I. Die politische Lage in Deutschland
• Die Reformen tragen Früchte – Deutsche Wirtschaft weiter auf Erfolgskurs: Trotz der Belastungen durch die amerikanische Immobilienkrise befindet sich die deutsche Wirtschaft weiter auf Wachstumskurs. Das Frühjahrsgutachten der fünf führenden Wirtschaftsforschungsinstitute zeigt, dass die wirtschaftliche Lage in unserem Land bisher günstig geblieben ist. Das unterscheidet die Situation von der in anderen europäischen Ländern. Die Gründe hierfür liegen neben dem im internationalen Vergleich sehr robusten deutschen Bankensystem vor allem in den Reformen der vergangenen Jahre, durch die die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands deutlich gesteigert werden konnte. Deshalb schauen die Experten auch mit Optimismus in die Zukunft: Für 2008 gehen sie von einem fortgesetzten Wirtschaftswachstum sowie von einem Anspringen der Inlandsnachfrage aus. Die Zahl der Arbeitslosen wird weiter sinken und wir hoffen, im Herbst die Marke von 3 Millionen zu unterschreiten.
Das zeigt: Wir sind auf dem richtigen Weg. Die Reformanstrengungen der vergangenen Jahre haben sich gelohnt und tragen nun sichtbare Früchte. Die Experten warnen aber davor, jetzt mit den Reformbemühungen nachzulassen. Insbesondere fordern sie die Politik auf, den eingeschlagenen Weg der Haushaltskonsolidierung fortzusetzen. Nachdrücklich warnen sie vor der Einführung gesetzlicher Mindestlöhne.
Damit bestätigt das Frühjahrsgutachten die Politik der unionsgeführten Bundesregierung. Der Dreiklang von Sanieren, Investieren, Reformieren hat unserem Land den kräftigsten Wirtschaftsaufschwung seit Jahren beschert. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion unterstützt die Bundesregierung bei ihrem verlässlichen Kurs für mehr Wachstum und Beschäftigung.
• Große Koalition löst die Probleme des Landes: Die Große Koalition hält an ihrem Programm zur Lösung der drängenden Probleme in Deutschland fest. Auch in der zweiten Hälfte der Legislaturperiode gehen wir die großen Herausforderungen in unserem Land an.
Mit ihren Vorschlägen zur Bahnreform hat sich die SPD einen entscheidenden Schritt auf uns zu bewegt. Auf Grundlage des vorliegenden Holding-Modells können wir eine Einigung mit den Sozialdemokraten erzielen.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion bekennt sich zum Ziel einer Teilprivatisierung der Bahn, um dieses wichtige Verkehrssystem dem Wettbewerb zu öffnen. Das sorgt für internationale Konkurrenzfähigkeit und Verbesserungen zugunsten der Kunden. Deshalb ist die von der SPD vorgeschlagene Privatisierung von lediglich 24,9 Prozent von Fahrbetrieb und Logistik ein erster Schritt. Diesen ersten Schritt aber wollen wir gemeinsam noch in dieser Legislaturperiode gehen.
Mit aller Entschlossenheit halten wir auch am Ziel der Haushaltskonsolidierung fest. Um sicherzustellen, dass der Staat auch künftig noch handlungsfähig ist, müssen wir die Neuverschuldung des Bundes weiter senken. Spätestens 2011 wollen wir einen ausgeglichenen Haushalt vorlegen. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion unterstützt diesen im Koalitionsvertrag festgelegten Konsolidierungskurs.
