Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Themen, Sachstände und Statements
Das Integrierte Energie- und Klimaprogramm der Bundesregierung (IEKP)
05.12.2007 | Berlin
Herausforderung und energie- und klimapolitische Zielsetzungen
Die Herausforderungen des weltweiten Klimawandels sind auf das Engste mit der Frage verknüpft, wie unter den Bedingungen einer weltweit steigenden Energienachfrage in Zukunft die Versorgungssicherheit zu wirtschaftlichen Preisen gewährleistet und so insgesamt eine nachhaltige Energieversorgung verwirklicht werden kann. Eine ambitionierte Strategie zur Steigerung der Energieeffizienz und der weitere Ausbau der Erneuerbaren Energien sind richtige Antworten, um die Emissionen der Treibhausgase zu reduzieren.
Die Bundesregierung legt, rechtzeitig zum Auftakt der 13. Vertragsstaatenkonferenz der Klimarahmenkonvention auf Bali vom 3.-14. Dezember 2007, ein integriertes Energie- und Klimaprogramm vor, das weltweit Maßstäbe setzt und einer modernen Volkswirtschaft angemessen ist. Deutschland setzt damit bereits vor Beginn der Verhandlungen über die Zukunft des internationalen Klimaschutzes die EURichtungsentscheidungen auf nationaler Ebene durch ein konkretes Maßnahmenprogramm um. Denn eine Energie- und Klimapolitik ist nur in dem Maße glaubwürdig, wie ihre ambitionierten Ziele auch durch konkrete Maßnahmen umgesetzt werden. Damit wird Deutschland seiner Vorreiterrolle im internationalen Klimaschutz gerecht.
Zugleich nimmt diese Politik die Herausforderungen an, die sich durch die Entwicklung auf den Weltenergiemärkten, insbesondere bei den Öl- und Gaspreisen, ergeben. Dafür sieht die Bundesregierung vor allem zwei Schlüssel: Energie muss weit effizienter eingesetzt werden als heute und wir brauchen mehr CO2-arme Energien.
Der Europäische Rat der Staats- und Regierungschefs hat im Frühjahr dieses Jahres unter deutscher Präsidentschaft die Weichen für eine integrierte europäische Klima und Energiepolitik bis 2020 gestellt und gleichzeitig die Richtung bis 2050 vorgegeben. Dazu gehören anspruchsvolle Klimaschutzziele ebenso wie Ziele für den Ausbau der Erneuerbaren Energien und die Steigerung der Energieeffizienz.
Das vorgelegte Maßnahmenpaket zielt auf effizienten Klimaschutz ab. Dazu gehört, dass Klimaschutz bezahlbar ist und mit der wirtschaftlichen Entwicklung Schritt hält – das gilt gleichermaßen für Industrie- als auch für Schwellenländer. Deshalb ergreift die Bundesregierung Maßnahmen, die eine günstige CO2-Bilanz und möglichst große Kosteneffizienz aufweisen, und damit die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen nicht beeinträchtigen und die Verbraucher nicht überfordern.
Die Bundesregierung bietet als deutschen Beitrag für ein internationales Klimaschutzabkommen nach 2012 an, die Emissionen bis 2020 um 40% unter das Niveau
von 1990 zu reduzieren. Dieses Angebot steht unter der Voraussetzung, dass die Europäische Union im selben Zeitraum ihre Emissionen um 30% gegenüber 1990 reduziert und andere Staaten vergleichbar ehrgeizige Ziele übernehmen. Das hier verabschiedete Paket von Gesetzen, Verordnungen und Berichten stellt einen wesentlichen Schritt zur Erreichung dieser Ziele dar und setzt ein klares Zeichen für die internationalen Klimaverhandlungen auf Bali.
