Aus Partei und Fraktion 2008   

Aus Partei und Fraktion 2008

Europäische Agrarpolitik - Chancen für die deutsche Landwirtschaft

22.04.08 | Berlin

Die Europäische Kommission hat im November 2007 ihren Entwurf für eine Vereinfachung und weitere Modernisierung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) veröffentlicht.

Der so genannte „Gesundheits-Check“ der GAP soll die Umsetzung der tief greifenden Agrarreform aus dem Jahr 2003 verbessern und zu weiteren Vereinfachungen führen. Zudem sollen die neuen Herausforderungen wie der Klimawandel, die Bioenergieerzeugung, die Wasserbewirtschaftung und die Erhaltung der Biodiversität berücksichtigt werden.

Die CDU/CSU-Bundestagfraktion begrüßt die Grundidee der Funktionsüberprüfung der Agrarreform von 2003. Ziel einer Nachjustierung muss es sein, die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen und europäischen Landwirtschaft zu stärken.

Bis zur Vorlage der Gesetzestexte zur Anpassung der Reformbeschlüsse von 2003 muss für eine intensive Diskussion über die Ausgestaltung der einzelnen Elemente der GAP geführt werden, wie z.B. die Sicherheit der Direktzahlungen für die einzelnen Betriebe bis 2013, die Gestaltung des Übergangs bis zum Auslaufen der Milchquotenregelung im Jahr 2015 oder die Erhaltung einer Landbewirtschaftung in strukturell benachteiligten Gebieten. Die Grundsätze der GAP gilt es auch im Rahmen der laufenden WTO-Verhandlungen nachhaltig zu vertreten.

1. Verlässlichkeit heißt nicht Stillstand
Die Überprüfung der Einzelmaßnahmen stellt keine neue Reform der GAP dar. Allen Forderungen nach einer neuen grundlegenden Reform wird eine Absage erteilt.

Nach den Reformen von 1992, 2000 und 2003 und der Neugestaltung der Marktordnungen für Zucker, Wein sowie Obst und Gemüse dürfen die Entscheidungen für eine reformierte und auf die aktuellen Anforderungen ausgerichtete Agrarpolitik nicht schon wieder infrage gestellt werden.

Zur Verlässlichkeit gehört auch, bereits heute darauf hinzuweisen, dass nach dem Jahr 2013 mit einer Reduzierung der Direktzahlungen aufgrund der Erweiterung der EU auf 27 Staaten zu rechnen ist.

Die bis zum Ende der laufenden Finanzierungsperiode zur Verfügung stehenden Mittel sind vor allem in die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, die Förderung benachteiligter Gebiete und in Strukturanpassungen zu investieren.
Grundsätzlich dürfen im Health Check keine weiteren Kürzungen bei den Betriebsprämien vorgenommen werden.

Die Unionsfraktion steht für Verlässlichkeit, Planungssicherheit und Zukunftsfestigkeit der Agrarreform von 2003.

2. Cross Compliance: weitere Vereinfachung und Harmonisierung notwendig

Wir begrüßen die Beschlüsse der EU-Agrarminister vom Dezember 2007, mit der die Regelungen im Bereich von Cross Compliance vereinfacht worden sind, als wichtigen Schritt zur Entbürokratisierung von Vorschriften im Bereich der Land- und Forstwirtschaft.
Im Rahmen des Health Checks sollten alle Anstrengungen für weitere Vereinfachungen der Cross Compliance-Vorschriften unternommen, aber keine Erweiterungen vorgenommen werden.

Daher fordern wir die Bundesregierung nachdrücklich auf, sich auf EU-Ebene gegen die Schaffung eines Bodenerosionskatasters einzusetzen, welches als Folge der GAP-Reform von 2003 im kommenden Jahr eingeführt werden soll. Die Schaffung eines solchen Katasters würde die Entbürokratisierungsbemühungen bei Cross Compliance konterkarieren.