• Dialog zwischen Kunst und Politik verstärken: Morgen veranstalten wir unseren Ersten Kultursalon. Mit herausragenden Vertretern der deutschen Kunst- und Kulturszene werden wir nicht nur Kunst in ihren unterschiedlichen Formen erleben, sondern auch zentrale und aktuelle Fragen der wirtschaftlichen, sozialen und gesellschaftlichen Dimension der Kultur und der Kulturpolitik aufgreifen. Mit diesem intensiven Dialog macht die CDU/CSU-Bundestagsfraktion deutlich, dass Kunst und Kultur mehr sind als reine Unterhaltung. Sie erfüllt vielmehr auch eine unersetzliche Funktion für Staat und Gesellschaft: Kultur stiftet Identität, stellt aber auch immer wieder kritische Fragen und legt den Finger in offene Wunden. So zwingt sie uns, über uns selbst, unsere Gesellschaft und die drängenden Probleme immer wieder nachzudenken, wobei sie nicht selten durch unorthodoxe Betrachtungsweisen wichtige neue Perspektiven aufzeigt.
• Verfolgte Christen aus dem Irak aufnehmen – für das Lebensrecht der Christen in ihrer Heimat eintreten: In den letzten Jahren hat sich die Lage der im Land lebenden Christen dramatisch verschlechtert. Um Folter und Verfolgung zu entgehen, sind viele von ihnen geflohen. An eine Rückkehr ist nicht zu denken, weil im Land keine Perspektiven für diese Menschen bestehen. Wir dürfen vor diesem Elend nicht die Augen verschließen, sondern sollten durch Aufnahme eines Teils der Flüchtlinge unseren Beitrag zur Abmilderung dieser humanitären Katastrophe leisten. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion und insbesondere unsere Menschenrechtspolitiker haben sich frühzeitig für eine Aufnahme von Flüchtlingen eingesetzt. Der nun gefasste Beschluss der Innenminister ist deshalb ein großer Erfolg unserer Bemühungen.
Wichtig ist aber, die Verfolgungen im Irak anzuprangern und auf die Einhaltung der Menschenrechte zu pochen. Wir müssen alles daran setzen zu verhindern, dass dort, wo Christen seit Jahrhunderten zu Hause waren, bald Zonen geschaffen werden, in denen kein einziger Christ mehr lebt. Die Verfolgung von Menschen ist ein Verstoß gegen die Menschenrechte. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion nimmt das nicht hin, und tritt deshalb entschlossen für das Lebensrecht der Christen in ihrer Heimat ein.
• Die Woche im Parlament:
• In zweiter und dritter Lesung werden wir in dieser Woche das Gesetz zum Vertrag von Lissabon vom 13. Dezember 2007 verabschieden, mit dem Deutschland den Vertrag von Lissabon ratifizieren wird. Der neue EU-Vertrag macht die Europäische Union demokratischer, transparenter und handlungsfähiger; er führt zu einer besseren Kompetenzabgrenzung zwischen den Zuständigkeiten auf europäischer und nationaler Ebene und verbessert die Einflussmöglichkeiten der nationalen Parlamente in der europäischen Rechtsetzung. Die stärkeren Rechte des Deutschen Bundestages und des Bundesrates in Angelegenheiten der Europäischen Union werden in dem ebenfalls zur Verabschiedung anstehenden Gesetz zur Ausweitung und Stärkung der Rechte des Bundestages und des Bundesrates in Angelegenheiten der Europäischen Union (sogenanntes „Begleitgesetz“) geregelt. Damit wird insbesondere die im Vertrag von Lissabon verankerte Subsidiaritätsklagemöglichkeit für nationale Parlamente in innerstaatliches Recht umgesetzt. Diese Klage wird auf Antrag eines Viertels der Mitglieder des Deutschen Bundestages erhoben. Mit der Subsidiaritätsrüge können die nationalen europäischen Parlamente zukünftig frühzeitig eine Rechtfertigung über die Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips seitens der Europäischen Kommission erzwingen. Zudem werden wir eine für die Umsetzung erforderliche Grundgesetzänderung der Art. 23, 45 und 93 GG verabschieden.
