Familienpolitik hat in Deutschland in den Jahren 2005–2009 erheblich an Bedeutung gewonnen. Wir haben es geschafft, die Familienpolitik als ein politischens Schwerpunktthema zu etablieren.
In der 16. Legislaturperiode ist es uns gelungen, wichtige familienpolitische Vorhaben zu realisieren oder auf den Weg zu bringen. Die Familienpolitik der unionsgeführten Bundesregierung hatte eine klare Botschaft: Wir brauchen passende Rahmenbedingungen, damit Familienleben in unserer Gesellschaft bestmöglich realisiert werden kann. Vom Wunsch nach dem ersten Kind bis zur Unterstützung im Alter erleben Familien zahlreiche Lebensphasen mit immer neuen Herausforderungen. Egal, ob Großfamilie oder alleinerziehend – gemeinsam ist allen ein großer Bedarf an Unterstützung vor allem in den Bereichen Zeit, Geld und Infrastruktur. Die Bundesregierung hat daran gearbeitet, mit einem Maßnahmenmix Familien wirksam zu unterstützen und zusammen mit zahlreichen Partnern für ein familienfreundliches Klima in Deutschland zu werben. Dies zahlt sich aus. Gerade in Zeiten der Wirtschaftskrise sind die Stabilisierung von Familieneinkommen, Armutsvermeidung und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf noch stärker in den Fokus familienpolitischer Ziele gerückt.
1. Elterngeld
Ein Meilenstein war die Einführung des Elterngeldes. Das Elterngeld, das Anfang 2007 das vorherige Erziehungsgeld abgelöst hat, markierte einen Paradigmenwechsel und wurde zum Symbol der neuen Familienpolitik.
Die Erwartungen waren hoch und haben sich erfüllt. Wesentlich mehr Eltern (nahe 100 Prozent) als früher beim Erziehungsgeld beziehen heute das Elterngeld. Indem es das wegfallende Einkommen zu einem großen Teil ersetzt, hilft das Elterngeld, die finanzielle Achterbahn zu vermeiden, die bisher oft mit der Geburt eines Kindes verbunden war. Im Januar 2009 wurde das Bundeselterngeldgesetz erstmals gezielt verbessert. Um Eltern mehr Flexibilität zu bieten, kann die Bezugsdauer des Elterngeldes nun einmalig ohne Begründung geändert werden.
Zudem erhalten Großeltern Anspruch auf Elternzeit, wenn ihre Kinder minderjährig sind oder während der Schulzeit oder Ausbildung ein Kind bekommen haben. Die Partnerkomponente beim Elterngeld wirkt.
Die Quote der Väter, die sich – unterstützt durch das Elterngeld – an der Betreuung des Neugeborenen beteiligen, ist kontinuierlich gestiegen von 10,5 Prozent in 2007 (bewilligte Anträge) über 15,6 Prozent im Jahr 2008 (beendete Leistungsbezüge) und beträgt nach der neuesten Statistik für das 1. Quartal 2009 18,4 Prozent. Im Vergleich zum Erziehungsgeld, das im letzten Quartal 2006 nur zu 3,5 Prozent von Vätern in Anspruch genommen wurde, zeigt sich der enorme Anstieg der Väterbeteiligung.
2. Ausbau der Kinderbetreuung
Mit dem Kinderförderungsgesetz haben wir uns für mehr Vereinbarkeit von Familie und Beruf, für mehr Bildung für alle Kinder und für bessere Zukunftsperspektiven in Deutschland eingesetzt.
Das Gesetz trat im Dezember 2008 in Kraft und regelt vorrangig den Ausbau eines qualitativ hochwertigen Betreuungsangebots für Kinder unter drei Jahren. In einer ersten Stufe erweitert es die Kriterien, nach denen ein Betreuungsplatz zur Verfügung gestellt werden muss.
Ab dem Jahr 2013 werden dann alle Kinder mit dem vollendeten ersten Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf frühe Förderung in einer Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege haben. Ab 2013 soll für diejenigen Eltern, die ihre Kinder von einem Jahr bis zu drei Jahren nicht in Einrichtungen betreuen lassen wollen oder können, eine monatliche Zahlung (zum Beispiel Betreuungsgeld) eingeführt werden.