Die Unionsfraktion fordert eine weitere Vereinfachung und Harmonisierung der Vorschriften von Cross Compliance.

3. Direktzahlungen: weitere Entkopplung notwendig

Durch die Agrarreform von 2003 wurden die meisten Direktzahlungen von der Produktion entkoppelt und in die Betriebsprämienregelung einbezogen. Damit wird dem Grundprinzip der Agrarreform von 2003 Rechnung getragen.
Es ist jedoch den Mitgliedstaaten bis heute möglich, bestimmte Prämienelemente gekoppelt zu halten. Die unterschiedliche Entkopplung der Tierprämien in den Mitgliedstaaten hat z.B. zu deutlichen Wettbewerbsverzerrungen auf dem Binnenmarkt geführt. Eine Abschaffung bzw. Einschränkung der Kopplungsmöglichkeiten ist daher zu prüfen.
Die Aufforderung zur Überprüfung der noch gekoppelten Pflanzenprämien gilt insbesondere für die Energiepflanzenprämie, die sich als wenig effizient und sehr bürokratisch herausgestellt hat.

Die Unionsfraktion befürwortet EU-weit eine weitere Entkopplung der Direktzahlungen.

4. Keine pauschalen Kürzungen der Direktzahlungen


Wir sind gegen eine pauschale, betriebsgrößenabhängige Kürzung der Direktzahlungen, da Deutschland der Hauptbetroffene einer solchen Festlegung wäre.

Eine stufenweise Erhöhung der Modulation von Direktzahlungsmittel in die 2. Säule lehnen wir ab. Diese Mittel werden von den Betrieben der Land- und Ernährungswirtschaft zur Finanzierung notwendiger Investitionen dringend benötigt, um ihre Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen. Nur so können Wertschöpfung und Arbeitsplätze im ländlichen Raum gesichert und ausgebaut werden.

Bereits heute sind weitere Kürzungen der Direktzahlungen aus Gründen der Haushaltsdisziplin der EU bereits vorprogrammiert, z.B. für die Finanzierung der Agrarausgaben durch den Beitritt von Bulgarien und Rumänien.

Die Unionsfraktion ist gegen jegliche Kürzungen der Direktzahlungen, gleich ob als Degression, höhere oder progressive Modulation, Anwendung höherer Untergrenzen oder gemäß den Vorschriften des aktuellen oder modifizierten Art. 69 der VO (EG) Nr. 1782/2003.

5. Milchquotenregelung: Ausstieg begleiten


Nach geltender Beschlusslage läuft die EU-Milchmarktregelung am 31. März 2015 aus. Wir fordern die EU-Kommission auf, ein Gesamtkonzept von Begleitmaßnahmen vorzulegen, damit die Produktion in strukturell und von der Natur benachteiligten Gebieten, u.a. in wettbewerbsschwachen Mittelgebirgsregionen und Berggebieten sowie in absoluten Grünlandgebieten, gehalten werden kann.

Dazu fordern wir eine Aufstockung der Investitionsförderung aus einem auf EU-Ebene zu schaffenden Fonds sowie die Sicherung und Erweiterung von Maßnahmen im Rahmen bestehender Instrumente zur Förderung sensibler Gebiete als Entgelt für die Pflege und Erhaltung der Kulturlandschaft mit Bindung an die landwirtschaftliche Tierhaltung.
Die im EU-Haushalt für den Milchmarkt veranschlagten und nicht ausgeschöpften Mittel der GAP sollen für Maßnahmen zur Finanzierung von Begleitmaßnahmen verwendet werden.

Wir teilen die Position von Bundesregierung und Bundesrat, dass eine Senkung der Superabgabe und gleichzeitig die Einführung einer EU-weiten Saldierung von Unter- und Überlieferungen des Milchkontingents wirkungsvolle und zielgerichtete Maßnahme zur Vorbereitung auf das Ende der Milchquotenregelung darstellen. Diese Maßnahmen sind der von der EU-Kommission geplanten schrittweisen Anhebung der Milchquote vorzuziehen.

