Im Rahmen des Treffens von Bundeskanzlerin Angela Merkel mit den ostdeutschen Ministerpräsidenten wurde unter anderem das Thema Rentenangleichung eingehend besprochen.
Die Bundesregierung strebt an, die innere Einheit Deutschlands zu vollenden. Sie will gleiche Lebensbedingungen in Ost und West schaffen. Dazu gehört auch ihr Ziel, die Ostrenten so schnell wie möglich an die Westrenten anzugleichen.
Von den derzeit gut 20 Millionen Rentnern leben vier Millionen, also jeder Fünfte, in den neuen Bundesländern. Wie dieses Vorhaben umgesetzt werden kann, dazu sollen nunmehr konkrete Berechnungen unter Maßgabe der nachstehenden Überlegungen ausgearbeitet werden. Die Renten in den neuen Bundesländern folgen den Löhnen im Osten. In jenem Maße, in dem sich die Einkommen der Beschäftigten im Osten an diejenigen im Westen angleichen, gleichen sich auch die Renten an. Die Renten im Osten holten seit 1990 mit jeder Rentenanpassung weiter auf.
Das Verhältnis der verfügbaren Nettostandardrente im Osten zur vergleichbaren Westrente liegt aktuell bei 88,1 Prozent. Am 1. Juli 1990 hatte die verfügbare Oststandardrente nur 40,3 Prozent der vergleichbaren Westrente ausgemacht. Dies veranschaulicht den enormen Aufholprozess der Renten in den neuen Ländern in den vergangenen 18 Jahren.
Im Einigungsvertrag wurde das Ziel festgeschrieben, mit der Angleichung der Löhne und Gehälter in den neuen Ländern an diejenigen in den alten Ländern auch eine Angleichung der Renten zu verwirklichen. Der Anstieg der Löhne und Gehälter hat sich im Vergleich zu den ersten Jahren nach der Wiedervereinigung verlangsamt. Die Renten als Ersatz des Arbeitseinkommens können nicht vor den Löhnen an das Einkommensniveau des Westens angeglichen werden. Und die Lohnentwicklung im Osten muss mit der Produktivität im Einklang stehen, damit wettbewerbsfähige Arbeitsplätze entstehen. Gegen eine vorzeitige Angleichung der Ost- an die Westrenten spricht maßgeblich, dass im Gegenzug die Hochwertung der im Osten erzielten Arbeitsverdienste auf das Westniveau aufgegeben werden müsste.
Zur Verdeutlichung: Im Westen muss ein Arbeitnehmer im Jahr 2008 30.084,00 EUR (vorläufiges durchschnittliches Bruttojahresarbeitsentgelt) verdienen, um einen Entgeltpunkt in der Rentenversicherung gutgeschrieben zu bekommen.
Im Osten muss ein Arbeitnehmer lediglich 25.436,71 EUR verdienen, um ebenfalls einen Entgeltpunkt gutgeschrieben zu bekommen. Sein Einkommen wird nämlich für die Rentenberechnung mit dem Wert 1,1827 (vorläufiger Wert für 2008) hochgewertet. Ein Entgeltpunkt erhöht die monatliche Rente derzeit um 26,56 EUR (aktueller Rentenwert) im Westen und 23,34 Euro im Osten (aktueller Rentenwert Ost). Würde die Hochwertung des Einkommens entfallen, so bekäme der Arbeitnehmer nur noch 0,84549 Entgeltpunkte gutgeschrieben.
Die durchschnittlich verfügbaren Renten liegen in den neuen Ländern sowohl bei den Männern mit rund 999 Euro als auch bei den Frauen mit rund 668 Euro über denjenigen in den alten Ländern (Männer: 963, Frauen 486). Die durchschnittliche monatliche Versichertenrente für Frauen liegt damit um 39 Prozent über dem vergleichbaren Wert im Westen. Einschränkend gilt es zwar zu bedenken, dass zusätzliche Einkünfte aus betrieblicher oder privater Altersvorsorge im Osten eine stärker untergeordnete Rolle als im Westen spielen.
Zugleich muss auch dem Umstand Rechnung getragen werden, dass die Beitragseinnahmen in den neuen Bundesländern schon derzeit nicht ausreichen, um die Rentenausgaben im Osten zu finanzieren. Der Finanztransfer von West nach Ost lag 2007 bei rund 14 Milliarden EUR. Das entspricht etwa 1,4 Beitragssatzprozentpunkten. Für 2008 wird ein vergleichbarer Wert erwartet.
Eine sofortige oder stufenweise Angleichung der Ost- an die Westrenten abgekoppelt von der Lohnentwicklung würde die Rentenkasse zusätzlich mit rund 6 Milliarden Euro belasten. Dies entspräche einer Beitragssatzsteigerung um rund 0,6 Prozentpunkte. Damit würden die bisherigen Erfolge bei der Stabilisierung der Lohnnebenkosten weitgehend zunichte gemacht. Die Entlastung des Faktors Arbeit ist Voraussetzung für mehr Wachstum und Beschäftigung.
Hintergrund: Der Bundesrat hatte die Bundesregierung um die Vorlage von Modellrechnungen gebeten, wie die Sonderregelungen für die Rentenberechnung in den neuen Ländern künftig entfallen können. Änderungen bei der Berechnung und Veränderung des aktuellen Rentenwerts müssen so abgewogen werden, dass sie auch für die heutigen Beitragszahler und zukünftigen Rentenbezieher tragbar sind.
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