Richtschnur der Energiepolitik der Bundesregierung bleibt das Zieldreieck aus Versorgungssicherheit, Wirtschaftlichkeit und Umweltverträglichkeit. Dazu gehört, dass Energiewirtschaft und Industrie verlässliche und wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen für ihre Investitionen haben. Gleichzeitig benötigen die Verbraucher kosteneffiziente Lösungen und transparente, verlässliche Rahmenbedingungen für ihre Konsum- und Investitionsentscheidungen. Die vorgelegten Rechtsetzungsvorhaben geben diese Verlässlichkeit - sie definieren jeweils für ihre Bereiche Ziele bis 2020 und unterlegen dies mit konkreten Maßnahmen.
Das Integrierte Energie- und Klimaprogramm dient gleichzeitig dem Standort Deutschland. Dadurch, dass im Verkehr, bei Heizung und Warmwasser, im Strom der Kohle-, Öl- und Gasverbrauch durch höhere Effizienz und den Einsatz Erneuerbarer Energien vermindert wird, verringert sich Deutschlands Abhängigkeit von Energieimporten.
Der Schlüssel dafür sind innovative Energietechnologien, und zwar auf Angebotsseite, dort wo Energie hergestellt wird (z.B. im Kraftwerksbereich oder bei den erneuerbaren Energien) und auf der Nachfrageseite, also dort, wo Energie verbraucht wird (z. B. bei Geräten, Fahrzeugen oder Gebäuden). Wer energiesparende Gebäude, Maschinen und Pumpen, Anlagen und Produkte der erneuerbaren Energien und Fahrzeuge mit einem geringen Kraftstoffverbrauch herstellt, hat bei steigenden Energiepreisen auf dem heimischen Markt, aber auch auf den Exportmärkten Wettbewerbsvorteile. Die Erhöhung der Energieeffizienz verringert die Abhängigkeit von Energieimporten und hält die finanzielle Last für Verbraucher und Wirtschaft in Grenzen. Das ist eine richtige Antwort auch auf steigende Energiepreise.
Das Programm setzt zudem wesentliche Modernisierungsimpulse im Bereich der Energie- und Klimaschutztechnologien, in denen Deutschland bereits weltweit Marktführer ist. Dies zahlt sich durch steigende Produktions- und Beschäftigungszahlen, eine hohe Wertschöpfungsquote im Inland und stetig neue Produkt-Innovationen in diesen Bereichen aus.
Zu einer modernen Energie- und Klimapolitik gehört, dass sich die Gesellschaft insgesamt
ihren Zielen verpflichtet fühlt und an deren Erreichung mitwirkt. Mit dem integrierten Energie- und Klimaprogramm legt die Bundesregierung die Grundlage für eine zukunftsgerichtete Energie- und Klimapolitik.
Die Bundesregierung legt Rechenschaft ab über die Erreichung ihrer Ziele und die Effekte der beschlossenen Maßnahmen. Deswegen werden die an der Umsetzung des Integrierten Energie- und Klimaprogramms beteiligten Ressorts im November 2010 und danach folgend alle zwei Jahre dem Bundeskabinett einen Bericht vorlegen, der die Wirkung des Energie- und Klimaprogramms insgesamt und der einzelnen Maßnahmen detailliert darstellt. Insbesondere sollen die Zielerreichung in den jeweiligen Bereichen und ihre Kosteneffizienz dargestellt werden. Grundlage des Berichts werden von der Bundesregierung beauftragte Erhebungen unabhängiger Gutachter sein. Sollte sich herausstellen, dass die bisherigen Maßnahmen nicht ausreichend bzw. nicht kosteneffizient sind, wird die Bundesregierung die bestehenden Politiken ergänzen sowie ggf. neue Maßnahmen vorschlagen und implementieren.