Im März 2008 haben rund 18 Prozent der Kinder im Alter von unter drei Jahren ein Angebot in einer Tageseinrichtung oder in der Kindertagespflege in Deutschland in Anspruch genommen. Im Vergleich zum Vorjahr ist das ein Zuwachs von 2,3 Prozentpunkten. Jedes achte Kind dieser Altersgruppe in den westlichen Bundesländern ist in Kindertagesbetreuung, in den östlichen Bundesländern sind es weiterhin mehr als zwei Fünftel.
Um im Jahr 2013 die mit Ländern und Kommunen vereinbarte bundesdurchschnittliche Quote der Inanspruchnahme von 35 Prozent zu erreichen, muss das gegenwärtige Betreuungsangebot in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege noch deutlich, um rund 23 Prozentpunkte, gesteigert werden. Die Bundesregierung hat die entscheidenden Voraussetzungen geschaffen, damit die fehlenden Kinderbetreuungsplätze zügig angeboten werden können: Wir beteiligen uns an den Kosten des Ausbaus der Kindertagesbetreuung zu einem Drittel, obwohl es sich um eine Pflichtaufgabe der Länder handelt. Insgesamt vier Milliarden Euro stehen bis 2013 für die erforderlichen zusätzlichen Betriebs- und Investitionskosten bereit.
Anschließend ab 2014 werden vonseiten des Bundes dauerhaft jährlich 770 Millionen Euro für den laufenden Betrieb zur Verfügung gestellt. Die Bundesregierung unterstützt durch das „Forum frühkindliche Bildung“ und das „Aktionsprogramm Kindertagespflege“ außerdem die Bemühungen der Länder, Kommunen und Träger, für mehr Qualität in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege zu sorgen. Abgerundet werden diese Maßnahmen durch den Investitionsschub, der vom Zukunftsinvestitionsgesetz zur kurzfristigen Belebung der Konjunktur ausgehen soll.
Hierfür stehen in den Jahren 2009 und 2010 insgesamt zehn Milliarden Euro Bundesmittel zur Verfügung, zu denen Mittel von Ländern und Kommunen von mindestens 3,3 Milliarden Euro hinzukommen. Um die Nachhaltigkeit des Investitionsschubs zu sichern, liegt der Schwerpunkt der Investitionen mit 6,5 Milliarden Euro (Bund) auf dem Bereich der Bildungsinfrastruktur.
Als Förderbereich ist dabei ausdrücklich die frühkindliche Infrastruktur benannt. Diese Finanzhilfen ergänzen wirksam die Beteiligung des Bundes an den bis 2013 anfallenden Investitionskosten für neue Betreuungsplätze.
3. Kinderzuschlag
Um mehr Familien gezielt fördern zu können und Kinder vor Armut zu bewahren, wurde der
Kinderzuschlag im Jahr 2008 weiterentwickelt. Eltern erhalten bis zu 140 Euro Kinderzuschlag, wenn sie einen erheblichen Beitrag zur Deckung ihres Lebensunterhalts leisten und mit dem Kinderzuschlag, dem Kindergeld und dem Wohngeld den Gesamtbedarf der Bedarfsgemeinschaft decken können. Einheitliche und deutlich niedrigere Grenzen für das Mindesteinkommen und die Reduzierung der Abschmelzrate (50 Prozent) bei zusätzlichem Einkommen sorgen nunmehr dafür, Familien im Niedrigeinkommensbereich spürbar zu entlasten. Mit einem neuen Wahlrecht kann auch die besondere Situation von Alleinerziehenden besser berücksichtigt werden – der Zugang zum Kinderzuschlag wird ihnen erleichtert. Auch die Entfristung des Kinderzuschlags trägt dazu bei, den Wirkungskreis deutlich zu erhöhen. Wir erreichen nunmehr 260.000 Kinder und mehr als 100.000 Familien. Das ist ein Zuwachs von mehr als 150 Prozent.