Die Unionsfraktion fordert von der EU-Kommission ein Gesamtkonzept von Begleitmaßnahmen zum Ausstieg aus der Milchquotenregelung.

6. Flächenstilllegung: Keine Rechtfertigung mehr als Marktinstrument


Die Nachfragesituation bei Bioenergie sowie bei Lebens- und Futtermitteln hat sich fundamental geändert.
Die vollständige Abschaffung der Flächenstilllegungsverpflichtung ist daher konsequent und richtig. Dies würde auch das System der Direktzahlungen vereinfachen und Bürokratie abbauen.

Die positiven ökologischen Effekte der Flächenstilllegung können über die Agrarumweltmaßnahmen der 2. Säule der GAP sichergestellt werden.

Die Unionsfraktion fordert den Wegfall der Flächenstilllegung.

7. Krisenmanagement: Marktverzerrungen vermeiden


Mit dem Abbau von Preisstützungs- bzw. Mengensteuerungsinstrumenten und der Einführung von Direktzahlungen wurde die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Landwirtschaft deutlich verbessert.

Trotz positiver mittelfristiger Aussichten für viele landwirtschaftliche Produkte ist auch zukünftig für den Fall drastischer Marktkrisen ein Sicherheitsnetz notwendig, das aber die Funktion der Märkte nicht außer Kraft setzen darf. Als solches könnte die Beibehaltung der Weizenintervention für den gesamten Getreidebereich dienen.

Wir lehnen die Schaffung einer aus Mitteln der 1. Säule finanzierten obligatorischen Mehrgefahrenversicherung ab. Wir regen aber an, die Schaffung eines situativ anzuwendenden Krisenmanagementsystems bei groben Marktverzerrungen einzelner Bereiche zu prüfen.

Die Unionsfraktion fordert für den Fall zukünftiger drastischer Marktkrisen ein Sicherheitsnetz, das die Funktion der Märkte nicht außer Kraft setzt.

8. Bewährung auf den internationalen Märkten: Globale Herausforderungen meistern


Die deutsche Agrar- und Ernährungswirtschaft genießt aufgrund der hohen Qualität ihrer Produkte weltweit einen guten Ruf. Die Nachfrage nach hochwertigen Nahrungsmitteln steigt in den aufstrebenden Industrienationen im asiatischen Raum kontinuierlich an.

Für die exportorientierte Wirtschaft der Bundesrepublik Deutschland ist der weltweite Abbau von Markthindernissen eine wichtige Voraussetzung für Wachstum und Beschäftigung.

Im Rahmen der aktuellen WTO-Verhandlungsrunde hat die Europäische Union dem Erfordernis der Öffnung auch gegenüber anderen Märkten Rechnung zu tragen.

Andererseits müssen die Elemente der GAP den gewachsenen Verbraucherinteressen an gesunden, tier- und umweltgerecht erzeugten Lebensmitteln gerecht werden.

Die Unionsfraktion begrüßt und fordert die Fortentwicklung der Marktöffnungsstrategie der Bundesregierung in Ländern mit einer wachsenden Nachfrage nach qualitativ hochwertigen Nahrungsmitteln.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion sagt:


* Ja zu einer Überprüfung der Einzelmaßnahmen der GAP.

* Ja zur Verlässlichkeit der Direktzahlungen bis 2013, deren Zahlung sich an der Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit, der Förderung benachteiligter Gebiete und an Strukturanpassungen orientiert.

* Ja zu einer weiteren Entkopplung der Direktzahlungen.

* Ja zur weiteren Vereinfachung und Harmonisierung der Vorschriften zu Cross Compliance.

* Nein zu einer Kürzung der Direktzahlungen bis zum Ende der laufenden Finanzierungsperiode im Jahr 2013.


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