Die Union sorgt für weitere Verbesserungen beim Bürgerentlastungsgesetz, diese sind insbesondere auch für die mittelständische Wirtschaft wichtig.
Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages hat am 27. Mai den Entwurf eines Bürgerentlastungsgesetzes beschlossen und damit den Weg für eine zügige Verabschiedung des Gesetzentwurfs noch vor der parlamentarischen Sommerpause freigemacht.
Die wichtigsten Inhalte des Entwurfs aus dem Finanzausschuss erhalten Sie hier in der Zusammenfassung:
Mit dem Bürgerentlastungsgesetz setzen wir die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 13. Februar 2008 zur steuerlichen Absetzbarkeit von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen um. Mit der Neuregelung werden erstmals die Aufwendungen für eine Kranken- und Pflegeversicherung auf sozialhilferechtlich gewährleistetem Leistungsniveau, also für eine Basiskranken- und Pflegeversicherung, steuerlich vollständig als Sonderausgaben berücksichtigt.
Die Neuregelungen gelten für gesetzlich wie privat Krankenversicherte und gesetzlich Pflegeversicherte (soziale Pflegeversicherung und private Pflege-Pflichtversicherung) gleichermaßen. Auch können privat Krankenversicherte nun erstmals die entsprechenden Beiträge für ihre mitversicherten Kinder steuerlich vollständig absetzen.
Um auch künftig die übrigen sonstigen Vorsorgeaufwendungen z.B. für Arbeitslosen-, Berufsunfähigkeit-, Haftpflicht- oder Lebensversicherungen besser als nach dem Regierungsentwurf zu berücksichtigen, wird für die sonstigen Vorsorgeaufwendungen ein höheres gemeinsames Abzugsvolumen eingeführt. Die derzeitigen Abzugsvolumina werden
dabei jeweils um 400 € von 1.500 € auf 1.900 € bzw. von 2.400 € auf 2.800 € (Selbständige) erhöht. Das Abzugsvolumen steht dabei primär für Beiträge zugunsten einer Basiskranken- und Pflegepflichtversicherung zur Verfügung. Die entsprechenden Beiträge sind - auch bei Überschreiten der genannten Abzugsvolumina - in jedem Fall voll abziehbar.
Die mit der Neuregelung insgesamt verbundene Steuerentlastung beträgt 9,5 Mrd. € und ist damit die größte steuerliche Entlastungsmaßnahme in dieser Legislaturperiode.
Zudem konnte die Union in den Beratungen noch eine Reihe von Verbesserungen gerade auch im Bereich der Unternehmensbesteuerung durchsetzen; hierdurch entlasten wir die Wirtschaft um rd. 2,6 Mrd. € (siehe unten Punkte 1. - 3.). Auch wenn die Sozialdemokraten diese Maßnahmen zunächst einmal nur zeitlich befristet zugestanden haben, so ist dies doch in der aktuellen Krise ein wichtiges Signal für mehr Wachstum und Beschäftigung. Die Union wird hier aber nicht locker lassen und sich weiterhin für eine unbefristete, dauerhafte Nachbesserung bei der Unternehmensbeteuerung einsetzen.
Die Maßnahmen im Bürgerentlastungsgesetz sind außerdem in Zusammenhang mit den bereits beschlossenen steuerlichen Entlastungen ab 2009 zu sehen wie z.B.
- Tarifentlastung bei der Einkommensteuer 2009/2010 (6 Mrd. €),
- Wiedereinführung der degressiven AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter (2,5 Mrd. €),
- Wiedereinführung der Pendlerpauschale (2,5 Mrd. €),
- Erhöhung des Kindergeldes und Anhebung der Kinderfreibeträge (2,1 Mrd. €),
- Zahlung eines Kinderbonus von 100 € (1,5 Mrd. €),
- Verdoppelung des Höchstbetrages auf 1.200 € bei der steuerlichen
Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen (1,5 Mrd. €),
- verbesserte steuerliche Berücksichtigung von haushaltsnahen Dienstleistungen (130 Mio. €),
- Anhebung der Grenzen beim Investitionsabzugsbetrag (100 Mio. €)
- und zuletzt die Steuerreduzierung beim Agrardiesel (285 Mio. €).