Zusammenfassung der wichtigsten Maßnahmen
Das Maßnahmenpaket des Integrierten Energie- und Klimaprogramms umfasst insbesondere folgende Schwerpunkte:
• Kraft-Wärme-Kopplung (BMWi)
Im Strombereich setzt die Bundesregierung auf den weiteren Ausbau der gekoppelten Erzeugung von Strom und Wärme (Kraft-Wärme-Kopplung). Um Brennstoffe effizient einzusetzen, soll bis 2020 der Anteil der hocheffizienten Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen an der Stromproduktion von derzeit ca. 12 % auf ca. 25 % verdoppelt werden. Die Novellierung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes, durch die der Bau von KWK-Neuanlagen und von Wärmenetzen gefördert wird, ist ein wesentlicher Baustein zur Erreichung dieses
Ziels. Ergänzt wird diese Maßnahme durch die Selbstverpflichtung der Wirtschaft. (IEKP-Maßnahme 1)
• Erneuerbare-Energien-Gesetz (BMU)
Das Ziel der Bundesregierung ist es, den Anteil der erneuerbaren Energien im Strombereich von derzeit gut 13 % auf 25-30 % im Jahre 2020 und danach kontinuierlich weiter zu erhöhen. Die Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), die u.a. die Vergütungen für Offshore-Windparks neu regelt, dient diesem Ziel. (IEKP-Maßnahme 2)
• Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (BMU)
Erneuerbare Energien im Wärmebereich haben ein großes Potential für Klimaschutz und für die Einsparung fossiler Brennstoffe. Der Anteil der Erneuerbaren Energien an der Wärmebereitstellung soll daher bis 2020 auf 14% steigen. Hierzu werden im Wärmegesetz Pflichten für die Nutzung Erneuerbarer Energien bei Neubauten im Rahmen der Wirtschaftlichkeit festgelegt. (IEKPMaßnahme 14)
• Biogaseinspeisung (BMWi)
Zur Erleichterung der Biogaseinspeisung in das Erdgasnetz wird der bestehende Rechtsrahmen konkretisiert und, wo erforderlich, verbessert. Dazu gehört die Konkretisierung der bestehenden gesetzlichen Regelungen, um noch bestehende Hindernisse der Biogaseinspeisung zu beseitigen. Damit wird die Einspeisung von Biogas in das Erdgasnetz deutlich erleichtert und wirtschaftlich attraktiv. (IEKP-Maßnahme 9)
• Eckpunkte Netzausbau (BMWi)
Das Kabinett hat Eckpunkte eines Netzausbaupakets beschlossen, in dessen Rahmen auch Maßnahmen zur Verbesserung der Netzintegration der Erneuerbaren Energien getroffen werden. Hierzu soll bis Mai 2008 ein Energieleitungsausbaugesetz beschlossen werden, welches unter anderem Regelungen für vordringliche Leitungsneubauvorhaben sowie ein gebündeltes Zulassungsverfahren für Seekabel zur Anbindung von Wind-Offshore-Anlagen beinhaltet. (IEKP-Maßnahme 2)
• Novelle des Energiewirtschaftsgesetztes (EnWG) zur Liberalisierung des Messwesens (BMWi)
Durch Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes soll das Strom-Messwesen mit Blick auf die Verbreitung intelligenter Stromzähler vollständig für Wettbewerb geöffnet werden. Durch die Liberalisierung der Strommessung sollen innovative Verfahren der Messung sowie auch lastabhängige, zeitvariable Tarife ermöglicht und gefördert werden. Dies kann Verbrauchern helfen, Energiekosten zu sparen und dazu beitragen, die Effizienz der Nutzung des Kraftwerksparks zu verbessern. Eine Verordnung zur Konkretisierung der Anforderungen wird im Mai 2008 verabschiedet. (IEKP-Maßnahme 4)
• Eckpunkte für einen Entwurf der Novelle der Energieeinsparverordnung (BMVBS / BMWi)
Im Gebäudebereich werden die energetischen Anforderungen der Energieein- sparverordnung stufenweise im Rahmen des wirtschaftlich Vertretbaren erhöht (30% in 2009, nach 2012 erneut in vergleichbarer Größenordnung). Hinzu kommt der Austausch von Nachtstromspeicherheizungen im Rahmen des wirtschaftlich Vertretbaren (1. Tranche 2020). Das Kabinett wird eine vollständige EnEV-Novelle im Mai 2008 beschließen. (IEKP-Maßnahme 10)
