Bessere Riester-Förderung
Die vierte und letzte Förderstufe der Riester-Rente ist in Kraft getreten. Die erforderliche Gesamtsparleistung (Mindesteigenbeitrag plus Zulage) steigt damit auf vier Prozent des sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens. Die Eigenvorsorge besteht aus dem Eigenanteil und der Zulage, die der Staat direkt in den Altersvorsorgevertrag einzahlt. Gewährt werden eine Grundzulage sowie eine Kinderzulage für jedes Kind, für das Anspruch auf Kindergeld besteht. 2008 erhöhen sich für alle Riester-Sparer die Grundzulage auf 154 Euro und die Kinderzulage auf 185 Euro jährlich. Für Kinder, die 2008 oder später geboren werden und kindergeldberechtigt sind, wird die Kinderzulage sogar auf 300 Euro pro Jahr aufgestockt.
Beitrag zur Arbeitslosenversicherung
Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung sinkt am 1. Januar 2008 auf 3,3 von bisher 4,2 Prozent. Beschäftigte und Unternehmen werden dadurch im kommenden Jahr um mehr als sieben Milliarden Euro entlastet.
Betriebliche Altersvorsorge bleibt sozialversicherungsfrei
Bereits seit 2002 haben Beschäftigte das Recht, einen Teil ihres Lohns oder Gehalts zugunsten einer betrieblichen Altersversorgung umzuwandeln, um später eine Betriebsrente zu erhalten (Entgeltumwandlung). Der Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin muss diesem Wunsch nachkommen. Eine Pflicht des Arbeitgebers, sich an der Alterssicherung seiner Beschäftigten zu beteiligen, ist durch den Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung allerdings nicht entstanden.
Die Sozialversicherungsfreiheit der Entgeltumwandlung wird in gleicher Form und Höhe wie bisher über 2008 hinaus unbefristet fortgesetzt. Zusammen mit der entsprechenden Steuerfreiheit ergibt dies eine solide Grundlage für die Förderung der betrieblichen Altersversorgung. Sie bleibt damit auch in Zukunft eine attraktive Möglichkeit, eine Zusatzrente aufzubauen.
Persönliches Budget für Menschen mit Behinderung
Mit dem Persönlichen Budget haben Menschen mit Behinderungen die Möglichkeit, selbstbestimmt und gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Ab dem 1. Januar 2008 besteht ein Rechtsanspruch auf diese Leistungsform. Das Persönliche Budget gibt Leistungsempfängern die Wahlfreiheit: auf Antrag bei den Rehabilitationsträgern können sie künftig zwischen einer Geldleistung oder einem Gutschein wählen. Diese treten an die Stelle der bisherigen Sachleistungen. Betroffene können damit ihre erforderlichen Aufwendungen selbst bezahlen.
Das Persönliche Budget steht grundsätzlich für alle notwendigen Leistungen zur Verfügung. Es kann sich dabei beispielsweise um Arznei-, Verbands-, Heil- und Hilfsmittel, Arbeitsassistenz oder Kraftfahrzeughilfe handeln. Ebenfalls abgedeckt werden: Hilfen zur Teilhabe am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben, Frühförderung bei behinderten Kindern sowie Hilfen zum selbstbestimmten Wohnen in betreuten Wohnmöglichkeiten. Darüber hinaus können Pflegeleistungen der Pflegeversicherung und der Sozialhilfe sowie Krankenkassenleistungen mit dem Persönlichen Budget bestritten werden.
Weitere Entlastung des Mittelstandes
Mit dem Zweiten Mittelstandsentlastungsgesetz (MEG II) werden weitere Informationspflichten und bürokratische Lasten für Unternehmen abgeschafft. Es wird mit einer Entlastung mittelständischer Unternehmen und der Verwaltung von voraussichtlich mehr als 100 Millionen Euro gerechnet.
Folgende Erleichterungen sind am 1. Januar 2008 in Kraft getreten:
• Existenzgründer werden in den ersten drei Jahren unter bestimmten Voraussetzungen von statistischen Meldepflichten befreit. Betroffen sind ca. 7.100 Existenzgründer, die damit
Bürokratiekosten von rund 1,2 Millionen Euro sparen.
• Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten sollen im Kalenderjahr in höchstens drei
Stichprobenerhebungen für Bundesstatistiken mit Auskunftspflicht einbezogen werden.
• Datenübertragung vereinfacht die Erstellung von Arbeitgeberbescheinigungen für Entgeltersatzleistungen. Hierfür können künftig bereits mit den Sozialversicherungsträgern
abgestimmte Datensätze genutzt werden. Das vermeidet bei den etwa 2,8 Millionen
Abrechnungsstellen unnötige Kosten für jährlich mehrere hunderdtausend Kranken-, Verletzten-, Mutterschafts- und Kindergeldbescheinigungen.