• In dieser Woche stellt die Bundesregierung den Berufsbildungsbericht 2008 vor, mit dem wir Einblick in Stand und zu erwartende Weiterentwicklung der Berufsbildung erhalten. Das Ausbildungsjahr 2007/2008 wurde hinsichtlich der neuen Ausbildungsverträge mit dem zweitbesten Ergebnis seit der Wiedervereinigung abgeschlossen. Insgesamt gab es gegenüber 2006 einen Zuwachs von fast 9 Prozent. Die Angebots-/Nachfrage-Relation stieg auf 98,3. In Bayern, Baden-Württemberg und dem Saarland war das Angebot größer als die Nachfrage. Rechnerisch absolvieren nun wieder zwei von drei Schulabgängern eine Ausbildung im dualen System. In Zukunft wird es insbesondere darum gehen, auch das Qualifizierungspotenzial ausländischer Bewerber auszuschöpfen. Die Ausbildungsbeteiligungsquote dieser Jugendlichen ist von niedrigen 34 Prozent im Jahre 1994 auf 24 Prozent im Jahre 2006 gesunken.
• Mit dem 3. Bericht der Bundesregierung über Erfahrungen mit dem Gentechnikgesetz informiert uns die Bundesregierung in dieser Woche über sämtliche Facetten der grünen Gentechnik einschließlich der wirtschaftlichen Daten, des Forschungsstandes, der Nutzung von gentechnisch veränderten Organismen auf internationaler und nationaler Ebene sowie über die nationale und internationale Rechtsetzung.
• In zweiter und dritter Lesung wollen wir das Gesetz zur Erleichterung familiengerichtlicher Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls verabschieden. Zum Schutz gefährdeter Kinder ist die frühzeitige Einschaltung der Familiengerichte in den Hilfsprozess, die verbesserte Ausschöpfung des Handlungspotenzials der Familiengerichte und die stärkere Verpflichtung der Eltern zur Kooperation mit örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe und Pflicht zur Annahme notwendiger Angebote der Kinder- und Jugendhilfe vorgesehen.
• In zweiter und dritter Lesung steht das Flächenerwerbsänderungsgesetz zur Verabschiedung an. Mit der Festschreibung der unentgeltlichen Übertragung weiterer Flächen des Nationalen Naturerbes an eine Bundesstiftung oder die Länder wird eine Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag gesetzlich umgesetzt. Ferner werden die Bestimmungen für den Erwerb von landwirtschaftlichen Flächen und Waldflächen der Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH (BVVG) in den neuen Ländern durch Alteigentümer und Pächter neu geregelt.
• Mit dem in zweiter und dritter Lesung zur Verabschiedung anstehenden Gesetz zu den Abkommen über Politischen Dialog und Zusammenarbeit der Europäischen Gemeinschaft und der Andengemeinschaft schaffen wir die rechtlichen Voraussetzungen für die Ratifizierung dieses Abkommens aus dem Jahre 2003. Die EU unterhält traditionell enge Beziehungen zu den Andenstaaten, die derzeit eine schwierige politische Phase in ihrer Entwicklung durchlaufen. Um die fragilen Demokratien in diesem Raum zu stärken, sollen der Dialog und die Kooperation mit den Mitgliedern der Andengemeinschaft intensiviert werden.
• In zweiter und dritter Lesung beraten wir das Gesetz zur Neuregelung des Wohngeldrechts und zur Änderung anderer wohnungsrechtlicher Vorschriften. Mit der Neufassung des Wohngeldgesetzes soll u. a. eine Minderung des Verwaltungsaufwandes im Vollzug, eine Vereinfachung an den Schnittstellen mit den Transferleistungsgesetzen, eine noch sparsamere Verwendung der Wohngeldmittel und insgesamt eine bessere Verständlichkeit der Normen für Bürger und Verwaltung erreicht werden. Vorgesehen ist zudem eine Erhöhung der Höchstbeträge für Miete und Belastung um 10 Prozent, die Einführung einer Heizkostenkomponente und die Erhöhung der Tabellenwerte um 8 Prozent. Die Leistungsanpassung hat ein Volumen von jährlich 520 Millionen Euro, die jeweils hälftig von Bund und Ländern finanziert werden.
