwerk ans Netz geht.
Die Staats- und Regierungschefs der EU haben auf dem Gipfel im Dezember 2008 deshalb beschlossen, die CCS-Speichertechnologie mit Abgaszertifikaten im Gegenwert von 300 Millionen Euro zu fördern. Bis 2015 sollen zwölf Demonstrationsvorhaben für die CO2-Abscheidung und Speicherung aus der Kohleverstromung in Europa errichtet werden. Die heimische Energieindustrie ist zudem bereit, über eine Milliarde Euro in diese Technik zu investieren.
Das einzige was fehlt, ist ein verlässlicher nationaler Rechtsrahmen für die Abscheidung, den Transport und die Speicherung des Kohlendioxids. Daher ist es wichtig, in der Bevölkerung die nötige Akzeptanz zu schaffen, um zügig einen verlässlichen Rechtsrahmen schaffen zu können, der CCS ermöglicht und nicht verhindert.
8. Technologieoffene Energieforschung ohne ideologische Scheuklappen
Damit Energie auch in Zukunft sicher, sauber und bezahlbar zur Verfügung gestellt werden kann, benötigen wir eine technologieoffene Energieforschung bei der es keine Denkverbote geben darf. Im Jahr 2006 hat die unionsgeführte Bundesregierung ein 6 Mrd. Euro Innovationsprogramm beschlossen.
Darin enthalten sind 2 Mrd. Euro für die Energieforschung mit den Schwerpunkten moderne Kraftwerkstechnologie, Brennstoffzellentechnologie, energieoptimiertes Bauen und erneuerbare Energien. Im Vergleich zum 5. Energieforschungsprogramm der alten Bundesregierung ist dies eine Steigerung um 300 Mio. Euro.
Gleichzeitig wurden damit die unter der rot-grünen Bundesregierung vorherrschenden Denkverbote aufgelöst und der Grundsatz der Technologieoffenheit durchgesetzt. Dieser Weg muss im Rahmen des 6. Energieforschungsprogramms fortgesetzt werden.
9. Endlagerfrage auch für hochradioaktive Abfälle lösen
Eine verantwortungsvolle Nutzung der Kernenergie beinhaltet auch die sichere Endlagerung radioaktiver Abfälle. Mit der Beschlussfassung des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig im Jahr 2007 ist Schacht Konrad bis in die letzte Instanz rechtskräftig als Endlager für schwach und mittel radioaktive Abfälle genehmigt.
Damit haben wir eine Lösung für 90 % der radioaktiven Abfälle in Deutschland gefunden. Schacht Konrad muss jetzt zügig zum Endlager ausgebaut werden. Aufgrund der Blockadehaltung der SPD war allerdings bei der Frage der Endlagerung von hochradioaktiven Abfällen kein Vorankommen möglich. Wir fordern eine sofortige Aufhebung des Moratoriums zur Erkundung des Standortes Gorleben.
Die Fortführung der Erkundung des Salzstocks Gorleben sollte begleitet werden von einer internationalen Überprüfung (Review) nach den Regularien der NEA/OECD. Ein derartiger methodisch abgesicherter, auf objektive Überprüfbarkeit angelegter Prozess kann gleichzeitig zur Versachlichung der politischen Debatte beitragen. Ziel sollte es sein, die von der Bundesregierung im Jahre 2000 festgestellte Eignungshöffigkeit des Salzstockes Gorleben einer internationalen Überprüfung zu unterziehen.
10. Energiepolitik aus einem Guss, denn Energiepolitik muss verlässlich sein
Eine erfolgreiche Energie- und Rohstoffpolitik muss aus Sicht der Union stärker als bisher die verschiedenen Konzepte aus Wettbewerbs-, Industrie- und Umweltpolitik integrieren. Das kann nur durch eine Bündelung der Kompetenzen in einer Hand gelingen.
Zudem spielt die Europäische Union im Bereich der Energiepolitik eine immer größere Rolle. Zahlreiche Entscheidungen, z.B. bezüglich des Emissionshandels, werden auf der EU-Ebene getroffen. Die zersplitterte nationale Energiepolitik behindert Deutschland hier und führt zu Abstimmungsproblemen bei den zwischenstaatlichen Verhandlungen in Brüssel. Die gegenwärtige Aufteilung der energiepolitischen Entscheidungskompetenzen auf unterschiedliche Politikfelder verhindert damit Energiepolitik aus einem Guss.
Um eine größere Planungs- und Finanzierungssicherheit in der Energiepolitik zu erreichen, wollen wir die Kompetenzen innerhalb der Bundesregierung bündeln.
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