• Die bisher übliche Vorausbescheinigung des Arbeitgebers für die Rentenversicherung wird durch eine automatisch erzeugte Sozialversicherungsmeldung ersetzt. Bei durchschnittlich 800.000 Neurentnern jährlich ergibt sich für die Unternehmen eine Kostenentlastung von rund acht Millionen Euro.
• Für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2007 enden, gilt eine vereinfachte steuerliche
Buchführungspflicht: Die Gewinnschwelle für die Bilanzierungspflicht ist von 30.000 auf 50.000 Euro angehoben worden. Künftig können mehr Steuerpflichtige als bisher anstelle einer Bilanz eine Einnahmeüberschussrechnung erstellen.
Preiskontrolle bei Strom und Lebensmitteln
Stromkonzerne sind ab 1. Januar 2008 verpflichtet, dem Kartellamt in Zweifelsfällen nachzuweisen, dass ihre Strom- und Gaspreise gerechtfertigt sind. Die Kartellbehörden können so künftig einen Missbrauch leichter feststellen. Die Unternehmen dürfen keine Entgelte oder Geschäftsbedingungen verlangen, die ohne sachlichen Grund ungünstiger sind als bei anderen Unternehmen. Es dürfen auch keine Preise verlangt werden, die in unangemessener Weise die Kosten überschreiten. Dies gilt für die Erzeugung, den Großhandel und den Vertrieb von Strom und Gas.
Diese Regelung im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen gilt zunächst bis 2012. Sie soll jedoch so lange bestehen bleiben, bis ein wirksamer Wettbewerb hergestellt ist. Künftig dürfen grundsätzlich auch keine Lebensmittel unter dem so genannten Einstandspreis verkauft werden. Das Bundeskartellamt versteht unter dem Einstandspreis den Herstellerpreis abzüglich aller Rabatte und Vergünstigungen. Diese Regelung begrenzt den ruinösen Preiswettbewerb. Kleine und mittlere Lebensmittelhändler werden so vor unbilligen Verdrängungspraktiken durch marktstarke Handelskonzerne geschützt.
ERP-Wirtschaftsförderung 2008
Im ERP-Wirtschaftsplangesetz werden die konkreten Förderansätze in den einzelnen ERP-Programmen für das Jahr 2008 geregelt. Das Fördervolumen beträgt rund 4 Milliarden Euro, davon sind 1,71 Milliarden Euro für Investitionen in den neuen Bundesländern vorgesehen. Vor allem Existenzgründer und mittelständische Unternehmen können die zinsgünstigen Finanzierungsmittel des ERP-Sondervermögens in Anspruch nehmen. Ziel ist es, ein wirtschaftlich günstiges Umfeld zu schaffen, um die Innovationskraft und den Ideenreichtum der kleinen und mittleren Unternehmen voll auszuschöpfen. Die ERP-Förderung erhöht die Wettbewerbsfähigkeit des Mittelstandes und hilft dabei, bestehende Arbeitsplätze zu sichern und neue zu schaffen.
Medizinische Vorsorge
Am 1. Januar 2008 wird ein weiteres Element der Gesundheitsreform wirksam: die Chroniker-Richtlinie. Sie soll die Bereitschaft der gesetzlich Versicherten erhöhen, Früherkennungsuntersuchungen in Anspruch zu nehmen. Wer chronisch erkrankt und deshalb bei den Zuzahlungen von der halbierten Belastungsgrenze (1 statt 2 Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt) profitieren will, muss künftig nachweisen, dass er sich vor der Erkrankung über die relevanten Vorsorgeuntersuchungen zumindest hat beraten lassen. Die Beratung kann von jedem Arzt vorgenommen werden, der auch berechtigt ist, die Vorsorgeuntersuchung durchzuführen. Die Versicherten können sich auf der Grundlage der Beratung entscheiden, ob sie die Vorsorgeuntersuchung in Anspruch nehmen wollen.
Die Regelung ist zunächst auf die Vorsorgeuntersuchungen zur Früherkennung von Brustkrebs, Darmkrebs und Gebärmutterhalskrebs beschränkt, soll in Zukunft aber auf weitere Vorsorgeuntersuchungen ausgedehnt werden. Sie gilt für alle Frauen, die nach dem 1. April 1987 geboren wurden, und alle Männer, die nach dem 1. April 1962 geboren wurden. Die Krankenkassen stellen ein Bonusheft zur Verfügung, mit dem die regelmäßige Inanspruchnahme der Vorsorgeuntersuchungen nachgewiesen werden kann.
Gleichbehandlung in der privaten Krankenversicherung
Private Krankenversicherungen dürfen ab dem 22. Dezember 2007 keine Tarife mehr anbieten, bei denen nur die Gruppe der weiblichen Versicherten die Kosten für Schwangerschaften und Entbindungen trägt. Bereits laufende Verträge können die Versicherungen zum 1. Januar 2008 so ändern, dass diese Kosten auch aus den Beiträgen der männlichen Versicherten finanziert werden.
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