• In zweiter und dritter Lesung steht das Gesetz zur Neuregelung des Verbots der Vereinbarung von Erfolgshonoraren zur Verabschiedung an, mit dem wir eine Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts umsetzen. An dem Verbot der Vereinbarung von Erfolgshonoraren für Rechtsanwälte, Patentanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rentenberater wird zum Schutz der Unabhängigkeit der Berufsangehörigen und zum Schutz der Rechtsuchenden grundsätzlich festgehalten. Im Einzelfall kann aber eine erfolgsbasierte Vergütung vereinbart werden, wenn damit besonderen Umständen der konkreten Angelegenheit Rechnung getragen wird, insbesondere dann, wenn der Auftraggeber aufgrund seiner wirtschaftlichen Verhältnisse ohne die Vereinbarung eines Erfolgshonorars von der Rechtsverfolgung abgehalten würde. Die Zulässigkeit von erfolgsabhängigen Vergütungen bleibt eng begrenzt.
• Eltern mit Kindern im Niedrigeinkommensbereich sind derzeit im ergänzenden ALG II-Bezug überdurchschnittlich häufig vertreten. Mit dem in erster Lesung zur Debatte anstehende Gesetz zur Änderung des Bundeskindergeldgesetzes wollen wir erreichen, dass durch eine Verbesserung und Weiterentwicklung des Kinderzuschlags weniger Kinder und ihre Familien auf Leistungen nach dem SGB II angewiesen sein werden. Die bisher individuell zu bestimmende Mindesteinkommensgrenze wird auf einheitliche Beträge von 600 Euro für Alleinerziehende und 900 Euro für Paare festgesetzt und damit zugleich deutlich abgesenkt. Gleichzeitig wird die Abschmelzrate für Einkommen aus Erwerbstätigkeit von 70 Prozent auf 50 Prozent abgesenkt und somit gewährleistet, dass im Geltungsbereich des Kinderzuschlags ein durchgehender Erwerbsanreiz durch einen kontinuierlichen Einkommensverlauf besteht. Bei einer hinreichenden Erwerbsbeteiligung kann nunmehr grundsätzlich Hilfebedürftigkeit im Sinne der Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II) vermieden werden. Die Armutsgefährdungsquote von Kindern wird damit verringert.
• Mit dem in erster Lesung anstehenden Eigenheimrentengesetz wollen wir den Erwerb von Immobilien fördern und ein einfaches und verständliches Fördersystem schaffen. Das selbstgenutzte Wohneigentum wird besser in die geförderte Altersvorsorge integriert, und die Diskriminierung des Wohneigentums gegenüber anderen Formen der Altersvorsorge wird damit im Interesse einer echten Wahlfreiheit für die Bürger beseitigt. Die Regelungen der Riester-Förderung sollen künftig auch für den Erwerb oder den Bau selbstgenutzter Wohnimmobilien gelten. Mit den Riester-Zulagen wird dann auch der Kauf, der Bau oder die Entschuldung einer Wohnung oder eines Hauses sowie der Erwerb von Anteilen an Wohngenossenschaften belohnt, sofern die Räumlichkeiten selbst genutzt werden.
• Ebenfalls in erster Lesung debattieren wir das Gesetz zum Fakultativprotokoll zum Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe, mit dem der Schutz vor Folter durch internationale Präventiv- und Kontrollmechanismen weltweit verbessert werden soll. Die Einrichtung einer Bundesstelle und die Bildung einer durch Staatsvertrag der Länder zu bildenden Kommission als nationaler Präventivmechanismus sind vorgesehen.
• Mit dem Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und der SPD Recht auf Meinungs- und Pressefreiheit weltweit durchsetzen und der Internet-Zensur entgegentreten fordern wir die Bundesregierung auf, sich auf bi- und multilateraler Ebene für die Wahrung der Meinungs- und Pressefreiheit in allen Staaten der Welt einzusetzen. Der Antrag zeigt Beispiele weltweiter Verstöße, insbesondere der Internet-Zensur, gegen die Pressefreiheit auf.