• Förderprogramme zur energetischen Sanierung von Gebäuden und sozialer Infrastruktur (BMVBS)
CO2-Gebäudesanierungsprogramm: Das bestehende CO2-Gebäudesanierungsprogramm wird weiterentwickelt und bis 2011 verstetigt. Zudem wird das Energiesparpotenzial, das in städtischen Strukturen und sozialer Infrastruktur vorhanden ist, besser ausgeschöpft. Hierzu werden aus dem Programm bis zu 200 Mio. EUR zur Zinsverbilligung von Darlehen an Kommunen eingesetzt. (IEKP-Maßnahme 12)
Programm zur energetischen Sanierung von Bundesgebäuden: Das Programm zur energetischen Sanierung von Bundesgebäuden wird über 2009 hinaus bis 2011 auf bisherigem Niveau verstetigt. (IEKP-Maßnahme 13)
Energetischen Modernisierung der sozialen Infrastruktur: 2008 startet der Investitionspakt Bund-Länder-Kommunen zur energetischen Sanierung sozialer Infrastruktur mit 200 Mio. EUR Bundesfinanzhilfen. Zusammen mit den Anteilen der Länder und Gemeinden ergibt das ein Fördervolumen von 600 Mio. EUR. (IEKP-Maßnahme 15)
• Allgemeine Verwaltungsvorschriften/Leitlinien zur Beschaffung energie- effizienter Produkte und Dienstleistungen (BMWi)
Mit dem Beschluss von Allgemeinen Verwaltungsvorschriften/Leitlinien zur umweltfreundlichen und energieeffizienten Beschaffung geht die Bundesregierung mit gutem Beispiel voran. Energieeffiziente Geräte und Dienstleistungen werden durch die bevorzugte Beschaffung gefördert. (IEKP-Maßnahme 24)
• Ausbau von Biokraftstoffen (BMU, BMF, BMELV)
Um zum Erreichen der energie- und klimapolitischen Ziele der Bundesregierung beizutragen, sollen der Anteil der Biokraftstoffe ausgebaut und ab dem Jahr 2015 stärker als bisher auf die Minderung von Treibhausgasemissionen ausgerichtet werden. Hierzu wird eine Novelle des Biokraftstoffquotengesetzes beschlossen, die dazu führt, dass der Anteil der Biokraftstoffe bis 2020 auf etwa 20 Volumenprozent (entspricht 17% energetisch) steigen wird. Durch eine Nachhaltigkeitsverordnung soll sichergestellt werden, dass bei der Erzeugung der Biomasse Mindestanforderungen an eine nachhaltige Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen und zum Schutz natürlicher Lebensräume erfüllt werden. Darüber hinaus müssen Biokraftstoffe ein bestimmtes Treibhausgas- Verminderungs- potenzial aufweisen. (IEKP-Maßnahme 17)
• Umstellung der Kfz-Steuer auf Schadstoff- und CO2-Basis (BMF)
Die Kfz-Steuer wird im Mai 2008 aufkommensneutral novelliert. Die Steuer orientiert sich für Neufahrzeuge ab 2009 an den Schadstoff- und CO2- Emissionen des Fahrzeugs. Dazu hat die Bundesregierung die zentralen Eckpunkte als Vorschlag an die Bundesländer verabschiedet. (IEKP-Maßnahme 18)
• Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (BMWi)
Um Anreize für den Kauf verbrauchsgünstiger, CO2-armer Pkw zu verstärken, wird eine verbraucherfreundliche und übersichtliche Kennzeichnung eingeführt. Eine entsprechende nationale Verordnung wurde erarbeitet, die spätestens im August 2008 erlassen werden soll (BMWi - Ministerverordnung). Bis dahin erfolgt ggf. ein Abgleich mit der angekündigten, aber noch nicht vorliegender EU-Regelung. (IEKP-Maßnahme 19)
• Verbesserte Lenkungswirkung der Lkw-Maut (BMVBS)
Die Bundesregierung hat den Entwurf einer Novelle der Mauthöheverordnung gebilligt, der Grundlage für einen Beschluss des Kabinetts im Mai 2008 werden soll. Durch diese Verordnung werden emissionsärmere Lastkraftwagen zukünftig relativ weniger stark belastet als Fahrzeuge mit höheren Emissionen, die stärker belastet werden. Die Bundesregierung wird das Wegekostengutachten 2007 (Aktualisierung des Wegekosten- gutachtens aus dem Jahre 2002) zügig auswerten, um dies bei der Beschlussfassung über die Verordnung im Mai 2008 ggf. berücksichtigen zu können. (IEKP-Maßnahme 20).
