Mit der 2./3. Lesung des Energieleitungsausbaugesetzes (EnLAG) hat die Große Koalition endlich den Weg freigemacht, den dringend benötigten Ausbau der Stromübertragungsnetze beschleunigen zu können. Die Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP haben mit großer Mehrheit dem Gesetz zugestimmt.
Der grenzüberschreitende Stromhandel, der Ausbau erneuerbaren Energien (EE) und neue konventionelle Kraftwerke machen den zügigen Bau neuer Höchstspannungsleitungen in Deutschland dringend erforderlich. Sowohl der EE-Ausbau als auch die Mehrzahl der geplanten neuen fossilen Kraftwerke werden überwiegend im norddeutschen Raum erfolgen. Erzeugungs- und Verbrauchszentren fallen damit weiter auseinander. Ohne die geplanten Beschleunigungselemente kann das Netz den neuen Anforderungen nicht schnell genug angepasst werden.
Durch das Gesetz sollen die Rahmenbedingungen für den Ausbau der Stromübertragungsnetze verbessert werden. Es schafft eine Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren für 24 vordringliche Leitungsbauvorhaben auf der Ebene der Höchstspannungsübertragungsnetze (380 kV). Die energiewirtschaftliche Notwendigkeit dieser Vorhaben wird gesetzlich festge-stellt. Das Gesetz ermöglicht außerdem die Verlegung von Erdkabeln im Rahmen von vier Pilotprojekten auf technisch und wirtschaftlich effizienten Teilabschnitten. Damit sollen Erfahrungen mit Erdkabeln im Höchstspannungsübertragungsnetz gesammelt werden.
Darüber hinaus wird für die Anbindungsleitungen von Offshore-Windanlagen ein Planfeststellungsverfahren eingeführt, das die bisherigen Einzelgenehmigungen ersetzt. Außerdem dürfen die Kosten für Ferntransportleitungen in der Technik der Hochspannungsgleichstromübertragung (HGÜ) auf die Netzentgelte umgelegt werden, wenn sich eines Tages solche Vorhaben als wirtschaftlich vertretbar und effizient erweisen sollten. Um die unstete Stromeinspeisung erneuerbarer Energien auszugleichen, ist der Bau von Speichern unbedingt erforderlich. Durch die Befreiung von den Netzentgelten für 10 Jahre hat die Koalition Anreize zum Speicherbau geschaffen.
Bei den Verhandlungen zu dem Gesetz hat sich die Union erfolgreich dafür eingesetzt, dass Arbeitsplätze in Deutschland vor allem in den energieintensiven Industrien erhalten bleiben. Diese Unternehmen werden durch die Stromnetzentgeltverordnung zusätzlich entlastet. Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass energieintensive Unternehmen durch ihre konstante Stromabnahme vor allem in nachfrageschwachen Zeiten Kosten dämpfend auf die Netzentgelte wirken. Insgesamt ist das ein guter Kompromiss und neben der Verabschiedung der neuen Gasnetzzugangsverordnung, der Novellierung des Wettbewerbrechts und der Liberalisierung des Mess- und Zählerwesens ein weiterer wichtiger Schritt hin zu einem freien und durch Wettbewerb gekennzeichneten Energiemarkt.
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