Insgesamt führen diese Maßnahmen zu einer steuerlichen Entlastung von knapp 30 Mrd. €. Gerade in der aktuellen Krise ist dies ein kraftvolles Signal für mehr Wachstum und Beschäftigung.
Im Folgenden gebe ich Ihnen nun einen Überblick über weitere wesentliche Verbesserungen gegenüber dem Regierungsentwurf:
1. Entschärfung der Zinsschranke
Nach langwierigen Verhandlungen haben die Sozialdemokraten ihre Blockadehaltung aufgegeben und endlich einer Entschärfung der Zinsschranke zugestimmt. Gerade in Anbetracht der Krise bestand dringender Handlungsbedarf. Hier konnten wir durchsetzen, dass die bestehende Freigrenze von 1 Mio. € auf 3 Mio. € heraufgesetzt wird. Diese Maßnahme führt dazu, dass über die Hälfte der ca. 1.400 von der Zinsschranke betroffenen Unternehmen aus der Zinsschrankenregelung herausfällt. Damit entlasten wir die Unternehmen um 60 Mio. €. Die Maßnahme gilt befristet für den Zeitraum 2008 bis 2009.
2. Erhaltung von Verlustvorträgen bei Sanierungen
Mit der Neuregelung der Verlustvorträge im Rahmen der Unternehmensteuerreform wird die gerade in der aktuellen Krise häufig notwendige Zuführung von frischem Eigenkapital erheblich erschwert, da dabei Verlustvorträge vernichtet werden. Vor diesem Hintergrund hatte die Union immer wieder Nachbesserungen gefordert. Nunmehr haben wir in den Verhandlungen mit den Sozialdemokraten durchgesetzt, dass in sog. Sanierungsfällen bei Unternehmensbeteiligungen vorhandene Verluste vollständig genutzt werden können. Voraussetzung ist zum einen eine Betriebsvereinbarung mit einer Arbeitsplatzregelung oder die Beibehaltung von 80 % der Lohnsumme über fünf Jahre (in Anlehnung an die Begrifflichkeit der Lohnsummenklausel bei der Erbschaftsteuer) und zum anderen eine Betriebsvermögenzuführung von 15 % des Aktivvermögens bei einem Anteilserwerb von 100 % (bei einem geringeren Anteilserwerb reduziert sich die notwendige Betriebsvermögenzuführung entsprechend). Auch hier gilt diese Maßnahme für den Zeitraum 2008 bis 2009. Die steuerliche Entlastung beträgt 595 Mio. €.
3. Anhebung der Ist-Versteuerungsgrenze bei der Umsatzsteuer
Besonders erfreulich ist, dass die Union die Anhebung der Ist-Versteuerungsgrenze - die Umsatzsteuer muss hier erst bei Zahlungseingang und nicht schon nach Rechnungsstellung abgeführt werden - auf einen für Ost und West einheitlichen Betrag von 500.000 € durchsetzen konnte. Nach der geltenden Rechtslage liegt diese Umsatzgrenze in den alten Ländern noch bei 250.000 € und in den neuen Ländern befristet bis Ende 2009 bei 500.000 €. Damit erfüllen wir eine zentrale Forderung der Wirtschaft und leisten einen wichtigen Beitrag zur Vereinheitlichung der steuerlichen Rahmenbedingungen in Ost und West. Diese Maßnahme gilt ab Juli 2009 bis Ende 2011 und führt kurzfristig zu einer Entlastung von 1,95 Mrd. €.
4. Anhebung der Einkünftegrenze beim Kindergeld für volljährige Kinder und beim Unterhaltshöchstbetrag
Entsprechend der mit dem Konjunkturpaket II erfolgten Anhebung des Grundfreibetrags auf 8.004 € in 2010 soll nun auch die Einkünftegrenze beim Kindergeld für volljährige Kinder (derzeit kein Kindergeld bei eigenen Einkünften des Kindes über 7.680 €) sowie der Höchstbetrag für den Abzug von Unterhaltsleistungen an bedürftige Angehörige (derzeit Absetzbarkeit nur bis 7.680 €) ebenfalls ab 2010 jeweils auf 8.004 € angehoben werden. Diese Maßnahmen entlasten Familien und Unterhaltsverpflichtete mit rd. 145 Mio. € und geben einen wichtigen Impuls zur Stärkung der Konjunktur.
