Der Bundesrat hat der Mauthöheverordnung zugestimmt. Damit stehen 2009 gut eine Milliarde EUR mehr für den Bau und Erhalt der Verkehrswege zur Verfügung.
Das Straßengüterverkehrsgewerbe wird jährlich 600 Millionen EUR aus den Mauteinnahmen über konkrete Entlastungsmaßnahmen zurückbekommen. Die LKW-Maut wird künftig stärker als umweltpolitisches Lenkungsinstrument eingesetzt. Die Gestaltung der Mautklassen trägt dazu bei, den Einsatz von schadstoffärmeren Nutzfahrzeugen zu stärken und damit die CO2-Emissionen und die Feinstaubbelastung zu senken.
Die Verordnung umfasst drei wesentliche Punkte:
• Mautspreizung: Die Mautgebühren für Lkw mit hohem Schadstoffausstoß dürfen bis zu doppelt so hoch sein. Die niedrigsten Gebühren zahlen Fahrzeuge, die die strengsten Emissionsnormen erfüllen. Die Regelung gilt für alle Lkw über 12 Tonnen. Die stärkere Differenzierung schafft Anreize für den Einsatz von schadstoffarmen Nutzfahrzeugen.
• Feinstaubminderung: Lastwagen mit einem Partikelminderungssystem kommen ebenfalls besser weg. Fahrzeuge mit einem Filter werden in die nächst günstigere Mautkategorie eingeordnet. Wer nachrüstet, ist wirtschaftlich im Vorteil.
• Erhöhung der Mautsätze: Die tatsächlichen Kosten zum Unterhalt des Straßennetzes fließen auf der Basis des Wegekostengutachten 2007 in die neuen Mautsätze ein. Die derzeit geltenden Mautsätze basieren auf der Berechnung des Wegekostengutachtens 2002.
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