• Der Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und der SPD Nationale und internationale Maßnahmen für einen verbesserten Kampf gegen Drogenhandel und -anbau in Entwicklungsländern zielt darauf ab, der entwicklungsorientierten Drogenbekämpfung der deutschen Entwicklungspolitik durch den Ausbau des Instruments Entwicklungsorientierte Drogenkontrolle wieder ein größeres Gewicht zuzumessen. Die Bundesregierung wird aufgefordert, für diese Strategie auch auf EU- und internationaler Ebene zu werben.
• Der demographische Wandel wird dazu führen, dass für die Tourismuswirtschaft Senioren als Zielgruppe immer bedeutender werden. Dazu wird die Branche verstärkt zielgruppengenaue Angebote entwickeln müssen. Ältere Reisende legen großen Wert auf verlässliche Informationen, ausführliche Beratung, eine adäquate Betreuung und einen situationsgerechten Service am Urlaubsort. Mit dem Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und der SPD Chancen des demographischen Wandels im Tourismus nutzen, fordern wir die Bundesregierung auf, ein Leitbild für den Deutschlandtourismus unter besonderer Berücksichtigung der demographischen Entwicklung zu erstellen. Weitere Forderungen betreffen die Vermarktung durch die Deutsche Zentrale für Tourismus (DZT), Schulungen für einen besseren Umgang mit älteren Gästen und älteren Mitarbeitern sowie die Berücksichtigung dieser Thematik bei der Ausbildung und bei Forschungsvorhaben.
II. Daten und Fakten
• Amerikanische Unternehmen sehen Standort Deutschland an der Spitze Europas: Der Standort Deutschland ist für US-Unternehmen so attraktiv wie lange nicht mehr. 48 Prozent der in der Bundesrepublik tätigen amerikanischen Firmen haben im Jahr 2007 neue Arbeitsplätze geschaffen. Auch für das laufende Jahr rechnen 81 Prozent mit einer anhaltenden positiven Entwicklung. Wenn es um zukünftige Investitionen in Europa geht, legen acht von zehn US-Unternehmen einen mittleren bis starken Schwerpunkt auf Deutschland. Westeuropäische Länder wie Großbritannien (62 Prozent), Spanien (53 Prozent) und Frankreich (44 Prozent) folgen mit klarem Abstand. Auch gegenüber den Niedriglohnstandorten in Mittel- und Osteuropa hat Deutschland in den vergangenen Jahren deutlich aufgeholt.
(Quelle: Boston Consulting Group, AmCham Germany)
• Arbeitsvolumen in Deutschland 2007 weiter gestiegen: Die Gesamtzahl der in Deutschland gearbeiteten Stunden ist im vergangenen Jahr um 1,7 Prozent gestiegen. Dies ist der größte Zuwachs seit der Wiedervereinigung. Von 1991 bis 1997 war das Arbeitsvolumen von 59,8 Milliarden Stunden auf 56,5 Milliarden Stunden gesunken. Trotz des starken Anstiegs der Teilzeitstellen seit 2005 ist die Gesamtzahl der Arbeitsstunden seit 2006 deutlich gestiegen. Bezogen auf die Stundenzahl ist der gegenwärtige Aufschwung damit deutlich beschäftigungsintensiver als der vorherige.
(Quelle: IW)
• Deutscher Mittelstand trotzt der Finanzmarktkrise: Die mittelständische Wirtschaft wächst ungeachtet der Krise an den internationalen Finanzmärkten und trotz der steigenden Energiepreise sowie des hohen Euro-Kurses. So bezeichnen 85 Prozent aller deutschen Mittelständler die wirtschaftliche Situation ihres Unternehmens als gut oder sehr gut. In mehr als 50 Prozent aller Unternehmen hat sich die Gewinnsituation in den vergangenen drei Jahren verbessert. Auch für das kommende halbe Jahr rechnen 39 Prozent aller Mittelstandsunternehmen mit weiteren Verbesserungen ihrer Situation. 29 Prozent der Betriebe planen weitere Einstellungen, nur 9 Prozent wollen Mitarbeiter entlassen.
(Quelle: DZ Bank)