5. Ausweitung Schulbedarfspaket
Das im Rahmen des Familienleistungsgesetzes vom 22. Dezember 2008 eingeführte sog. Schulbedarfspaket sieht vor, dass Kinder und Jugendliche aus Familien, die auf Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem SGB II oder dem SGB XII angewiesen sind, bis zum Abschluss der 10. Klasse jeweils zum Schuljahresbeginn einen zusätzlichen Betrag von 100 € erhalten. Während die Sozialdemokraten bei den Beratungen zum Familienleistungsgesetz zu sinnvollen Ergänzungen noch nicht bereit waren, konnte die Union hier erhebliche Verbesserungen erreichen. So wird das Schulbedarfspaket künftig auch Schülern bis zur 13. Klasse gewährt. Zudem werden nun auch Berufsschüler in die Förderung einbezogen. Das Schulbedarfspaket wird künftig außerdem Familien gewährt, bei denen ein Anspruch auf Kinderzuschlag besteht. Damit wird der Kreis der berechtigten Familien auch um Familien mit geringem, aber eigenem Einkommen erweitert. Insgesamt finanziert der Bund diese Maßnahmen mit rd. 45 Mio. €.
6. Freiwilligendienst aller Generationen als anspruchsbegründender
Tatbestand Der sei dem 1. Januar 2009 geltende neue Freiwilligendienst aller Generationen wird nun auch im Rahmen des Familienleistungsausgleichs mit den anderen bislang schon zu berücksichtigen Freiwilligendiensten gleichgestellt. Damit können die an diesem neuen Freiwilligendienst teilnehmenden Personen nun auch steuerlich beim Anspruch auf Kindergeld entsprechend berücksichtigt werden.
7. Vermeidung von Schlechterstellungen bei der Vorsorgepauschale
Nach dem Regierungsentwurf war im Lohnsteuerabzugsverfahren eine geringere Vorsorgepauschale vorgesehen. Bei niedrigen und mittleren Einkommen wäre es daher je nach Fallkonstellation zu höheren Lohnsteuern bis zu 240 € im Jahr kommen, die dann über
den Lohnsteuerjahresausgleich zurückerstattet hätten werden müssen. Dieses unbillige Ergebnis wird nun im Wesentlichen dadurch vermieden, dass die Vorsorgepauschale nach der alten Rechtslage fortgeführt wird und zwar erhöht von 11 % auf 12 % des Arbeitslohns
(für die Steuerklassen I, II, IV, V und VI gilt ein Höchstbetrag von 1.900 € und in der Steuerklasse III von 3.000 €).
8. Verbesserung der Datensicherheit gegenüber Arbeitgeber
Ebenfalls konnte auf Initiative der Union die Datensicherheit von Privat- Versicherten gegenüber ihren Arbeitgebern erheblich verbessert werden. Da bei privat versicherten Arbeitnehmern die zu zahlenden Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge nicht von der Höhe des Arbeitslohns abhängen, war nach dem Regierungsentwurf zunächst vorgesehen, dass die abziehbaren Beiträge des Arbeitnehmers grundsätzlich in der zentralen Datenbank ELSTAM zu speichern und hier dann vom Arbeitgeber zur Beachtung im Lohnsteuerabzugsverfahren abgerufen werden sollten. Aufgrund dieser automatischen Speicherung hätte der Arbeitgeber bei Privat-Versicherten ggf. aus der Höhe des Krankenversicherungsbeitrages Rückschlüsse auf den Gesundheitszustand seines Arbeitnehmers oder seines Ehegatten oder seiner Kinder schließen können. Dies wird künftig dadurch vermieden, dass der privat versicherte Arbeitnehmer selbst entscheidet, ob er der zentralen Datenbank ELSTAM - oder bis zu deren Start seinem Arbeitgeber - seine Krankenversicherungsbeiträge mitteilt; unterlässt dies der Arbeitnehmer, dann gilt hier die allgemeine Vorsorgepauschale (siehe oben unter 7).
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