4. Kindergeld
Seit Januar 2009 erhalten Familien mehr Kindergeld. Mit dem Familienleistungsgesetz ist eine Erhöhung um 10 Euro auf 164 Euro für das erste und zweite Kind sowie eine neue Staffelung und weitere Erhöhung ab dem dritten Kind festgelegt worden. Kinderreiche Familien bekommen danach für das dritte Kind 179 Euro und ab dem vierten Kind 195 Euro monatlich gezahlt. Mit der Erhöhung und verbesserten Staffelung des Kindergeldes ist neben dem Ausbau des Kinderzuschlags ein weiterer wichtiger Schritt zur Armutsprävention insbesondere von kinderreichen Familien gelungen.
5. Erfolgsfaktor Familie
Und weil neben Einkommen und Infrastruktur auch Zeit für das Wohlergehen von Familien entscheidend ist, haben wir uns als weiteres Ziel gesetzt, eine familienbewusste Arbeitswelt zu schaffen und das Programm „Erfolgsfaktor Familie“ ins Leben gerufen. Das Anfang 2006 in enger strategischer Kooperation mit Wirtschaftsverbänden und Gewerkschaften gestartete Unternehmensprogramm „Erfolgsfaktor Familie“ hat zusammen mit dem gegründeten Unternehmensnetzwerk nachweislich dazu beigetragen, Familienfreundlichkeit als harten Standort- und Wettbewerbsfaktor für Unternehmen in West- und Ostdeutschland zu etablieren. Familienfreundliche Arbeitsbedingungen sind eine entscheidende Voraussetzung für eine gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Inzwischen gibt es eine Vielzahl von engagierten Unternehmen, die die Vorteile einer familienbewussten Personalpolitik erkannt haben und ihren Beschäftigten mit innovativen Konzepten die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtern.
6. Mehr Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Alleinerziehende
In der zu Ende gehenden Legislaturperiode haben wir neue Handlungskonzepte zur Unterstützung Alleinerziehender entwickelt.
Alleinerziehende sind keine Randgruppe: Fast jede fünfte Familie in Deutschland ist alleinerziehend, über zwei Millionen minderjährige Kinder leben bei ihren alleinerziehenden Müttern oder Vätern.
Obwohl der Wunsch alleinerziehender Eltern nach wirtschaftlicher Selbstständigkeit groß ist, reichen die vorhandenen Rahmenbedingungen häufig nicht aus, um Familie und Beruf miteinander vereinbaren zu können. Ein Anteil von 41 Prozent der Alleinerziehenden erhält Leistungen der Grundsicherung für Arbeit. Etwa 50 Prozent der Kinder unter 18 Jahren, die SGB-IILeistungen erhalten, sind alleinerziehenden Bedarfsgemeinschaften zuzuordnen. In einer kooperativen Partnerschaft – Perspektive Alleinerziehende – haben wir und die Bundesagentur für Arbeit gemeinsam daran gearbeitet, Lösungen für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu etablieren.
Im Frühjahr 2009 haben zwölf von uns geförderte Pilotstandorte ihre Arbeit aufgenommen. Diese Projekte sollen vor allem Impulse für eine bundesweit verbesserte Integration von Alleinerziehenden in den Arbeitsmarkt geben und die Netzwerkarbeit verbessern.
7. Lokale Bündnisse für Familien
Die Lokalen Bündnisse für Familie leisten einen wesentlichen Beitrag zu einer nachhaltigen Familienpolitik in Deutschland. Sie verbessern die familienfreundliche Infrastruktur in Städten und Gemeinden weiter und schaffen Zeit für Familien.
An über 560 Standorten im gesamten Bundesgebiet gibt es Lokale Bündnisse für Familien – und immer neue kommen hinzu. Ein Servicebüro zur Unterstützung und Koordinierung der Standorte wird von der Bundesregierung und aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) finanziert. In den Bündnissen engagieren sich Kommunen, Unternehmen, Kirchen, Kammern, Gewerkschaften, Verbände, Stiftungen, freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe, Mehrgenerationenhäuser und viele andere vor Ort für Familien.
Das Servicebüro berät die Bündnisse bei der Gründung, der Projektorganisation und der Öffentlichkeitsarbeit. Die bundesweite Initiative bietet mit Bündnisforen, Regionalworkshops und Kooperationspartnerbörsen eine Plattform für Vernetzung sowie für Informations- und Erfahrungsaustausch.
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