• Reduktion der Emissionen fluorierter Treibhausgase (Chemikalien- klimaschutzverordnung) (BMU)
Die Bundesregierung hat eine Verordnung beschlossen, durch die die Emissionen fluorierter Treibhausgase aus mobilen und stationären Kühlanlagen verringert werden. (IEKP-Maßnahme 23)
• Energieforschung und Innovation (BMWi, BMU, BMBF, BMVBS, BMELV)
In der Energieforschung wird die Bundesregierung neue Initiativen starten mit den Schwerpunkten Klimaschutz, Energieeffizienz, erneuerbare Energien und CO2-Speicherung. Damit soll auch die Technologieführerschaft deutscher Unternehmen auf den Weltmärkten weiter ausgebaut werden. (IEKP-Maßnahme 25)
• Fördermaßnahmen aus dem Bundeshaushalt (BMVBS, BMU, BMZ, BMWi, BMBF, BMELV, BMF)
Die Integrierte Energie- und Klimapolitik spiegelt sich auch im Bundeshaushalt wider. So stehen für das Haushaltsjahr 2008 für die Klimapolitik insgesamt rund 3,3 Mrd. € (einschließlich bis zu 400 Mio. € aus der Veräußerung von Emissionszertifikaten sowie rund 700 Mio. € aus der bilateralen und multilateralen Entwicklungszusammenarbeit) zur Verfügung. Dies sind im gesamten Bundeshaushalt 1,8 Mrd. € mehr als im Haushalt 2005. Auch in den kommenden Haushaltsjahren 2009 ff. wird der Ausbau einer effizienten Energie- und Klimapolitik im Einklang stehen müssen mit den Konsolidierungszielen der Bundesregierung, ihrer verabschiedeten Finanzplanung bis 2011 und der notwendigen weiteren Rückführung der Neuverschuldung des Bundes. Zusätzliche Ausgaben für den Klimaschutz können daher aus möglichen zusätzlichen Einnahmen der Veräußerung von Emissionszertifikaten und aus noch zu verhandelnden Anteilen eventueller Steuer- mehreinnahmen oder Umschichtungen im Bundeshaushalt zu finanzieren sein. Darüber entscheidet das Bundeskabinett im Rahmen seiner künftigen Haushaltsplanberatungen.
Die noch ausstehenden Maßnahmen (Energieeinsparverordnung, Umstellung der Kfz-Steuer auf Schadstoff- und CO2-Basis, Novelle der Heizkostenverordnung, Energie- leitungsausbaugesetz, Verordnung zum Messwesen, Mauthöheverordnung) werden im Mai 2008 dem Kabinett zur Beschlussfassung vorgelegt.
Die genaue Darstellung der einzelnen Maßnahmen inklusive der hier nicht genannten Maßnahmen des Integrierten Energie- und Klimaprogramms ergibt sich aus dem Gesamtbericht.